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   BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87   

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https://dejure.org/1987,2616
BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87 (https://dejure.org/1987,2616)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1987 - 4 StR 621/87 (https://dejure.org/1987,2616)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - 4 StR 621/87 (https://dejure.org/1987,2616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1
  • StV 1988, 191
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen ist nur ausnahmsweise zulässig (vgl. dazu BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87
    Wenn der Verteidiger es danach ablehnte, Verfahrensrügen zu erheben, so entsprach er der ihm gemäß § 345 Abs. 2 StPO obliegenden Pflicht, das Revisionsgericht vor unsachgemäßem Vorbringen Rechtsunkundiger zu bewahren (vgl. BVerfG NJW 1983, 2762, 2764).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Die Pflicht zur Erteilung des Hinweises ergab sich dabei aus dem Gebot des falten Verfahrens, wie dies der Bundesgerichtshof für vergleichbare Hinweispflichten anerkannt hat (für das Abrücken von einer zugesagten Wahrunterstellung: BGHSt 32, 44 [47 f.]; für den Wechsel in der Beurteilung einer zunächst als bedeutungslos eingestuften Beweistatsache: BGHStV 1988, 9 f.; für die Verwertung des nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes: BGH NStZ 1981, 100; StV 1982, 523; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1; vgl. im übrigen noch BGH StV 1987, 427 f.).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Taten - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden sind - auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 (= NJW 1996, 2585, 2586) und 3).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

    Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13

    Recht auf faires Verfahren (Hinweispflicht bei der Einbeziehung aus der

    Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 723/93

    Gewerbsmäßiger Waffenhandel (Aufsuchen von Bestellungen)

    Auch die Einstellung dieses Vorwurfs nach § 154 Abs. 2 StPO hindert entsprechende Feststellungen nicht, sofern sie prozeßordnungsgemäß erhoben werden und der Angeklagte entsprechend darauf hingewiesen wird (BGHR StPO § 154 II Hinweispflicht 1).
  • BGH, 22.04.1999 - 1 StR 46/99

    Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Verfahrenseinstellung; Schwerer

    Nachdem das Landgericht selbst die Anregung zur teilweisen Einstellung des Verfahrens gegeben hatte, war es unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens gehalten, dem Angeklagten einen Hinweis zu geben, daß es inzwischen in einzelnen Fällen zu einer anderen Beurteilung gelangt sei (vgl. BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Hinweispflicht 1, 2).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

    Grundsätzlich darf der nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedene Verfahrensstoff bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten nur dann berücksichtigt werden, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer Verwertung hingewiesen worden ist (BGHSt 31, 302; BGHR StPO § 154 II Hinweispflicht 1); denn die Verfahrenseinstellung kann für den Angeklagten das Vertrauen begründen, daß der ausgeschiedene Verfahrensstoff nicht zu seinen Lasten verwertet wird.
  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97

    Verwertung von Umständen eines vorläufig eingestellten Verfahrens in einem

    Der Beschwerdeführer beanstandet zutreffend, daß hierdurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, wonach eine belastende Verwertung mit jener Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen - hier jedoch fehlenden - vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen durfte (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Deshalb durfte die Strafkammer zur Überführung des Angeklagten wegen des Falles 2 Beweisergebnisse zum Fall 1 nur nach einem entsprechenden Hinweis verwenden (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 559/92
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