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   BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00, 2 AR 182/00   

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https://dejure.org/2000,3384
BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00, 2 AR 182/00 (https://dejure.org/2000,3384)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 ARs 280/00, 2 AR 182/00 (https://dejure.org/2000,3384)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 ARs 280/00, 2 AR 182/00 (https://dejure.org/2000,3384)
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Zuständigkeit Leuna-Affäre

§ 13a StPO, zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts und (mittelbar, § 143 Abs. 1 GVG) der zuständigen Staatsanwaltschaft durch den Bundesgerichtshof;

§ 143 Abs. 3 GVG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 13a StPO
    Antrag einer Privatperson auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts (Staatsanwaltschaft) durch den BGH in der Leuna - Elf - Aquitaine - Affäre; Unanfechtbarkeit des Beschlusses nach § 13a StPO

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof lehnt in der "Leuna-Elf-Aquitaine-Affäre" Bestimmung des zuständigen Gerichts ab

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof lehnt in der "Leuna-Elf-Aquitaine-Affäre" Bestimmung des zuständigen Gerichts ab

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 4
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1957 - 2 ARs 74/56
    Auszug aus BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00
    Die Zulässigkeit der Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a StPO ist allerdings nicht davon abhängig, ob ein in den §§ 7 ff. StPO vorgesehener Gerichtsstand ermittelt werden kann; maßgebend ist vielmehr, daß ein solcher nicht ermittelt ist (BGHSt 10, 255).

    Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257).

  • BGH, 24.08.1962 - 2 ARs 54/62
    Auszug aus BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00
    Auf diese Frage hat sich die Prüfung durch den Senat im Verfahren nach § 13 a StPO zu beschränken (BGHSt 18, 19, 20).
  • BGH, 11.08.1976 - 2 ARs 293/76

    Zuständigkeit des Gerichts - Rücksichtsnahme auf den Gesundheitszustand des

    Auszug aus BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00
    Es besteht Anlaß zu dem Hinweis, daß Beschlüsse des Bundesgerichtshofs nach § 13 a StPO nicht anfechtbar sind (§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO); sie sind endgültig (vgl. auch BGH, Beschl, v. 11. August 1976 - 2 ARs 293/76).
  • BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09

    Zuständigkeitsentscheidung durch den BGH (Flaggengrundsatz und Geltung der StPO

    Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257; BGH BGHR StPO § 13 a Anwendungsbereich 4).
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