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   BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00   

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https://dejure.org/2000,3070
BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00 (https://dejure.org/2000,3070)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2000 - 5 StR 74/00 (https://dejure.org/2000,3070)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2000 - 5 StR 74/00 (https://dejure.org/2000,3070)
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"U-Boot" Hohenschönhausen

Rechtsstaatliches Verfahrenshindernis in der DDR galt auch für Verbrechen nach § 343 StGB (hier: Ahndbarkeit einer Tat aus dem Jahr 1955)

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • nomos.de PDF, S. 47

    § 83 Nr. 2 StGB/DDR; § 343 StGB
    Aussageerpressung in der DDR/Ruhen der Verjährung

  • Wolters Kluwer

    Strafverfolgung - Verjährung - Verfolgungsverjährung - DDR - Aussageerpressung - Verfolgungshindernis - Ministerium für Staatssicherheit - Zwischenrecht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB-DDR § 83 Nr. 2; ; StGB § 343

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 343
    Nichtverfolgung von Straftaten in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 9
  • NStZ-RR 2001, 239
  • NJ 2000, 658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00
    Sollte es sich um einen Fall mit politischem Hintergrund handeln, liegt offenbar ein besonderer Ausnahmefall vor (vgl. BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 2).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00
    Das Zwischenrecht (§ 243 StGB-DDR) ist nicht milder, weil es im Gegensatz zu § 343 StGB die Verhängung einer Freiheitsstrafe bei Aussetzung ihrer Vollstreckung zur Bewährung nicht ermöglicht (zur entsprechenden Situation bei der Rechtsbeugung vgl. BGHSt 41, 247, 277).
  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00
    Entsprechend wird das Ruhen der Verjährung angenommen für Schüsse an der innerdeutschen Grenze, für von Angehörigen der DDR-Justiz in politischen Strafsachen begangene Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffende Delikte, für vom MfS veranlaßte Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR, für Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen, für Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR und für die systematische Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte minderjährige Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 zusammenfassend m.N.).
  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

    Entsprechendes gilt für Fälle von Aussageerpressungen durch Angehörige des MfS (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 9).
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