Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2263
BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94 (https://dejure.org/1995,2263)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1995 - 5 StR 378/94 (https://dejure.org/1995,2263)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1995 - 5 StR 378/94 (https://dejure.org/1995,2263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Mauerschützen - Befehlsausführung - Rechtfertigung - Rechtfertigungsgründe - Menschenrechte - Tötungsdelikt - Tötung auf Befehl - Totschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 2, § 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2732
  • BGHR StGB § 78b Abs. 1 Verfolgungshindernis 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG)

    Auszug aus BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
    Der Senat verweist auf seine Entscheidung BGHSt 40, 113 (vgl. auch BGHSt 40, 48).

    Die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Staatspraxis der DDR, Schüsse von Grenzsoldaten auf "Grenzverletzer" nicht zu verfolgen, betraf auch Vorgänge der hier abgeurteilten Art. Für Taten mit den Merkmalen der hier vorliegenden Tat kann dies mit der erforderlichen Bestimmtheit (vgl. BGHSt 23, 137, 140; 40, 113, 118) angenommen werden.

    Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, unter denen nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 113 (vgl. auch das Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten - VerjährungsG - vom 26. März 1993, BGBl. I S. 392) die Verjährung in der DDR geruht hat, weil ein quasigesetzliches Verfolgungshindernis eingetreten ist.

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
    Jedoch kommt es hierauf nicht an, weil das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, daß nach den Grundsätzen von BGHSt 39, 1, 15 die Befehlslage, auch wenn sie als Rechtfertigungsgrund aufgefaßt würde, wegen eines offensichtlichen schweren Verstoßes gegen die Menschenrechte nicht geeignet wäre, die vorsätzliche Tötung zu rechtfertigen (vgl. auch das genannte Urteil vom 20. März 1995).

    Allerdings haben im vorliegenden Fall die tödlichen Schüsse nicht zur Durchsetzung des umfassenden, menschenrechtswidrigen Ausreiseverbots (vgl. BGHSt 39, 1, 17 ff.) gedient.

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
    a) Ob es, wie der Tatrichter meint, an einem Rechtfertigungsgrund schon deswegen gefehlt hat, weil der Befehl zum Schußwaffengebrauch keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hatte, ist zweifelhaft (BGH NJW 1994, 2708, 2709 - zum Abdruck in BGHSt 40, 241 bestimmt; BGH, Urteil vom 20. März 1995 - 5 StR 111/94 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - vgl. auch BGHSt 39, 353, 366 f.).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
    Es mag als unbefriedigend empfunden werden, daß die Strafe im Ergebnis nicht abgesetzt ist von Strafen gegen Repräsentanten der DDR, die für den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze maßgeblich mitverantwortlich waren; der Senat hat diese Strafen im Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 - als nicht unvertretbar milde hingenommen.
  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
    Die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Staatspraxis der DDR, Schüsse von Grenzsoldaten auf "Grenzverletzer" nicht zu verfolgen, betraf auch Vorgänge der hier abgeurteilten Art. Für Taten mit den Merkmalen der hier vorliegenden Tat kann dies mit der erforderlichen Bestimmtheit (vgl. BGHSt 23, 137, 140; 40, 113, 118) angenommen werden.
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
    Der Senat verweist auf seine Entscheidung BGHSt 40, 113 (vgl. auch BGHSt 40, 48).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
    a) Ob es, wie der Tatrichter meint, an einem Rechtfertigungsgrund schon deswegen gefehlt hat, weil der Befehl zum Schußwaffengebrauch keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hatte, ist zweifelhaft (BGH NJW 1994, 2708, 2709 - zum Abdruck in BGHSt 40, 241 bestimmt; BGH, Urteil vom 20. März 1995 - 5 StR 111/94 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - vgl. auch BGHSt 39, 353, 366 f.).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Auszug aus BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
    a) Ob es, wie der Tatrichter meint, an einem Rechtfertigungsgrund schon deswegen gefehlt hat, weil der Befehl zum Schußwaffengebrauch keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hatte, ist zweifelhaft (BGH NJW 1994, 2708, 2709 - zum Abdruck in BGHSt 40, 241 bestimmt; BGH, Urteil vom 20. März 1995 - 5 StR 111/94 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - vgl. auch BGHSt 39, 353, 366 f.).
  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der innerdeutschen Grenze (im Anschluß an die Urteile BGHSt 39, 1; 39, 168; 39, 199; 39, 353; BGHSt 40, 48; 40, 113; 40, 218; 40, 241; BGH NStZ 1993, 488; Senatsbeschluss vom 7. Februar 1995 - 5 StR 650/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - siehe auch Senatsurteil vom 20. März 1995 - 5 StR 378/94 -).
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94

    Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der

    Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit der besonderen Ausprägung dieser Grundsätze im Gebot sog. menschenrechtsfreundlicher Auslegung des DDR-Rechts in seiner Rechtsprechung zur Strafbarkeit von Tötungen durch DDR-Grenzsoldaten an der innerdeutschen Grenze eingehend dargelegt (vgl. BGHSt 39, 1; 39, 168; 39, 199; 39, 353; BGHSt 40, 48; 40, 113; 40, 218; 40, 241; BGH NStZ 1993, 488; BGH, Beschl. v. 7. Februar 1995 - 5 StR 650/94 = NJW 1995, 1437; Urt. v. 20. März 1995 - 5 StR 378/94 - jeweils zum Abdruck in BGHSt vorgesehen) und auch bei seinen Entscheidungen zur Rechtsbeugung durch DDR- Richter und DDR-Staatsanwälte berücksichtigt (vgl. BGHSt 40, 30; 40, 169).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    bb) Soweit auf die Taten das Recht der DDR (§ 223, § 239 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 RStGB, § 115 Abs. 1, § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 StGB-DDR) Anwendung findet, hat die Verjährung in der DDR indes aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses bis zum 3. Oktober 1990 geruht (§ 69 Abs. 1 Satz 1 RStGB, § 83 Nr. 2 StGB-DDR), so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 40, 48; 40, 113; 41, 247, 248; 41, 317, 320; BGHR StGB § 78b Abs. 1 Verfolgungshindernis 2 - dazu bestätigend BVerfG, Kammer, Beschluß vom 13. November 1996 - 2 BvR 1130/95 - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).
  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95

    Angehöriger der Grenztruppen der DDR - Innerdeutsche Grenze - Tatbestand eines

    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 469/96

    Übertragung der Grundsätze für nachrichtendienstliche Straftaten

    Einer Bestrafung stehen in der DDR erlassene Amnestien nicht entgegen, die sich nach dem Willen der Amnestiegesetzgeber von vornherein nicht auf Verhalten, das außerhalb jeder Verfolgung stand, beziehen sollten; sie ist auch nicht durch Verfolgungsverjährung (vgl. dazu BVerfG, Kammer, Beschluß vom 13. November 1996 - 2 BvR 1130/95 - bestätigend zu BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Verfolgungshindernis 2) ausgeschlossen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 3. Dezember 1996 - 5 StR 67/96 - m.w.N. - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht