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BGH, 27.02.1996 - 1 StR 60/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Einziehung des Mobiltelefons eines Angeklagten - Verfallsanordnung für das Mobiltelefon eines Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 23.07.2002 - 3 StR 240/02
Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG (Kuriersspesen); Anordnung des Verfalls …
Rechtsgrundlage kann vielmehr nur § 74 Abs. 1 StGB sein (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5). - BGH, 20.02.2002 - 3 StR 14/02
Vorwegvollzug; Einziehung (Tatmittel bei Betäubungsmitteldelikten: Handy als …
Es ist nicht festgestellt, daß er während der Zeit des abgeurteilten Besitzes des Betäubungsmittels überhaupt ein Handy bei sich hatte (vgl. BGHR StGB § 74 I Tatmittel 5, 6). - BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons …
Die Voraussetzungen einer an sich möglichen Einziehung als Tatwerkzeug nach § 74 StGB (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5) sind in den Urteilsgründen nicht durch Feststellungen belegt.
- LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2019 - 18 Qs 51/18
Schmuggelprivileg in Fällen des "Kleinschmuggels" von Zigaretten
Die genannten Gegenstände werden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens als Beweismittel im Sinne von §§ 94, 98 StPO benötigt; außerdem wird das Tatgericht gemäß §§ 74 Abs. 1, Abs. 2 StGB, § 369 Abs. 2, § 375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ihre Einziehung als Tatmittel (Mobiltelefon, DHL-Paket) bzw. Beziehungsgegenstände (Zigaretten) anzuordnen haben (…das DHL-Paket war vorliegend nach der Verkehrsanschauung nicht als "Zubehör" der Zigaretten i.S.v. § 97 BGB einzustufen, vgl. Ebner in: Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 375 Rn. 24, 28; speziell zum Mobiltelefon BGH, Beschluss vom 27.02.1996 - 1 StR 60/96, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5). - BGH, 14.10.1997 - 4 StR 442/97
Anordnung des Verfalls des Tatfahrzeugs - Möglichkeit der Anordnung einer …
Die Anordnung des Verfalls des Tatfahrzeugs, das dem in Schweden lebenden Schwager des Angeklagten I. gehört, der den Auftrag gab, das verfahrensgegenständliche Heroin zu "besorgen", ist nicht möglich; in Betracht käme allenfalls eine Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB (…vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 1; BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5; BGH, Beschluß vom 4. Juni 1996 - 1 StR 254/96). - BGH, 26.06.1996 - 2 StR 622/95
Revisionsrechtliche Anordnung der Einziehung statt Verfall eines Handys, das zur …
Eine Verfallanordnung kommt aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. BGH Beschluß vom 27. Februar 1996 - 1 StR 60/96).