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   BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94   

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https://dejure.org/1994,4956
BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,4956)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1994 - 2 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,4956)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1994 - 2 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,4956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 78c Abs. 1 Handlung 3
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94
    Die Annahme zweier fortgesetzter Handlungen hinsichtlich der insgesamt festgestellten 82 Untreuehandlungen ist nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93] = StV 1994, 306) auch bei dem Tatbestand des § 266 StGB ausgeschlossen.
  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94
    Diese kann jedenfalls dann über einen für den Beschuldigten tätigen Rechtsanwalt erfolgen, wenn aus den Umständen ersichtlich wird, daß die Akteneinsicht zur Information des Beschuldigten über Existenz, Inhalt und Umfang des Ermitt lungsverfahrens dienen soll und auch tatsächlich gedient hat (BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94
    Von dem durch die 82 Einzeltaten entstandenen Gesamtschaden von 1.195.251,10 DM entfällt nur etwa 1/10 auf die sieben verjährten Taten, die zudem, wenn auch mit geringerem Gewicht, strafschärfend hätten berücksichtigt werden dürfen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 19).
  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung - Wirkung

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94
    Insoweit kann dahinstehen, ob die Verfügung der Staatsanwaltschaft den an eine Anordnung der ersten Vernehmung im Sinne des § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB zu stellenden Anforderungen genügt (vgl. dazu BGH NStZ 1985, 545, 546) und ob der Durchsuchungsbeschluß den Gegenstand des Verfahrens hinreichend konkret bezeichnet.
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

    Der Umstand allein, daß die Beteiligungen in verschiedenen, in Ablichtung zum vorliegenden Verfahren genommenen Unterlagen beiläufig Erwähnung fanden - etwa in der (ursprünglich) anonymen Anzeige des Angeklagten, in dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10. Januar 1994 sowie in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vom 24. Mai 1989 und vom 21. September 1989 (Bl. 36 I, 87 I, 191 I, 195 I) genügt nicht; die Veranlassung der geschädigten Gesellschaften, sich an der B. AG zu beteiligen, ist -wie dem Akteninhalt eindeutig zu entnehmen ist zunächst nicht als mögliche Tathandlung des Angeklagten erkannt sowie zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht und daher auch nicht vom Verfolgungswillen der Strafverfolgungsorgane umfaßt worden (vgl. BGH NStE Nr. 5 zu § 78 c StGB; BGH, Urteile vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78; vgl. ferner BGH wistra 1991, 272, 273; StV 1993, 71, 72; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 1, 3; Jähnke aaO § 78 c Rdn. 8; Schäfer, Festschrift für Dünnebier (1982) S. 545, 548)).
  • KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Anordnung des dinglichen Arrestes;

    Die Staatsanwaltschaft muss im Zeitpunkt der Einsichtsgewährung bereits einen Strafverfolgungswillen haben, der sich auf eine bestimmte Tat beziehen muss (vgl. BGH StV 1997, 187; BGHR StGB § 78c Abs. 1 Handlung 3).
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