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   BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93   

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https://dejure.org/1993,1786
BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93 (https://dejure.org/1993,1786)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1993 - 2 StR 394/93 (https://dejure.org/1993,1786)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93 (https://dejure.org/1993,1786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 73 Anspruch 1
  • StV 1994, 17
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 450/91

    Anwendbarkeit des qualifizierten Tatbestands der gewerbsmäßigen Hehlerei auf

    Auszug aus BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93
    Denn bei der Gewerbsmäßigkeit handelt es sich um ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 2).
  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 104/10

    Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger (Bereicherungsabsicht; Tatbegehung gegen

    Die Rechtsprechung folgt mit der noch h.L. der Auffassung, dass § 28 Abs. 2 StGB zu einer Tatbestandsverschiebung führt (BGHSt 6, 308, 311; 8, 205, 208, BGH StV 1994, 17; BGH StV 1995, 84; Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 28 Rn. 1; Joecks in Münchener Kommentar StGB § 28 Rn. 53; Heine in Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 28 Rn. 28; Baumann/Weber/Mitsch Strafrecht Allgemeiner Teil 11. Aufl. § 32 Rn. 28, 35; Jescheck/Weigend Strafrecht Allgemeiner Teil § 61 VII S. 657).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Damit soll die Erfüllung des Ausgleichsanspruches gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, daß der Täter nicht zweimal zahlen muß (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und Verletzter 3).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB soll dabei sichergestellt werden, daß der Täter auf keinen Fall zweimal zahlen muß, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs (BGHR StGB § 73 - Anspruch 1 m.w.N; OLG Karlsruhe NJW 1982, 456, 457).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06

    Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung;

    Ist dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch gegen den Täter oder Teilnehmer erwachsen, dessen Erfüllung diesem den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde, so ist die Anordnung des Verfalls und des Wertersatzverfalls (Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 a Rdn. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 73 a Rdn. 6) gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB grundsätzlich allein schon durch die Existenz dieser Forderung ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte bekannt ist, er den Täter oder Teilnehmer tatsächlich in Anspruch nimmt oder hiermit zumindest noch zu rechnen ist (s. etwa BGH NStZ 1984, 409 f.; 1996, 332; 2001, 257; NStZ-RR 2004, 242, 244; 2006, 138; BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2 sowie Tatbeute 1).
  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06

    Mangelnde Feststellungen zur Mitgliedschaft in einer Bande (Verbindungen;

    Das Fehlen eines besonderen persönlichen Merkmals im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB führt aber nicht zu einer bloßen Verschiebung des Strafrahmens, sondern zu einer Verschiebung des Tatbestands (vgl. MünchKommStGB/Joecks § 28 Rn. 53 m. N.), so dass ein Tatbeteiligter, der ein strafschärfendes persönliches Merkmal nicht aufweist, nur der Beteiligung an dem Grunddelikt schuldig zu sprechen ist (vgl. BGH StV 1994, 17; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 1).
  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung

    Denn durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB soll nicht nur eine "doppelte" Inanspruchnahme des Täters vermieden werden (vgl. BGHR StGB § 73 Anspruch 1; Fischer aaO Rdn. 17), sondern auch, dass die Realisierung von Ansprüchen des Verletzten durch die Anordnung des Verfalls gefährdet wird.
  • BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96

    Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch -

    Die Revision kann auch wirksam auf die Anordnung des (erweiterten) Verfalls beschränkt werden (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93 - BGH, Beschl. vom 4. August 1988 - 1 StR 373/88 - RGSt 67, 29, 30).
  • VerfGH Bayern, 13.12.2004 - 95-VI-03
    Für die Frage, ob ein Anspruch des Verletzten besteht, ist nach herrschender Meinung allein die rechtliche Existenz des Anspruchs maßgeblich, nicht ob er voraussichtlich geltend gemacht wird (BGH vom 27.8.1993 = wistra 1993, 336/337; BGH vom 12.3.1996 = NStZ 1996, 332 ; Tröndle/Fischer, StGB , 52. Aufl. 2004, RdNr. 11 zu § 73).
  • BGH, 21.09.1995 - 1 StR 316/95

    Gehilfe - Haupttäter - Gewerbsmäßigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt in solchem Fall im Hinblick auf § 28 Abs. 2 StGB nur eine Verurteilung nach §§ 259, 27 StGB in Betracht (vgl. BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 2; BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93).
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01

    Erweiterter Wertersatzverfall; Ansprüche Dritter

    Hierbei ist es unerheblich, ob diese Ansprüche voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94

    Verfall - Anspruch des Verletzten - Aufrechterhaltung der Beschlagnahme

  • BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96

    Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 Ss 193/01

    Schadensersatzanspruch; Prostitution; Prostituierte; Zuhälter; Verfall;

  • OLG Hamm, 11.02.2015 - 2 Ws 228/14

    Beschwerderecht des Beschuldigten gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 06.02.1996 - 4 StR 727/95

    Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls

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