Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1992 - 5 StR 175/92 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3130
BGH, 03.06.1992 - 5 StR 175/92 B (https://dejure.org/1992,3130)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1992 - 5 StR 175/92 B (https://dejure.org/1992,3130)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - 5 StR 175/92 B (https://dejure.org/1992,3130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiserhebung - Prozessualer Hinweis durch den Tatrichter - Beweisantrag - Austausch des Beweismittels - Konkludente Erklärung - Verletzung des Verfahrensrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 6

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2
  • StV 1992, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Der Revision ist darin zuzustimmen, dass dieser Antrag, wenn ihm die Strafkammer nicht nachgehen will und er sich nicht sonst erledigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 5 StR 175/92), eines ablehnenden Beschlusses gemäß § 244 Abs. 6 StPO bedurft hätte.
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Sie können aber erklären, daß sie den Beweisantrag nicht aufrechterhalten (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2; BGH, Urt. vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Dafür könnte u. a. sprechen, daß am letzten Verhandlungstag, dem 2. Dezember 1992, nach der im selben Schriftsatz beantragten Vernehmung des Zeugen C auf ausdrückliches Befragen keine weiteren Anträge mehr gestellt wurden (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2).
  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Es kann dahinstehen, ob dies mit dem Generalbundesanwalt ohne weitere Besonderheiten zu erwägen gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2004 - 13 S 1649/03

    Konkludenter Verzicht eines Beteiligten auf (weitere) Beweiserhebung

    In einem solchen Fall ist auch das Fehlen eines den ursprünglichen Beweisantrag ablehnenden Beschlusses unschädlich (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. 2001, § 244 Anm. 41a, 37; BGH, Beschluss vom 3.6.1992 - 5 StR 175/92 - juris - KG Berlin - Urteil vom 20.3.1986 - (4) 1 Ss 321/85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht