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BGH, 20.07.1990 - 3 StR 242/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Verhängung einer Maßregel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 4
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68
Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der …
Auszug aus BGH, 20.07.1990 - 3 StR 242/90
Die Verhängung einer Maßregel nach § 70 StGB setzt voraus, daß der Täter den Beruf oder das Gewerbe, bei dem ihm Mißbrauch oder grobe Pflichtverletzung vorgeworfen wird, bei Begehung der Straftat tatsächlich ausübt (BGHSt 22, 144, 145).
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 457/00
Betrug; Berufsverbot (Ausübung des Berufs); Konkurrenzen, Handlungsmehrheit bei …
Nach der Rechtsprechung reicht es demgemäß nicht aus, daß die vom Angeklagten begangenen Betrugstaten nur im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder vorgetäuschten Berufs- oder Gewerbetätigkeit standen (BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 4; Senatsbeschluß vom 16. März 1999 - 4 StR 26/99;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 70 Rdn. 3 m.w.N.). - BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00
Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug
Die Verhängung einer Maßregel nach § 70 StGB setzt voraus, daß der Täter den Beruf, bei dem ihm Mißbrauch oder grobe Pflichtverletzung vorgeworfen wird, bei Begehung der Straftat tatsächlich ausübt: es genügt nicht, daß Betrügereien nur im Zusammenhang mit einer vorgetäuschten Berufstätigkeit stehen (BGHSt 22, 144, 145; BGHR StGB § 70 I Pflichtverletzung 4; BGH wistra 1999, 222). - BGH, 22.06.2000 - 5 StR 165/00
Voraussetzungen eines Berufsverbots
Es genügt insbesondere nicht, daß die Tat vom Angeklagten nur im Rahmen einer vorgetäuschten Berufs- oder Gewerbetätigkeit begangen worden ist (BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 - Pflichtverletzung 4; BGH wistra 1999, 222).
- BGH, 16.03.1999 - 4 StR 26/99
Betrug; Berufsverbot; Mißbrauch oder grobe Pflichtverletzung bei Begehung der …
Es genügt also nicht, daß die vom Angeklagten begangenen Betrugstaten nur im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder vorgetäuschten Berufs- oder Gewerbetätigkeit standen (BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 4). - BGH, 02.06.1998 - 1 StR 168/98
Vorliegen eines Mißbrauchs seines Berufes
Maßt sich der Täter betrügerisch die Ausübung eines bestimmten Berufs oder Gewerbes an - hier als Rechtsanwalt und als Berechtigter zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten -, so begeht er in diesem Rahmen nicht Straftaten unter Mißbrauch "seines" Berufs (BGHSt 22, 144, 145; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 4; BGH, Beschl. vom 20. Juli 1990 - 3 StR 242/90;… Hanack in LK 11. Aufl. § 70 Rdn. 19). - BGH, 29.06.1993 - 5 StR 263/93
Anforderungen an Rechtsmittelbeschränkungen - Anforderungen an Annahme von …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Entscheidungen BGHSt 22, 144, 145 und BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 4 der erneuten Verhängung eines Berufsverbots nicht entgegenstehen, weil der Angeklagte hier eine werbende Tätigkeit ausgeübt hat.