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   BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95   

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https://dejure.org/1995,1326
BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95 (https://dejure.org/1995,1326)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1995 - 3 StR 93/95 (https://dejure.org/1995,1326)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1995 - 3 StR 93/95 (https://dejure.org/1995,1326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung - Verjährungsfrist - Zeitliche Geltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223, § 2, § 78

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2861
  • MDR 1995, 1055
  • BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 2
  • NStZ 1995, 505
  • NJ 1995, 597
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95
    a) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt in Fällen dieser Art einen Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts (vgl. BGHSt 37, 320, 322 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; 38, 18, 20) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].

    Dabei hat der Tatrichter die Strafrahmen der unter Zugrundelegung einer konkreten Betrachtungsweise der besonderen Umstände des Einzelfalles (vgl. BGHSt 20, 22, 25; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 2 Rdn. 10, 12 b m.w.N.) in Frage kommenden Strafvorschriften zu vergleichen und - jedenfalls für die hier vorliegenden Fälle von Körperverletzungen (vgl. BGHSt 37, 320, 322) [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90] - den Grundsatz der strikten Alternativität zu beachten.

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95
    Denn es handelte sich um Taten, die nach "dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Staats- und Parteiführung der ehemaligen DDR aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden sind" (vgl. BGHSt 40, 48, 55; 40, 113, 115 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95
    Dabei hat der Tatrichter die Strafrahmen der unter Zugrundelegung einer konkreten Betrachtungsweise der besonderen Umstände des Einzelfalles (vgl. BGHSt 20, 22, 25; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 2 Rdn. 10, 12 b m.w.N.) in Frage kommenden Strafvorschriften zu vergleichen und - jedenfalls für die hier vorliegenden Fälle von Körperverletzungen (vgl. BGHSt 37, 320, 322) [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90] - den Grundsatz der strikten Alternativität zu beachten.
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95
    Denn es handelte sich um Taten, die nach "dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Staats- und Parteiführung der ehemaligen DDR aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden sind" (vgl. BGHSt 40, 48, 55; 40, 113, 115 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95
    a) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt in Fällen dieser Art einen Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts (vgl. BGHSt 37, 320, 322 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; 38, 18, 20) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95
    Das Landgericht hat entgegen dem hier zu berücksichtigenden Grundsatz der strikten Alternativität die Vollstreckung der den §§ 115 Abs. 1, 64 StGB/DDR entnommenen Freiheitsstrafe gemäß § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt, also in unzulässiger Weise bei verschiedenen Schritten der Rechtsfindung (vgl. BGHR StGB § 2 III DDR-StGB 2) die aus seiner Sicht für den Angeklagten jeweils günstigere Regelung zugrundegelegt.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    aa) Allerdings verstößt die gleichzeitige Anwendung des § 306 Nr. 2 StGB a.F. und des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB n.F. - nach für sich genommen rechtsfehlerfreier Ablehnung minder schwerer Fälle nach § 306 a Abs. 3 StGB n.F. und § 265 Abs. 2 StGB a.F. - gegen den Grundsatz strikter Alternativität (vgl. BGHSt 20, 22, 29 f.; 24, 94, 9T 37.320, 322; BGH NJW 1995, 2861; 1997, 951; Tröndle/Fischer aaO § 2 Rdn. 9 m.w. N.).
  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auch für die hier zur Entscheidung stehenden Fälle der Anwendung politischen Strafrechts durch den Ia-Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht, so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (BGHSt 40, 48; 40, 113; BGH NJW 1995, 2861; - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).

    § 244 StGB-DDR hat insoweit wegen des Grundsatzes strikter Alternativität (vgl. BGH NJW 1995, 2861; Senatsurteil vom 15. September 19915 - 5 StR 642/94 -) außer Betracht zu bleiben.

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Die Verjährung hat mit Rücksicht auf ein in der Staatspraxis der DDR wurzelndes quasigesetzliches Verfolgungshindernis geruht (vgl. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 40, 113, 115 ff.; BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 93/95 -).

    Der neue Tatrichter wird bei der Bestimmung der Rechtsfolgen nach den Grundsätzen der strikten Alternativität von StGB und StGB-DDR (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 93/95 -) zu beachten haben, daß eine Verurteilung auf Bewährung in § 244 StGB-DDR nicht vorgesehen ist und die Anwendung des § 56 StGB auf eine nach DDR-Recht gebildete Freiheitsstrafe nicht in Betracht kommt.

  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94

    Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"

    Nach der Staatspraxis der DDR war eine Ahndung der dem Angeklagten zur Last gelegten Taten offensichtlich ausgeschlossen, so daß die Verjährung wegen quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses ruhte (BGHSt 40, 48, 55 ff.; 40, 113, 115 ff.; BGH NJW 1995, 2861).

    Vom neuen Tatgericht wird allerdings bei der Entscheidung über die Rechtsfolgen zu beachten sein, daß das StGB-DDR nur die - in § 244 StGB-DDR nicht vorgesehene - Verurteilung auf Bewährung, nicht aber eine § 56 StGB entsprechende Strafaussetzung zur Bewährung kannte und die Anwendung des § 56 StGB auf eine nach dem DDR-Strafrecht gebildete Freiheitsstrafe nicht in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 1995, 2861, 2862; BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt, unter C III).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

    Diese Rechtsfolgenbestimmung verletzt den Grundsatz strikter Alternativität (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 93/95 - mN).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    Dies hat der Bundesgerichtshof für die Strafverfolgung bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), für die Verfolgung von Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR (BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 2) und für die Haftung von Angehörigen der DDR-Justiz wegen Rechtsbeugung und damit tateinheitlich zusammentreffender Delikte (BGHSt 41, 247; 41, 317) ausgesprochen.

    Der Senat läßt weiterhin offen, ob die durch das Anliegen des § 83 Nr. 2 StGB-DDR gebotene entsprechende Anwendung dieser Vorschrift und damit Art. 1 des - 1. - VerjährungsG den gesamten Bereich der auf den politischen Willen der Staatsführung zurückgehenden und durch die Staatspraxis gedeckten Kriminalität in der DDR erfaßt, ob es mithin Fälle, namentlich aus dem Bereich minderer Kriminalität und weit zurückliegender Straftaten, gibt, in denen im Interesse des von den Verjährungsvorschriften ebenfalls bedachten Rechtsfriedens kein Ruhen der Verjährung mehr anzunehmen ist (vgl. BGHSt 40, 113, 118/119; siehe auch BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 2).

  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

    Ferner wird ein Ruhen der Verjährung auch angenommen für Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR, die jedenfalls im Interesse des staatlichen Ansehens als geheimhaltungsbedürftig angesehen wurden (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 2 und 6).
  • BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00

    Aussageerpressung; Ruhen der Strafverfolgungsverjährung; Quasigesetzliches

    Sollte es sich um einen Fall mit politischem Hintergrund handeln, liegt offenbar ein besonderer Ausnahmefall vor (vgl. BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 2).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 168/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der

    Der neue Tatrichter wird, ausgehend vom Prinzip strikter Alternativität von StGB und - die Aussetzung einer Freiheitsstrafe nach § 244 StGB-DDR nicht ermöglichendem - StGB-DDR (BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 93/95 - Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 713/94 - C III) unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) eine zur Bewährung auszusetzende Gesamtfreiheitsstrafe nach dem StGB zu verhängen haben.
  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

    Ferner wird ein Ruhen der Verjährung auch angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR, die jedenfalls im Interesse des staatlichen Ansehens als geheimhaltungsbedürftig angesehen wurden (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 2 und 6).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01

    Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung

  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 711/97

    Verurteilung eines ehemaligen DDR-Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in Tateinheit

  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes - Begehung der Tat in der DDR - Anwendbarkeit

  • LG Marburg, 02.11.1999 - 1 KLs 4 Js 16966/97

    Zweckfremde Verwendung von Haushaltsmitteln der Studentenschaft; Verletzung der

  • OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99

    Freiheitsberaubung; Anstiftung; Verjährung; Geheimdienst; Denunziation;

  • BGH, 30.03.1998 - 5 StR 30/98

    Revision auf Verfahrensfehler hinsichtlich des Ruhens der Verjährung

  • KG, 11.07.2002 - 3 AR 4/02

    Halbstrafenaussetzung einer in der ehemaligen DDR verhängten Freiheitsstrafe

  • KG, 11.07.2002 - 5 Ws 322/02
  • OLG Jena, 16.01.1997 - 1 Ss 295/95
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