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   BGH, 27.02.1996 - 1 StR 60/96   

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https://dejure.org/1996,3993
BGH, 27.02.1996 - 1 StR 60/96 (https://dejure.org/1996,3993)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1996 - 1 StR 60/96 (https://dejure.org/1996,3993)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 1 StR 60/96 (https://dejure.org/1996,3993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Einziehung des Mobiltelefons eines Angeklagten - Verfallsanordnung für das Mobiltelefon eines Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.07.2002 - 3 StR 240/02

    Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG (Kuriersspesen); Anordnung des Verfalls

    Rechtsgrundlage kann vielmehr nur § 74 Abs. 1 StGB sein (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5).
  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 14/02

    Vorwegvollzug; Einziehung (Tatmittel bei Betäubungsmitteldelikten: Handy als

    Es ist nicht festgestellt, daß er während der Zeit des abgeurteilten Besitzes des Betäubungsmittels überhaupt ein Handy bei sich hatte (vgl. BGHR StGB § 74 I Tatmittel 5, 6).
  • BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03

    Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons

    Die Voraussetzungen einer an sich möglichen Einziehung als Tatwerkzeug nach § 74 StGB (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5) sind in den Urteilsgründen nicht durch Feststellungen belegt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2019 - 18 Qs 51/18

    Schmuggelprivileg in Fällen des "Kleinschmuggels" von Zigaretten

    Die genannten Gegenstände werden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens als Beweismittel im Sinne von §§ 94, 98 StPO benötigt; außerdem wird das Tatgericht gemäß §§ 74 Abs. 1, Abs. 2 StGB, § 369 Abs. 2, § 375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ihre Einziehung als Tatmittel (Mobiltelefon, DHL-Paket) bzw. Beziehungsgegenstände (Zigaretten) anzuordnen haben (das DHL-Paket war vorliegend nach der Verkehrsanschauung nicht als "Zubehör" der Zigaretten i.S.v. § 97 BGB einzustufen, vgl. Ebner in: Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 375 Rn. 24, 28; speziell zum Mobiltelefon BGH, Beschluss vom 27.02.1996 - 1 StR 60/96, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5).
  • BGH, 14.10.1997 - 4 StR 442/97

    Anordnung des Verfalls des Tatfahrzeugs - Möglichkeit der Anordnung einer

    Die Anordnung des Verfalls des Tatfahrzeugs, das dem in Schweden lebenden Schwager des Angeklagten I. gehört, der den Auftrag gab, das verfahrensgegenständliche Heroin zu "besorgen", ist nicht möglich; in Betracht käme allenfalls eine Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 1; BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5; BGH, Beschluß vom 4. Juni 1996 - 1 StR 254/96).
  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 622/95

    Revisionsrechtliche Anordnung der Einziehung statt Verfall eines Handys, das zur

    Eine Verfallanordnung kommt aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. BGH Beschluß vom 27. Februar 1996 - 1 StR 60/96).
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