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   BGH, 30.10.1987 - 3 StR 414/87   

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https://dejure.org/1987,5694
BGH, 30.10.1987 - 3 StR 414/87 (https://dejure.org/1987,5694)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1987 - 3 StR 414/87 (https://dejure.org/1987,5694)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87 (https://dejure.org/1987,5694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorbringen nach Ablauf der Revisionsrechtfertigungsfrist als verspätete Verfahrensrüge revisionsrechtlich unzulässig - Nichteinhaltung des Versprechens der Gewährung von Strafaussetzung gegen ein Geständnis als Verwertungsverbot - Überprüfung eines Verwertungsverbotes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vernehmung - Zusagen - Rechtsfolgenausspruch - Verfahrensrüge

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 136a Abs. 1 Satz 3 Vereinbarung 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 36/60

    Vernehmung des Beschuldigten - Beeinträchtigung der Entschlussfreiheit durch eine

    Auszug aus BGH, 30.10.1987 - 3 StR 414/87
    Eine Verletzung des § 136 a StPO, der durch den Schutz vor verbotenen Vernehmungsmethoden und ein Verwertungsverbot dem Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren dient, ist vom Revisionsgericht aber nur auf eine entsprechende zulässige Verfahrensrüge zu prüfen (Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. § 136 a Rdn. 33; KK-Laufhütte § 136 a Rdn. 43) und dabei erforderlichenfalls im Wege des Freibeweises festzustellen (vgl. BGHSt 14, 189, 191; 16, 164, 166).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 30.10.1987 - 3 StR 414/87
    Eine Verletzung des § 136 a StPO, der durch den Schutz vor verbotenen Vernehmungsmethoden und ein Verwertungsverbot dem Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren dient, ist vom Revisionsgericht aber nur auf eine entsprechende zulässige Verfahrensrüge zu prüfen (Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. § 136 a Rdn. 33; KK-Laufhütte § 136 a Rdn. 43) und dabei erforderlichenfalls im Wege des Freibeweises festzustellen (vgl. BGHSt 14, 189, 191; 16, 164, 166).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1, und vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1, und vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 21/19

    Prüfung der Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots wegen verbotener

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164; Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Satz 3, Vereinbarung 1; offen gelassen von BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, Rn. 73; Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, Rn. 11) sind die Voraussetzungen eines - hier von der Verteidigung behaupteten - Beweisverwertungsverbots nach § 136a StPO im Wege des Freibeweises aufzuklären; insoweit ist das Revisionsgericht zu eigener Prüfung berufen.
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02

    Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig

    Danach ist eine - für die Anordnung der Maßregel erforderliche - Wiederholungsgefahr (vgl. BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1) auszuschließen.
  • OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97

    Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines

    Beide können nach Ansicht des BGH und herrschender Meinung als Verfahrensverstöße nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (zu ersterem: BGHSt 19, 273 f.; Karlsruher Kommentar - Pfeiffer, StPO , Einleitung Rdn. 124; Karlsruher Kommentar - Pikart, a.a.O., § 337 Rdn. 30; vgl. auch Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO , § 337 Rdn. 37;zu letzterem: BGH MDR 1976, 88; NStZ 1981, 298 ; NSzZ 1988, 211; wistra 1988, 70 ; StV 1005, 62; StV 1995, 450 ; StV 1996, 360 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , § 136 a Rdn. 22; Karlsruher Kommentar-Boujong, a.a.O., § 136 a Rdn. 43; Rogall, SK StPO , § 136 a Rdn. 107; (wohl) generell für Beweisverbote: Löwe-Rosenberg-Schäfer, StPO , Einleitung Kapitel 14, Rdn. 76).
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