Rechtsprechung
BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde - Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege und Beistand seines Mandanten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 138a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 138a Anwendungsbereich 1
- NStZ-RR 1997, 71
- StV 1996, 469
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
Bei notwendiger Verteidigung ist dementsprechend während seiner Zeugenvernehmung ein Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; 1986, 78). - BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Auszug aus BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
Dieser Rollenkonflikt war auch weder Gegenstand des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1973 (BVerfGE 34, 293, insbes. S. 303), der die gesetzlichen Regelungen zum Verteidigerausschluß notwendig machte, noch sollte er von diesen gesetzlichen Regeln erfaßt werden. - BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66
Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge …
Auszug aus BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
Er darf nur noch insoweit als Anklagevertreter tätig sein, als sich seine staatsanwaltliche Aufgabe noch von der Erörterung und Bewertung seiner eigenen Aussage trennen läßt (z.B. BGHSt 21, 85, 89 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGH NStZ 1989, 583; 1990, 24).
- BGH, 25.04.1989 - 1 StR 97/89
Ausschluß des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts von der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
Er darf nur noch insoweit als Anklagevertreter tätig sein, als sich seine staatsanwaltliche Aufgabe noch von der Erörterung und Bewertung seiner eigenen Aussage trennen läßt (z.B. BGHSt 21, 85, 89 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGH NStZ 1989, 583; 1990, 24). - BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56
Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten …
Auszug aus BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
So kann ein Angeklagter in demselben Strafverfahren nicht Zeuge sein (BGHSt 10, 8, 10; RGSt 57, 53, 54). - BGH, 07.12.1954 - 2 StR 402/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
Auch dann, wenn er als Zeuge geladen und als solcher zur Hauptverhandlung erschienen ist, kann er in dieser Sache nicht als Richter tätig sein (BGHSt 7, 44, 46). - BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85
Vernehmung - Pflichtverteidiger - Zeuge - Beiordnung
Auszug aus BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
Bei notwendiger Verteidigung ist dementsprechend während seiner Zeugenvernehmung ein Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; 1986, 78). - OLG Stuttgart, 18.11.1986 - 4 Ws 339/86
Ausschließung eines Verteidigers; Verfahrensgegenständliche Tat; Verdacht der …
Auszug aus BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
Die Vorschriften über das Ausschließungsverfahren nach §§ 138 a ff. StPO sind auf ihn nicht anwendbar (a.A. OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, S. 80, 81). - RG, 11.04.1922 - I 812/21
Ist eine Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung des Beschuldigten …
Auszug aus BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
So kann ein Angeklagter in demselben Strafverfahren nicht Zeuge sein (BGHSt 10, 8, 10; RGSt 57, 53, 54).
- OLG Hamm, 01.04.2008 - 2 Ws 343/07
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Verfahren über den Ausschluss des …
Die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts, die dann in Betracht kommt, wenn ein Rechtsanwalt erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn von einem Mitangeklagten zum Verteidiger gewählt wird (vgl. BGH, StV 1996, 469 f), ist hier nicht gegeben.Der Bundesgerichtshof hat allerdings bereits im o.g. Beschluss vom 26. Januar 1996 (StV 1996, 469 f) darauf hingewiesen, dass auch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und vor der Einführung der §§ 138 a ff. StPO nie angezweifelt worden sei, dass die Stellung des Verteidigers mit der Rolle des Angeklagten im Strafverfahren unvereinbar sei.
Hinzu kommt, dass eine gerichtliche Entscheidung über die Frage des hinreichenden Tatverdachts vor der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht vorliegt, so dass A. als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1996 ( StV 1996, 469 f.) eine inhaltliche Überprüfung des hinreichenden Tatverdachts noch zu erfolgen hat.
- BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10
Ausschließung als Verteidiger; sofortige Beschwerde (mangelnde …
In demselben Strafverfahren kann ein Angeklagter nicht Verteidiger eines Mitangeklagten sein (vgl. Senat, BGHR StPO § 138a Anwendungsbereich 1). - AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2022 - 2 AGH 9/21
Zurückweisung von Verteidigern; Keine Tätigkeit eines Angeklagten als Verteidiger …
Der Senat schließt sich ausdrücklich der Entscheidung des BGH (v. 26.01.1996 - 2 ARs 441/95) an, dass ein Rechtsanwalt dann, wenn er erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn von einem Mitangeklagten als Verteidiger gewählt wird, durch Beschluss des erkennenden Gerichts zurückzuweisen ist.Nicht anwendbar ist § 138 StPO auf den Rechtsanwalt, der von einem Mitangeklagten als Verteidiger gewählt wird (BGH v. 26.01.1996 - 2 ARs 441/95).
- OLG Celle, 04.07.2001 - 3 ARs 25/01
Zuständigkeit und Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines selbst beschuldigten …
Gegen den Verteidiger, der zugleich Mitbeschuldigter im selben Verfahren ist, kommt keine Ausschließung nach § 138a StPO durch das OLG, sondern seine Zurückweisung entsprechend §§ 146, 146a StPO durch das für das Hauptverfahren zuständige Gericht in Betracht (Fortentwicklung zu BGHR StPO § 138a Anwendungsbereich 1). - BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99
Ausschließung des Verteidigers wegen Verdachts einer Straftat
Die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für die Zurückweisung eines Verteidigers, die dann in Betracht kommt, wenn ein Rechtsanwalt erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn von einem Mitangeklagten zum Verteidiger gewählt wird (vgl. hierzu BGHR StPO § 138 a Anwendungsbereich 1), ist hier nicht gegeben. - BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99
Ausschließung des Verteidigers; Vereiteln der Zwangsvollstreckung
Die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für die Zurückweisung eines Verteidigers, die dann in Betracht kommt, wenn ein Rechtsanwalt erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn von einem Mitangeklagten zum Verteidiger gewählt wird (vgl. hierzu BGHR StPO § 138 a Anwendungsbereich 1), ist hier nicht gegeben.