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   BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00   

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BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00 (https://dejure.org/2001,306)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2001 - 5 StR 454/00 (https://dejure.org/2001,306)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2001 - 5 StR 454/00 (https://dejure.org/2001,306)
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Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes

§ 299 StGB;

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Begriff des Amtsträgers;

§ 301 StGB, kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG durch nachträglichen Wegfall (oder nachträgliche Einschränkung) eines Strafantragserfordernisses

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 301 StGB; § 12 Abs. 2 UWG; § 370 AO; § 332 StGB; § 266 StGB; § 46 Abs. 2 StGB
    Geschäftsführer einer GmbH; Gesellschafter; Rotes Kreuz; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB; Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen; Ablauf der Strafantragsfrist; Umwandlung eines absoluten ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    GmbH - Geschäftsführer - Rote Kreuz - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Amtsträger - Strafantragsfrist - Strafverfolgung von Amts wegen

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 301; ; UWG § 12 Abs. 2 aF

  • ra.de
  • streifler.de

    Amtsträgereigenschaft des GmbH-Geschäftsführers und Strafverfolgungsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsträgerstellung eines GmbH-Geschäftsführers, deren einziger Gesellschafter einer öffentliche Körperschaft ist - Strafantrag und besonderes öffentliches Interesse bei der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bestechlichkeit - Angestelltenbestechlichkeit

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    StGB AT, Geschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes als "Amtsträger"?

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 310
  • NJW 2001, 2102
  • BGHR StGB § 73 Verletzter 5
  • StV 2003, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    Die Regelung des Art. 103 Abs. 2 GG verbietet dabei nicht nur die rückwirkende Strafbegründung, sondern auch die rückwirkende Strafverschärfung (BVerfGE 25, 269, 285; 81, 132, 135).

    Die Bestimmung verhält sich also nur über das "von wann an", nicht jedoch über das "wie lange" der Strafverfolgung (BVerfGE 25, 269, 286; 81, 132, 135).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterscheidet bei der Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einmal danach, inwieweit die durch das Gesetz geänderten Tatbestände bereits abgeschlossen waren (echte bzw. unechte Rückwirkung); zum anderen wird nach der Schutzwürdigkeit des in Anspruch genommenen Vertrauens differenziert (vgl. BVerfGE 25, 269, 290 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    Die Regelung des Art. 103 Abs. 2 GG verbietet dabei nicht nur die rückwirkende Strafbegründung, sondern auch die rückwirkende Strafverschärfung (BVerfGE 25, 269, 285; 81, 132, 135).

    Die Bestimmung verhält sich also nur über das "von wann an", nicht jedoch über das "wie lange" der Strafverfolgung (BVerfGE 25, 269, 286; 81, 132, 135).

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94

    Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    aa) Nicht jede Schmiergeldzahlung an einen Angestellten muß sich zwangsläufig bei dessen Arbeitgeber als Schaden auswirken (vgl. BGH NStZ 1995, 233, 234).

    Eine Verletzung dieser Pflicht stellt jedoch keine Untreue im Sinne des § 266 StGB dar, weil sich die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten nicht auf die Abführung dieser Zahlungen bezieht (BGH wistra 1998, 61; NStZ 1995, 233, 234; NJW 1991, 1069).

  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 437/98

    Amtsträgereigenschaft beim Angestellten einer Flughafenbetreibergesellschaft;

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei staatlicher Steuerung unterliegen, weshalb sie bei einer Gesamtbetrachtung als verlängerter Arm des Staates erscheinen (BGHSt 43, 370; 45, 16).

    Zum anderen muß die Tätigkeit auch inhaltlich Elemente aufweisen, die sie mit behördlicher Tätigkeit vergleichbar macht (BGHSt 45, 16).

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß die Tätigkeit der Privatrechtssubjekte Merkmale aufweisen, die ihre Gleichstellung mit behördlichem Handeln rechtfertigen könnten (vgl. BGHSt 43, 370; 38, 199).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei staatlicher Steuerung unterliegen, weshalb sie bei einer Gesamtbetrachtung als verlängerter Arm des Staates erscheinen (BGHSt 43, 370; 45, 16).

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    Verletzter der gewerblichen Bestechung im Sinne des § 12 Abs, 2 UWG aF ist jedenfalls der Geschäftsherr des Bestochenen (vgl. BGHSt 31, 207, 210).
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    Rückwirkende Verschärfungen von Verfahrensvoraussetzungen werden deshalb von Art. 103 Abs. 2 GG nicht erfaßt, weil diese Verfassungsbestimmung nur materiellrechtliche Erweiterungen oder Verschärfungen von Strafvorschriften verbietet (vgl. BGHSt 20, 22, 27).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    Anders als bei Personen, die sich an exponierter Stelle in der Öffentlichkeit betätigten (vgl. BGH NJW 2000, 154, 157), bedeutete für die im vorgerückten Alter stehenden Angeklagten, die nicht mediengewohnt waren, die Durchführung des Strafverfahrens bei großem Öffentlichkeitsinteresse eine besondere und zusätzliche Härte.
  • BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88

    Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    Entsteht aber der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (BGHR StGB § 78a Satz 1 - Untreue 1).
  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
    Der Bürger kann sich insbesondere auf ein Vertrauen dann nicht berufen, wenn er eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann, sein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage also sachlich nicht gerechtfertigt ist (BVerfG aaO, 291; vgl. weiter BVerfGE 76, 256, 356; 32, 111, 123).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 211/85

    Herausgabe von von dritter Seite zugewandten Vorteilen durch den Steuerberater;

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von

  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60

    Tarifumgehung bei Zahlung von Schmiergeldern

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 544/90

    Wertung des Verschweigens und der Einbehaltung einer erlangten Provisionszahlung

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 605/97

    Pflicht zur Abführung der vereinnahmten Provisionen - Verletzung der Treuepflicht

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    b) Die nahezu wortgleiche Überführung der Regelung des § 12 Abs. 1 UWG in den § 299 Abs. 2 StGB durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 (BGBl I 2038) sollte nach der Begründung zum Gesetzentwurf am sachlichen Gehalt der Norm nichts ändern (BTDrucks. 13/5584 S. 15; so auch BGHSt 46, 310, 316 f.; 49, 214, 229).
  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Öffentliche Verwaltung im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB ist nicht allein die Gesamtheit der von Hoheitsträgern ausgeübten Eingriffs- und Leistungsverwaltung; vielmehr sind auch Mischformen sowie die Tätigkeit von Privatrechtssubjekten erfasst, wenn diese wie ein "verlängerter Arm" hoheitlicher Gewalt tätig werden (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 377; vom 3. März 1999 - 2 StR 437/98, BGHSt 45, 16, 19; vom 15. März 2001 - 5 StR 454/00, BGHSt 46, 310, 312; vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 219; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 303; vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09, BGHSt 54, 202, 212; vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 11 Rn. 22a mwN).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof hat anstelle eines solchen formalen ein inhaltliches Abgrenzungskriterium entwickelt: Die "sonstige Stelle" muss bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben derart staatlicher Steuerung unterliegen, dass sie als "verlängerter Arm" des Staates erscheint; erforderlich ist dabei eine Gesamtbewertung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 312 f.; 49, 214, 219; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 6; BGH NJW 2004, 693, 694 m. Anm. Krehl StV 2005, 325 und Dölling JR 2005, 30, insoweit in BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 nicht abgedruckt).

    Angesichts der zunehmenden Schaffung wettbewerblicher Strukturen und der Öffnung auch zentraler Bereiche der Daseinsvorsorge für private Marktteilnehmer wie etwa beim Bahnverkehr (hierzu BGHSt 49, 214), bei der Wärmeversorgung (hierzu BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7) oder bei der Energie- und Wasserversorgung spricht allerdings einiges dafür, dass privatrechtlich organisierte Gesellschaften der öffentlichen Hand, die auf solchen Märkten tätig werden, - wie andere (rein private) Marktteilnehmer auch - allein erwerbswirtschaftlich tätig sind (vgl. BGH wistra 2001, 267, 270, insoweit in BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 5 nicht abgedruckt).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei der Vereinbarung von Schmiergeldzahlungen in Form eines prozentualen Preisaufschlags regelmäßig ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB vor (vgl. BGHSt 47, 295, 298 f.; 49, 317, 332 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49, insoweit in BGHSt 46, 310 nicht abgedruckt).

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