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   BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92   

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https://dejure.org/1993,2239
BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92 (https://dejure.org/1993,2239)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1993 - 1 StR 888/92 (https://dejure.org/1993,2239)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92 (https://dejure.org/1993,2239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit - Aussetzung des Maßregelvollzugs zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 136 Belehrung 2
  • NStZ 1993, 395
  • StV 1993, 563
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 143/75

    Charakterisierung eines Antrages als Beweisantrag - Entscheidung über Maßregeln

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 316/76

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel der Unterbringung des Beschuldigten zur

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Doch sind die damit gegebenen Kontroll- und Hilfsmöglichkeiten bei der Entscheidung zu berücksichtigen (BGH, Urt. vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76; BGHR StGB § 67 b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Sie muß erkennen lassen, daß der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (BGH NJW 1980, 2423 sowie BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5).
  • BGH, 26.02.1981 - 4 StR 30/81

    Zulässigkeit der Aussetzung der Vollstreckung der angeordneten Maßregel zur

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Diese Umstände müssen eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß weitere rechtswidrige Taten mit großer Wahrscheinlichkeit vermieden werden (BGH, Urt. vom 26. Februar 1981 - 4 StR 30/81).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87

    Anforderungen an die Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Dabei gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht (BGH NStZ 1983, 280 Nr. 25; 1984, 181 Nr. 26; BGH, Beschl. vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87 - bei Miebach NStZ 1988, 213).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Doch sind die damit gegebenen Kontroll- und Hilfsmöglichkeiten bei der Entscheidung zu berücksichtigen (BGH, Urt. vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76; BGHR StGB § 67 b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Sie muß erkennen lassen, daß der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (BGH NJW 1980, 2423 sowie BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Sie meint jedoch unter Hinweis auf BGH NJW 1992, 1463 (= BGHSt 38, 214), diese Aussage des Angeklagten C. - der in der Hauptverhandlung Angaben verweigert hat - könne nicht verwertet werden, weil bei seinem psychischen Zustand und dem Gang der Vernehmung die Möglichkeit bleibe, daß er - für den damals vernehmenden Staatsanwalt nicht erkennbar - weder den Verzicht auf sein Schweigerecht noch die Bedeutung seiner Aussage im Verfahren gegen ihn selbst verstanden habe.
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 500/82

    Anforderungen an eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Bewusstseinsstörung

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
    Dabei gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht (BGH NStZ 1983, 280 Nr. 25; 1984, 181 Nr. 26; BGH, Beschl. vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87 - bei Miebach NStZ 1988, 213).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen

    Erst dann wird - unter Verwertung der Wahrnehmungen des Vernehmungsbeamten - geklärt werden können, ob so schwere körperliche oder seelische Mängel oder Krankheiten vorliegen, daß die abschließende Feststellung zu treffen ist, der Beschuldigte habe den Hinweis des Vernehmungsbeamten nicht verstanden (vgl. zu dieser Feststellung auch BGHR StPO § 136 Belehrung 2).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Daß der Jugendschutzkammer bei dieser ihr obliegenden Prüfung (vgl. BGHR StPO § 136 Belehrung 2) revisionsrechtlich zu beanstandende Fehler unterlaufen sein könnten, ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 19.12.2012 - 1 StR 165/12

    Auslieferung nach dem EuAlÜbk (Spezialitätsgrundsatz als Verfahrenshindernis:

    Besondere Anhaltspunkte dafür, der Angeklagte könnte nicht in der Lage gewesen sein, die aufgezeigten Rechtsfolgen zu verstehen (vgl. zu § 136 StPO: BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92, NStZ 1993, 395), sind weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Für sich genommen begründen diese rechtlichen Möglichkeiten noch nicht die Voraussetzungen des § 67b Abs. 1 StGB (vgl. BGH RuP 2002, 192; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 insoweit nicht abgedruckt), sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bieten, der Beschuldigte werde sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterziehen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, der Zweck der Maßregel werde auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; BGH NStZ 1988, 309, 310; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das der Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, daß sie bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß die Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR - vgl. auch Tröndle/StGB § 67b 1 Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 3091 Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01

    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer

    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Angeklagten zu verdeutlichende Konsequenz, daß er bei Nichterfüllung der Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Angeklagte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR StGB § 67b I Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 309; vgl. auch Tröndle/Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
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