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   BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91   

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https://dejure.org/1991,1527
BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91 (https://dejure.org/1991,1527)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1991 - 3 StR 345/91 (https://dejure.org/1991,1527)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1991 - 3 StR 345/91 (https://dejure.org/1991,1527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ungeeignetheit - Urteilsfindung - Eignungsmangel - Mangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Zuverlässigkeit zum Zeitpunkt der Urteilsfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 17
  • BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 4
  • StV 1992, 64
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1987 - 4 StR 253/87

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychatrischen Anstalt gem. § 63

    Auszug aus BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91
    Maßgeblich für die Feststellung der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB ist jedoch der Zeitpunkt der Urteilsfindung (vgl. BGH 7 165, 175; BGHR StGB § 69 Entziehung 1).
  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91
    Liegen die den Eignungsmangel ausweisenden Taten geraume Zeit zurück und ist der Täter seither nicht mehr nachteilig aufgefallen, so kann darin ein Grund liegen, der die Beurteilung rechtfertigt, daß der ursprünglich vorhandene Mangel nicht mehr besteht (vgl. dazu BGHR StGB § 69 Entziehung 2).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Während in einer Vielzahl von Entscheidungen eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit auch oder gerade in Bezug auf künftiges Verkehrsverhalten verlangt worden ist (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4 - 7, 10, 13), soll dies nach anderen Judikaten bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs - insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - nicht oder nur im Ausnahmefall erforderlich sein (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 2000, 26).

    g) Die Beurteilung der Eignungsfrage im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB liegt in erster Linie in der Verantwortung des Tatrichters, der diese Aufgabe aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dafür "aus der Tat" erkennbar gewordenen rechtserheblichen Anknüpfungstatsachen vorzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5).

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).
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