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   BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86   

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https://dejure.org/1986,1374
BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86 (https://dejure.org/1986,1374)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1986 - 2 StR 353/86 (https://dejure.org/1986,1374)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1986 - 2 StR 353/86 (https://dejure.org/1986,1374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des tateinheitlich begangenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 241/86

    Beanstandung der Würdigung einzelner Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86
    Deshalb bedarf es einer Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände (BGH Strafverteidiger 1981, 417; BGH NStZ 1983, 133; 1983, 277; BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 241/86); daß sie vorgenommen worden wäre, läßt sich dem Urteil nicht entnehmen.
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86
    Dies kann aber die Außerachtlassung des erörterten Belastungsindizes nicht rechtfertigen; denn der Grundsatz, daß sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken, hindert das Gericht nicht, andere, ordnungsgemäß festgestellte Tatsachen - auch von der Anklage nicht erfaßte Straftaten - in die Beweiswürdigung einzubeziehen (BGH NStZ 1981, 99; BGH, Urteil vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86).
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75

    Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86
    Dies kann aber die Außerachtlassung des erörterten Belastungsindizes nicht rechtfertigen; denn der Grundsatz, daß sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken, hindert das Gericht nicht, andere, ordnungsgemäß festgestellte Tatsachen - auch von der Anklage nicht erfaßte Straftaten - in die Beweiswürdigung einzubeziehen (BGH NStZ 1981, 99; BGH, Urteil vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86
    Deshalb bedarf es einer Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände (BGH Strafverteidiger 1981, 417; BGH NStZ 1983, 133; 1983, 277; BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 241/86); daß sie vorgenommen worden wäre, läßt sich dem Urteil nicht entnehmen.
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Die Beweiswürdigung der Strafkammer lässt nicht erkennen, dass sich das Landgericht des Umstandes bewusst war, dass einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatgerichts begründen können (vgl. Senat, Urteil vom 17. September 1986 - 2 StR 353/86; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85).
  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Rechtsfehlerhaft ist es auch, wenn sich der Tatrichter bei seiner Beweiswürdigung darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133; jeweils m.w.N.).

    An der erforderlichen Gesamtwürdigung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände fehlt es hier (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 63/10

    Mord; Beweiswürdigung (unvollständige, unzureichende); rechtsfehlerhafte

    Schließlich hat das Landgericht keine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorgenommen, sondern sich darauf beschränkt, die einzelnen Beweistatsachen jeweils gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, obwohl zahlreiche gewichtige, für und gegen die Täterschaft des Angeklagten sprechende Beweisanzeichen vorlagen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; Meyer-Goßner aaO § 267 Rdn. 33).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Damit wird eine naheliegende belastende Bewertung übersehen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1 und 4).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs bilden Diebstahl und Hehlerei eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, wenn der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Handlung konkretisierte Dieb stahl Grundlage der Verurteilung wegen Hehlerei bleibt (BGHR StPO § 264 Tatidentität 1 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Rechtsfehlerhaft ist es auch, wenn sich das Tatgericht bei seiner Beweiswürdigung darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133; jew. m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Die Beweiswürdigung der Strafkammer lässt nicht erkennen, dass sich das Landgericht des Umstandes bewusst war, dass einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatgerichts begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1986 - 2 StR 353/86; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Daran ändert es nichts, daß sie jeweils einzeln nicht zur Überführung der Angeklagten ausgereicht hätten; denn auch solche, bei isolierter Betrachtung unzureichende Belastungsindizien können zusammengenommen die Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft des Angeklagten begründen (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 133; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, allgemein 1; Niemöller StV 1984, 439 m. w. N.).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die Beweiswürdigung der Strafkammer lässt nicht erkennen, dass sich das Landgericht des Umstandes bewusst war, dass einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatgerichts begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1986 - 2 StR 353/86; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85).
  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Deshalb bedarf es einer Gesamtabwägung unter Gewichtung der einzelnen Indizien (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urt. vom 29. August 2007 - 2 StR 284/07 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Fehlen einer eine vollständigen

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 15/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch; wahlweise Verurteilung wegen Betruges

  • BGH, 11.01.2017 - 2 StR 463/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise:

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 133/22

    Diebstahl (Beweiswürdigung: Zueignungsabsicht, Gesamtwürdigung);

  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 234/05

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung bei einem Freispruch

  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 17/01

    Unzureichende Beweiswürdigung; Schwere Brandstiftung

  • BGH, 27.05.2020 - 1 StR 98/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation)

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • BGH, 10.05.2017 - 1 StR 140/17

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Widersprüche; Erörterungsmängel)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 432/98

    Feststellung der Täterschaft des Angeklagten; Voraussetzungen einer feherfreien

  • BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00

    Voraussetzungen der die Verjährung unterbrechenden Beschuldigtenvernehmung

  • BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der Untreue,

  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94

    Submissionsabsprache - Beweiswürdigung

  • BGH, 09.08.1995 - 5 StR 125/95

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen - Gesamtabwägung - Täterschaft des

  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 506/94

    Richterliche Überzeugung - Beweiswürdigung - Zweifel - Beweis der Täterschaft -

  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 191/92

    Abwägung von Umständen, ob eine Tötungsvorsatz vorliegt - Behandlung einzelner

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