Rechtsprechung
BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00, 2 AR 182/00 |
Zuständigkeit Leuna-Affäre
§ 13a StPO, zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts und (mittelbar, § 143 Abs. 1 GVG) der zuständigen Staatsanwaltschaft durch den Bundesgerichtshof;
§ 143 Abs. 3 GVG
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 13a StPO
Antrag einer Privatperson auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts (Staatsanwaltschaft) durch den BGH in der Leuna - Elf - Aquitaine - Affäre; Unanfechtbarkeit des Beschlusses nach § 13a StPO - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bundesgerichtshof - Staatsanwaltschaft - Strafverfolgung - Leuna - Elf Aquitaine - Zuständigkeit - Antragsrecht - Gerichtsstand - Tatort - Wohnsitz
- Judicialis
StPO § 13 a; ; StPO §§ 7 ff.; ; StPO § 152 Abs. 2; ; GVG § 143 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 13 a
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof lehnt in der "Leuna-Elf-Aquitaine-Affäre" Bestimmung des zuständigen Gerichts ab
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof lehnt in der "Leuna-Elf-Aquitaine-Affäre" Bestimmung des zuständigen Gerichts ab
Verfahrensgang
- BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00, 2 AR 182/00
- BGH, 05.09.2001 - 2 ARs 280/00
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 4
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.1957 - 2 ARs 74/56
Auszug aus BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00
Die Zulässigkeit der Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a StPO ist allerdings nicht davon abhängig, ob ein in den §§ 7 ff. StPO vorgesehener Gerichtsstand ermittelt werden kann; maßgebend ist vielmehr, daß ein solcher nicht ermittelt ist (BGHSt 10, 255).Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257).
- BGH, 24.08.1962 - 2 ARs 54/62
Auszug aus BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00
Auf diese Frage hat sich die Prüfung durch den Senat im Verfahren nach § 13 a StPO zu beschränken (BGHSt 18, 19, 20). - BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76
Zuständigkeit des Gerichts - Rücksichtsnahme auf den Gesundheitszustand des …
- BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
Zuständigkeitsentscheidung durch den BGH (Flaggengrundsatz und Geltung der StPO …
Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257; BGH BGHR StPO § 13 a Anwendungsbereich 4).