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   BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89   

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BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89 (https://dejure.org/1989,1017)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1989 - 1 StR 203/89 (https://dejure.org/1989,1017)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1989 - 1 StR 203/89 (https://dejure.org/1989,1017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes beim Lieferantenbetrug - Kaufmann, der im Rahmen seines Gewerbes fortlaufend unter Verschweigung seiner Zahlungsunfähigkeit Waren bestellt - Warenbestellungen als Einzelakte einer fortgesetzten Handlung - Einheitliches Motiv der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) §§ 52, 70 Abs. 1
    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3231
  • MDR 1989, 1115
  • BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 2
  • NStZ 1989, 571
  • StV 1990, 17
  • BB 1989, 2145
  • JR 1990, 295
  • JR 1990, 296
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Dafür reicht der allgemeine Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1986, 408; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 5 bis 14).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein den Fortsetzungszusammenhang begründender Gesamtvorsatz zwar auch dann vor, wenn der Täter seinen zunächst auf eine Tat gerichteten Vorsatz noch vor deren Beendigung auf weitere Taten erstreckt (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz, erweiterter 1 bis 6; einschränkend in bezug auf das Steuerrecht neuerdings BGHR a.a.O. 7).
  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Die bloße Tatsache, daß der Angeklagte bei allen Lieferaufträgen im Rahmen und zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebes handelte, vermag einen solchen Zusammenhang nicht zu begründen (BGH wistra 1989, 96).
  • BGH, 02.08.1978 - 2 StR 202/78

    Einkäufe mit ungedeckten Schecks - Auswirkungen des Einsatzes gleicher

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Die bloße zeitliche Überschneidung mehrerer Straftaten, welche dadurch zustande kommt, daß die spätere Tat ins Werk gesetzt wird, ehe die vorangegangene beendet ist, begründet jedoch allein keinen Fortsetzungszusammenhang (BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 8 m.w. Nachw.; BGH, Urteile vom 2. August 1978 - 2 StR 202/78, vom 20. Juli 1983 - 2 StR 96/83 - und vom 1. Februar 1984 - 2 StR 410/83).
  • BGH, 05.06.1986 - 4 StR 256/86

    Vorraussetzungen zur Annahme eines Gesamtvorsatzes

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein den Fortsetzungszusammenhang begründender Gesamtvorsatz zwar auch dann vor, wenn der Täter seinen zunächst auf eine Tat gerichteten Vorsatz noch vor deren Beendigung auf weitere Taten erstreckt (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz, erweiterter 1 bis 6; einschränkend in bezug auf das Steuerrecht neuerdings BGHR a.a.O. 7).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein den Fortsetzungszusammenhang begründender Gesamtvorsatz zwar auch dann vor, wenn der Täter seinen zunächst auf eine Tat gerichteten Vorsatz noch vor deren Beendigung auf weitere Taten erstreckt (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz, erweiterter 1 bis 6; einschränkend in bezug auf das Steuerrecht neuerdings BGHR a.a.O. 7).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87

    Anforderungen an Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Teilakten - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Dafür reicht der allgemeine Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1986, 408; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 5 bis 14).
  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Die strafbare Handlung muß vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein (RGSt 68, 97; BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 = wistra 1988, 176).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Dafür reicht der allgemeine Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1986, 408; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 5 bis 14).
  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
    Die bloße zeitliche Überschneidung mehrerer Straftaten, welche dadurch zustande kommt, daß die spätere Tat ins Werk gesetzt wird, ehe die vorangegangene beendet ist, begründet jedoch allein keinen Fortsetzungszusammenhang (BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 8 m.w. Nachw.; BGH, Urteile vom 2. August 1978 - 2 StR 202/78, vom 20. Juli 1983 - 2 StR 96/83 - und vom 1. Februar 1984 - 2 StR 410/83).
  • BGH, 11.12.1987 - 2 StR 595/87

    Berufsfreiheit - Straftaten - Betrug

  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 410/83

    Rechtliche Wirkung des Begehens weiterer strafbarer Handlungen vor der Beendigung

  • BGH, 13.08.1987 - 1 StR 356/87

    Abänderung eines Schuldspruchs - Fehler bei der Gesamtstrafenbildung - Wegfall

  • LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16

    Zwei Berliner Frauenärzte wegen bewusster Tötung eines kranken Zwillingskindes

    Das Gericht darf ein Berufsverbot jedoch auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird (Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Maßgeblich ist dann der Umstand, daß zwischen den Einzeltaten nach ihrem äußeren Erscheinungsbild - Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und Gleichartigkeit der Tatbegehung - ein gewisser sachlicher Zusammenhang in der Weise besteht, daß sich die nachfolgenden Handlungen als Fortsetzung der vorangegangenen noch nicht beendeten Tat darstellen (vgl. BGH NJW 1989, 3231 f. mit zustimmender Anmerkung Geerds JR 1990, 296; BGHR NStZ 1990, 239; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz, erweiterter 11 und 16; bereits in BGHR aaO Gesamtvorsatz 28 - insoweit nicht in BGHSt 37, 191 [BGH 09.10.1990 - 1 StR 538/90] abgedruckt - ist ein wiederholtes tatbestandliches Handeln vor allem auch deshalb als im vorgegebenen Rahmen geblieben gewertet worden, weil "ein intensives, über Jahre aufrechterhaltenes Beziehungsgeflecht zugrundelag, bei dem eine Kette unlauterer Bevorzugungen ... durch Handlungen des Angeklagten einer Vielzahl von Zuwendungen ... an den Angeklagten gegenüberstand").
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Dementsprechend haben auch in jüngerer Zeit verschiedene Senate des Bundesgerichtshofs eine fortgesetzte Handlung bejaht, obwohl der Gesamterfolg der Tat nicht von Anfang an feststand (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 16 ( - 1 StR 203/89 - Lieferantenbetrug) und 28 ( - 1 StR 538/89 - Angestelltenbestechlichkeit); Urteil des 2. Senats vom 17. Juli 1991 - 2 StR 627/90 (Abfallablagerung); BGHR AO § 370 Abs. 1 Gesamtvorsatz 6 ( - 3 StR 24/89 - Umsatzsteuerhinterziehung) und 9 ( - 3 StR 90/90 - Einkommensteuerhinterziehung); BGH NStZ 1991, 541 ( - 5 StR 113/91 - institutionalisierte Umsatzsteuerhinterziehung); BGH, Beschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 184/91 - (institutionalisierte Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuerhinterziehung); BGH, Beschluß vom 17. September 1991 - 5 StR 362/91 - (Umsatzsteuerhinterziehung, Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsbetrug)).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Taten zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatausführung in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110; BGH NStZ 1986, 408; 1989, 571; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 13).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Die vom Landgericht gegebene Begründung, "weil er Frau F. nicht nur vor jeder einzelnen Kontoverfügung, sondern auch zwischenzeitlich auf Grund eigener Initiative die angeblich lukrativen Geschäfte des Zeugen V. hervorhob und so kontinuierlich dazu beitrug, daß die Zeugin Herrn V. Geldbeträge auslieh", erfüllt nicht die Anforderungen an die Begründung eines sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen umfassenden, auf einen Gesamterfolg gerichteten und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte in den wesentlichen Einzelheiten vorweg begreifenden Gesamtvorsatzes (vgl. BGHSt 36, 105, 110; NStZ 1989, 571; BGHR StGB vor § 1 fH, Gesamtvorsatz 31).
  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

    Der Strafrichter darf es auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird ( Hanack, a.a.O., § 70 Rdn. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 06.06.2003 - 3 StR 188/03

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang; Betrug)

    Die strafbare Handlung muß vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (st. Rspr., z. B. BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1, 2, 6, 7).
  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

    Es muß danach ein berufstypische Zusammenhang erkennbar sein, ohne daß es darauf ankommt, daß derselbe Straftatbestand auch von anderen als den Berufsangehörigen oder Gewerbetreibenden erfüllt werden kann (BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 2 zu § 263 StGB).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Rechtsfehlerfrei führt die Strafkammer aus, daß die Erlangung des Privatdarlehens im Fall 2 von dem im Fall 3 gegebenen Gesamtvorsatz des Angeklagten nicht mehr gedeckt war (UA S. 180; vgl. dazu BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 16).
  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89

    Rechtmäßigkeit einer Zusammenfassung von verübten Taten zu einer fortgesetzten

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall den vom Tatrichter angenommenen Fortsetzungszusammenhang bestehen lassen (BGH MDR 1985, 283 bei Holtz), doch waren dort offenbar die Vorstellungen der Angeklagten hinsichtlich Ort und Zeit der Begehung wesentlich konkreter als im vorliegenden Fall, so daß dahinstehen kann, ob der Senat sich jener Entscheidung in allen Teilen anschließen könnte (vgl. zur fortgesetzten Handlung neuerdings insbesondere BGHSt 36, 106, 109 ff. [BGH 01.02.1989 - 3 StR 450/88]; BGH NStZ 1989, 571; Jähnke GA 1989, 376 ff.).
  • BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei Einzelakten

  • OLG Oldenburg, 15.10.1996 - 1 Ws 186/96

    Vorläufiges strafprozessuales Berufsverbot gegen einen Rechtsanwalt wegen

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 516/90

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen Diebstahl und fortgesetzten

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