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   BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01   

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https://dejure.org/2001,3809
BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01 (https://dejure.org/2001,3809)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - 1 StR 375/01 (https://dejure.org/2001,3809)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - 1 StR 375/01 (https://dejure.org/2001,3809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision; Beziehen einer Unterbrechungswirkung einer Untersuchungshandlung wegen mehrerer Taten auf alle Taten; Maßgeblichkeit des Verfolgungswillens der Strafverfolgungsorgane

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 78c Abs. 1 Handlung 5
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01
    Zur Bestimmung des Verfolgungswillens kann neben dem Wortlaut der verjährungsunterbrechenden Verfügung - hier der Durchsuchungsbeschlüsse - auch auf den sonstigen Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGH NStZ 2000, 427; BGH NStZ 2001, 191).
  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00

    Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01
    Zur Bestimmung des Verfolgungswillens kann neben dem Wortlaut der verjährungsunterbrechenden Verfügung - hier der Durchsuchungsbeschlüsse - auch auf den sonstigen Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGH NStZ 2000, 427; BGH NStZ 2001, 191).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Ergibt sich dieser nicht bereits aus deren Wortlaut, ist namentlich auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen (vgl. BGH NStZ 2000, 427 m. Anm. Jäger wistra 2000, 227; BGH NStZ 2001, 191; wistra 2002, 57; Stree/Sternberg-Lieben aaO Rdn. 23).
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 71/18

    Unterbrechung der Verjährung durch eine richterlicher Beschlagnahme- oder

    Wird, wie vorliegend, wegen mehrerer Taten im prozessualen Sinne des § 264 StPO ermittelt, so bezieht sich die Unterbrechungswirkung grundsätzlich auf alle verfahrensgegenständlichen Taten, sofern nicht der Verfolgungswille der tätig werdenden Strafverfolgungsorgane erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. November 2001 - 1 StR 375/01, wistra 2002, 57 und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 47 mwN; siehe auch Beschluss vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17, wistra 2018, 78, 79).

    Für dessen Bestimmung ist der Zweck der jeweiligen Untersuchungshandlung maßgeblich, der anhand des Wortlauts der Maßnahme und des sich aus dem sonstigen Akteninhalt ergebenden Sach- und Verfahrenszusammenhangs zu ermitteln ist (ebenfalls st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. November 2001 - 1 StR 375/01, wistra 2002, 57 und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 47 mwN).

  • BGH, 29.07.2004 - 3 StR 65/04

    Unterbrechung der Verjährung (Information über laufende Ermittlungen;

    Da sich die Unterbrechungswirkung der Bekanntgabe in der Regel auf die gesamte Tat im prozessualen Sinn (§§ 155, 264 StPO) sowie auf alle weiteren in demselben Verfahren verfolgten Taten erstreckt und Anhaltspunkte für die Begrenzung der Unterbrechungshandlung auf einzelne Taten nicht bestehen, hat sich die Unterbrechungswirkung hier ihrem sachlichen Umfang nach auf alle abgeurteilten Taten des sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen bezogen (vgl. BGH NStZ 2001, 191; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 5).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20

    Verjährungsfrist (Verjährungsbeginn beim Betrug); Unterbrechung der Verjährung

    Ergibt sich der Verfolgungswille nicht bereits aus dem Wortlaut der Untersuchungshandlung, ist auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen und in Zweifelsfällen der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 ? 1 StR 375/01; Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05; Beschluss vom 25. Juni 2015 ? 1 StR 579/14).
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