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   BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87   

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BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87 (https://dejure.org/1988,3073)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1988 - 3 StR 484/87 (https://dejure.org/1988,3073)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87 (https://dejure.org/1988,3073)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07

    Aufklärungspflicht; auf Geratewohl gestellter Beweisantrag (ins Blaue hinein

    Die einzuziehenden Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 74 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 06.04.1995 - 1 StR 82/95

    Sexueller Mißbrauch - Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexueller Mißbrauch von

    Der Senat hat in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt auch die Einziehungsanordnung aufgehoben, weil sie zu unbestimmt ist (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    b) Soweit das Landgericht die "sichergestellten Betäubungsmittel und Betäubungsmittelutensilien' eingezogen hat, hat es die Einziehungsgegenstände nicht ausreichend konkret bezeichnet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, juris).
  • BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09

    Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)

    Die Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis genügt jedoch nicht (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; BGH NJW 1994, 1421, 1423; Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; StraFo 2008, 302; vgl. auch Fischer, StGB 52. Aufl. § 74 Rdn. 21 m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04

    Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche

    Die einzuziehenden Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; BGH, Beschl. vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 391/99 - m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2008 - 2 StR 144/08

    MDMA-Base (nicht geringe Menge); Einziehung (genaue Bezeichnung der Gegenstände;

    Die hier vom Landgericht vorgenommene Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis bzw. eine Liste genügt dagegen nicht, da insoweit nicht hinreichend deutlich wird, um welche Gegenstände bzw. um welche Geldbeträge es sich handelt (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1).
  • BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04

    Verfallsanordnung (hinreichende Tatsachengrundlage für die Schätzung des

    Die Bezugnahme auf die polizeiliche Sicherstellung reicht nicht (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1).
  • BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03

    Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons

    Die Bezeichnung der Liste der Überführungsstücke genügt in einem solchen Fall genausowenig wie die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis (vgl. hierzu BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluß des Senats vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97), da hierdurch noch nicht ersichtlich wird, um welche Gegenstände es sich handelt und wenn oder wozu sie dienten.
  • BGH, 26.04.2016 - 4 StR 111/16

    Anforderungen an die konkrete Benennung der einzuziehenden Gegenstände in einem

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts die Einziehung der vorgenannten Gegenstände von der Verfolgung ausgenommen (§ 430 Abs. 1 StPO), weil das Landgericht die einzuziehenden Gegenstände entgegen den Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 Rn. 14 mwN) in der Urteilsformel nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht.
  • BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12

    Voraussetzungen der Einziehung (Bestimmtheit der Bezeichnung von einzuziehenden

    a) Gegen die Einziehungsanordnung bestehen zunächst deshalb Bedenken, weil das Landgericht die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 ) in der Urteilsformel nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht.
  • OLG Braunschweig, 28.09.2011 - Ss 44/11

    ESA-Test; ESA-Schnelltest; Betäubungsmittel; Nachweis

  • BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99

    Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der

  • BGH, 15.10.2014 - 3 StR 321/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen vom Teilfreispruch (Erschöpfung des

  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 593/21

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 22.01.1993 - 3 StR 536/92

    Erfordernis der konkreten Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände zur

  • OLG Koblenz, 04.09.2006 - 1 Ss 241/06

    Revision im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Notwendige Begründung

  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 844/92

    Rechtfertigung der Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen für Hehler mit der

  • BGH, 28.01.1998 - 2 StR 641/97

    Tatbestand des Erwerbs und Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln -

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