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   BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09   

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https://dejure.org/2010,4513
BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09 (https://dejure.org/2010,4513)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - 5 StR 254/09 (https://dejure.org/2010,4513)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09 (https://dejure.org/2010,4513)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG; § 826 BGB; § 830 BGB; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB
    Verfall (Kurs- und Marktpreismanipulation; Insiderhandel; Vorrang der Ansprüche Geschädigter; Verletzter); vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 38 Abs 1 Nr 1 WpHG, § 826 BGB
    Ausschluss der Verfallsanordnung nach Insiderhandel: Deliktischer Anspruch eines Dritten aus der Tat

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verfallsanordnung i.R.e. Revision; Erstreckung der Anordnung des Verfalls auf Mitangeklagte und Verfahrensbeteiligte

  • rewis.io

    Ausschluss der Verfallsanordnung nach Insiderhandel: Deliktischer Anspruch eines Dritten aus der Tat

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausschluss der Verfallsanordnung nach Insiderhandel: Deliktischer Anspruch eines Dritten aus der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Verfallsanordnung i.R.e. Revision; Erstreckung der Anordnung des Verfalls auf Mitangeklagte und Verfahrensbeteiligte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 73 Verletzter 14
  • NStZ 2010, 326
  • NStZ 2010, 621
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09
    Aufgrund einer am Schutzzweck des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB orientierten Auslegung hat der Bundesgerichtshof auch die Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn abgelehnt, wenn dem Bestechungslohn spiegelbildlich ein Schaden gegenübersteht, obwohl Schutzgut der Bestechung nicht das Vermögen, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Auch dies belegt, dass der Anspruch des verletzten Dritten nicht unmittelbar an den verwirklichten Straftatbestand anknüpfen kann (BGHR StGB § 73 Verletzter 3, 4).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit eine zwingende innere Verknüpfung zwischen dem erlangten Vorteil und dem ersatzfähigen Schaden eines Dritten vorliegt (BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt in der Regel sittenwidrig, wer im Geschäftsverkehr über verkehrswesentliche Umstände bewusst unwahre Angaben macht (BGH NJW 2008, 1734, 1736; 2004, 3423, 3424).

    Dies gilt gleichermaßen bei vorsätzlich unzutreffenden Mitteilungen im Zusammenhang mit den Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Palandt/Sprau, BGB 69. Aufl. § 826 Rdn. 30; vgl. auch BGH NJW 2008, 1734, 1736; Gaßmann wistra 2004, 41, 44).

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09
    Eine solche auf das tatsächliche Geschehen abstellende Auslegung des Verletztenbegriffs im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB folgt aus dem Normzweck der Vorschrift, dem Geschädigten das ungeschmälerte Vermögen des Schädigers zu erhalten (BGHR StGB § 73 Verletzter 3).

    Auch dies belegt, dass der Anspruch des verletzten Dritten nicht unmittelbar an den verwirklichten Straftatbestand anknüpfen kann (BGHR StGB § 73 Verletzter 3, 4).

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09
    Diese Vorschrift ist als strengeres Recht auf vor dem 1. Januar 2007 begangene Altfälle nicht anwendbar (BGH NJW 2008, 1093; StV 2008, 226, 227).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83

    Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09
    Insoweit handelt es sich um jeweils selbständige prozessuale Taten im Sinne des § 264 StPO (BGH NJW 1983, 2097, 2099; BGH, Beschluss vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96; Kuckein in KK, StPO 6. Aufl. § 357 Rdn. 8), die von der Erstreckung nach § 357 StPO nicht erfasst sind.
  • BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Anstiftung zur Untreue -

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09
    Insoweit handelt es sich um jeweils selbständige prozessuale Taten im Sinne des § 264 StPO (BGH NJW 1983, 2097, 2099; BGH, Beschluss vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96; Kuckein in KK, StPO 6. Aufl. § 357 Rdn. 8), die von der Erstreckung nach § 357 StPO nicht erfasst sind.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09
    Dies erscheint jedenfalls in den Fällen nahe liegend, bei denen die Tat manipulativ unmittelbar auf eine Schädigung der Erwerber der Wertpapiere gerichtet ist (differenzierend auch BGHZ 170, 226, 232).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt in der Regel sittenwidrig, wer im Geschäftsverkehr über verkehrswesentliche Umstände bewusst unwahre Angaben macht (BGH NJW 2008, 1734, 1736; 2004, 3423, 3424).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Insbesondere ein möglicher Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB, der der Anordnung des Verfalls nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegenstehen kann (vgl. BGH NStZ 2010, 326), knüpft aber nicht am Begriff des Vermögensschadens des § 263 StGB an, sondern an einem Schadensbegriff, der sich nach anderen Maßstäben bestimmt (vgl. BGHZ 160, 149; BGH NJW 2005, 2450).
  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Daher kann dahinstehen, ob überhaupt ein Anspruch von Anlegern auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen etwa nach § 826 BGB gegeben sein und eine Verfallsanordnung hindern könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, BGHZ 192, 90, 101 f.; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09, NStZ 2010, 326; Woodtli, NZWiSt 2012, 51, 55).
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Dem Generalbundesanwalt ist auch dahin zuzustimmen, dass sich das Landgericht mit Blick auf § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB mit der Frage einer Informationsdeliktshaftung nach § 826 BGB hätte beschäftigen müssen (siehe BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09, NStZ 2010, 326).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Die Schuldspruchänderung und Aufhebung des Strafausspruchs sind nicht auf die nichtrevidierende Mitangeklagte G. nach § 357 Satz 1 StPO zu erstrecken, da diese nicht wegen derselben Ausfuhrtaten, sondern wegen eigener Lieferungen aus ihrer Apotheke bestraft worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 341 ff.; vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96 Rn. 10, BGHR StPO § 357 Erstreckung 6 und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09 Rn. 8 f.).
  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12

    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum

    Für die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist - wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09, wistra 2010, 141) - der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Ersatzanspruch ergibt, und nicht das Schutzgut des verletzten Strafgesetzes, aus dem der Angeklagte verurteilt wurde.
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    Für die Frage, ob der Anspruch aus der Tat erwachsen ist, ist hiernach allein der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Anspruch ergibt, nicht aber das Schutzgut des verletzten Strafgesetzes, aus dem der Angeklagte verurteilt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/13, BGHSt 58, 152, 154; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09, BGHR StGB § 73 Verletzter 14 (jeweils zu § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in der bis zum 30. Juni 2017 gültigen Fassung)).
  • BGH, 17.08.2022 - 4 StR 472/21

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines

    Der Senat lässt offen, ob, gegenüber wem und auf welche Weise in der vorliegenden Fallkonstellation der Veräußerung von Insiderpapieren unter Verwendung einer Insiderinformation (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG in der Fassung vom 6. Dezember 2011) überhaupt eine Schadenswiedergutmachung möglich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09, NStZ 2010, 326).
  • OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12

    Subjektiver Anspruch des Verletzten i.S.v. § 73 Abs. 1 S. 2 StGB auf die

    Damit ist die von der Rechtsprechung für die Anerkennung als Verletzter i. S. von § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB verlangte innere Verknüpfung des Anspruchs des Geschädigten und der prozessualen Tat, wonach der Anspruch als Folge der Tat i. S. des § 264 StPO erwachsen sein muss (vgl. BGH NStZ 2010, 326; StV 2009, 454; NJW 2001, 693 u. 2560), gegeben.
  • KG, 12.06.2017 - 5 Ws 64/17

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit für

    Diese verfolgen einen doppelten Zweck: Zum einen soll gewährleistet sein, dass Individualansprüche Vorrang vor einer Abschöpfung des unrechtmäßig Erlangten zugunsten des Staates haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09 -, juris Rn. 7; Joecks in MK-StGB, 3. Auflage, § 73 Rn. 49); zum anderen soll eine doppelte Inanspruchnahme des Täters verhindert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14 -, juris Rn. 5; Schmidt in LK-StGB, 12. Auflage 2007, § 73 Rn. 34; Schilling in Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 73 StGB Rn. 60).
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