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   BGH, 15.11.2005 - 3 StR 327/05   

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https://dejure.org/2005,5340
BGH, 15.11.2005 - 3 StR 327/05 (https://dejure.org/2005,5340)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2005 - 3 StR 327/05 (https://dejure.org/2005,5340)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05 (https://dejure.org/2005,5340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Bestellung als Pflichtverteidiger (Recht auf effektive Verteidigung; wichtiger entgegenstehender Grund: konkrete Gefahr der Interessenkollision; Anhörungspflicht); rechtliches Gehör

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Bestellung eines Anwalts zum Pflichtverteidiger; Vorliegen einer Interessenkollision wegen der vorherigen Verteidigung der einzigen Belastungszeugin

  • Judicialis

    StPO § 142 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142 Abs. 1
    Gefahr der Interessenkollision als "wichtiger Grund"

  • rechtsportal.de

    StPO § 142 Abs. 1
    Gefahr der Interessenkollision als "wichtiger Grund"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10
  • NStZ 2006, 404
  • StV 2006, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - 3 StR 327/05
    Die rechtliche Würdigung zu Fall II. 2. des angefochtenen Urteils gibt Anlass zu dem Hinweis, dass die Annahme vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nahe liegen könnte (vgl. BGH, Beschl. vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - 3 StR 327/05
    Bei diesem Sachverhalt durfte die Vorsitzende der Strafkammer, der diese Umstände bekannt waren, weil sie auch in der Verhandlung gegen die Zeugin E. den Vorsitz innehatte, Rechtsanwalt M. wegen der konkreten Gefahr einer Interessenkollision nicht zum Verteidiger des Angeklagten bestellen (vgl. BGHSt 48, 170).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 319/15

    Recht auf einen konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires

    (3) Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einzelfällen die Mitwirkung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung wegen eines konkreten Interessenkonflikts als Verfahrensfehler beanstandet wurde, handelte es sich um Fälle, in denen der Angeklagte ausschließlich durch diesen Rechtsanwalt verteidigt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 171 ff.; Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, NStZ 2006, 404; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660, 662 ff.).
  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Indes steht eine Mandatsbeendigung einem etwaigen Interessenkonflikt nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660 Rn. 38; Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10).

    Besondere Umstände, nach denen sich konkret anderes ergibt (so etwa für das im Wesentlichen einzige Beweismittel, das für die Überführung des Angeklagten von ausschlaggebender Bedeutung ist, BGH, Beschlüsse vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10; vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 176), sind nicht gegeben.

  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15

    Fehlerhafte Bestellung zum Pflichtverteidiger (Interessenkonflikt); gefährliche

    c) Es trifft zwar zu, dass ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ein Grund ist, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1), zumindest ist der Angeklagte zu einem möglichen Interessenkonflikt anzuhören (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10).
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