Rechtsprechung
| BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 247 Satz 1 StPO; § 251 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 338 Nr. 6 StPO; § 171b GVG; § 172 GVG
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer Zeugenvernehmung; Einnahme von Augenschein; absoluter Revisionsgrund; Sachzusammenhang (keine Übertragung der Zusammenhangformel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247 § 338 Nr. 5
Ausschluss des Angeklagten während eingeschobener Beweiserhebung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25
- NStZ 2002, 384
- StV 2002, 408
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 12.12.2002 - 5 StR 477/02
Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis; …
Es ist überflüssig und daher sachwidrig, die Verwendung von Augenscheinsobjekten als Vernehmungsbehelfe und den Vorhalt von Urkunden in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen, da eine derartige Protokollierung immer wieder Anlass zu vermeidbaren Missverständnissen führt, die den Bestand von Urteilen gefährden (Bestätigung von BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; BGH NStZ 1999, 522, 523; BGH 1 StR 234/02).Er kann auf dieser unzureichenden Grundlage nicht in eine sachliche Prüfung auf diese Verfahrensrüge eintreten, etwa dahin, ob auch hier - entsprechend der dienstlichen Äußerung des Strafkammervorsitzenden - die Verwendung eines bloßen Vernehmungsbehelfs angenommen werden könnte (vgl. auch die Formulierung auf S. 13 der Revisionsbegründungsschrift), oder dahin, ob sich die angeblich verfahrensfehlerhafte Beweiserhebung etwa gar auf den Teilfreispruch des Beschwerdeführers vom Vorwurf der Zuhälterei bezogen haben kann (UA S. 34 f.), schließlich, ob hier etwa der seltene Ausnahmefall eines möglichen "denkgesetzlichen" Ausschlusses des Beruhens des Urteils auf dem geltend gemachten Verstoß in Betracht käme (s. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; vgl. dazu UA S. 42 sowie die Rückschlüsse des Generalbundesanwalts aus dem - im übrigen rechtsfehlerfreien - Gerichtsbeschluß gemäß § 247 StPO).
Sie kann damit nur als sachwidrig bewertet werden (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; BGH NStZ 1999, 522, 523; BGH…, Urt. vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …
Dass das Schwurgericht den Angeklagten nicht die Möglichkeit eingeräumt hat, die Vernehmung durch eine Videosimultanübertragung mitzuverfolgen (vgl. hierzu BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 247 Rdn. 14a; jeweils m.w.N.), berührt nicht den geltend gemachten absoluten Revisionsgrund, sondern die Pflicht zur Unterrichtung der aus der Hauptverhandlung entfernten Angeklagten. - BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06
Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des …
Der absolute Revisionsgrund kann jedoch trotz förmlicher Erfüllung seiner Voraussetzungen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25) bei Besonderheiten des Verfahrensgangs im Zusammenhang mit der Vernehmung ausscheiden.Der absolute Revisionsgrund scheitert hier indes trotz förmlicher Erfüllung seiner Voraussetzungen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25) angesichts der Besonderheiten des Verfahrensgangs im Zusammenhang mit der Vernehmung des Zeugen Ronny M.:.
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08
Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung; …
Zur näheren Begründung verweist der Senat auf seinen weiteren Vorlagebeschluss vom heutigen Tage - 5 StR 460/08 sub 4 a bis c. Die bisher für den Senat verbindliche Rechtsprechung ist insbesondere auch für den Fall anderer Beweiserhebungen, namentlich Urkundenverlesungen oder Augenscheinseinnahmen, in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten anderer Auffassung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597).Insoweit könnte Abweichendes zu gelten haben angesichts einer nicht gleich zuverlässig möglichen Unterrichtung des Angeklagten, die beim Personalbeweis - jenseits möglicher Übertragung an den Angeklagten entsprechend der Technik des § 247a StPO (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25, 29; BGH NStZ 2006, 713;… dazu bereits BGHR § 247 Satz 4 Unterrichtung 6; van Gemmeren NStZ 2001, 263) - nur mittelbar durch Bericht erfolgt.
- BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte …
Dieser Spruchpraxis zufolge umfaßt ein solcher Ausschließungsbeschluß auch alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (sogenannte Zusammenhangsformel; in diese Richtung der 5. Strafsenat des BGH NStZ 2002, 384;… vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17 m.w.N.;… Basdorf in Festschrift für Salger S. 203, 206 ff.). - BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
Die bisherige Rechtsprechung gestattet solche Beweiserhebungen ohne weiteres unter fortdauerndem Ausschluss der von der Vernehmung ausgeschlossenen Öffentlichkeit (…BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1), nicht indes in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597). - BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des …
Die bisherige Rechtsprechung gestattet solche Beweiserhebungen ohne weiteres unter fortdauerndem Ausschluss der Öffentlichkeit von der Vernehmung (…BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1), nicht indes in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; weitere Nachweise im Anfragebeschluss;… vgl. zur Durchbrechung im Sonderfall des Augenscheins am Körper des Zeugen BGHR StPO § 247 Abwesenheit 30). - BGH, 20.02.2002 - 3 StR 345/01
Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen …
Das Landgericht hat eine - möglicherweise entbehrliche, weil durch einen Vorhalt des Lichtbilds an die Zeugin mit gleichem Beweisertrag zu ersetzende - förmliche Beweiserhebung konkret zur Aufklärung des Verfahrensgegenstandes genutzt (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01). - BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03
Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung …
Eine förmliche Augenscheinseinnahme durfte aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen, denn es handelt sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung, von dem er nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f.; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 5, 25;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3, 12; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; 2000, 238;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 247 Rdn. 7, 19). - BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
Fragerecht (Konfrontationsrecht); Anfrageverfahren; Verhandlung über die …
Dazu gehören auch die Vorschriften über die Sitzungsniederschrift (vgl. hierzu nur BGH NStZ 1999, 522; 2002, 384; StV 2004, 306). - BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10
Beweiswürdigung (Lücken; Widersprüche); schwerer sexueller Missbrauchs eines …
