Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1588
BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00 (https://dejure.org/2000,1588)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2000 - 1 StR 183/00 (https://dejure.org/2000,1588)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 (https://dejure.org/2000,1588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 154 Abs. 2 StPO
    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit; Begründungsanforderungen bei der Revision; Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin; Verfahrenseinstellung; Abgrenzung von Verfahrensrüge und Sachrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Einstellung - Verfahren - Ähnliche Begehungsweise - Ähnliches Gewicht - Verfahrensrüge - Zeugenaussage - Glaubwürdigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 261 StPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2, § 261
    Begründungspflicht bei einer Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO - Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1
  • NStZ-RR 2001, 174
  • StV 2001, 552
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00
    Zutreffend geht die Revision zwar davon aus, daß in einem Fall, in dem der Anklagevorwurf wegen zwei Taten allein auf der Aussage einer einzigen Belastungszeugin aufbaut, wegen einer dieser Taten das Verfahren aber nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wird, den Gründen dafür Beweisbedeutung für die entscheidende Frage der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin zukommen kann; wird der Grund für die Einstellung nicht mitgeteilt, liegt darin ein Erörterungsmangel (BGH StV 1998, 580, 582).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00
    Ist aber eine Verfahrensrüge zu erheben, muß der Revisionsführer den Sachverhalt so umfassend vortragen, daß das Revisionsgericht allein auf Grund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler, vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (BGH NJW 1995, 2047; BGH StV 1996, 530).
  • BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93

    Beanstandung - Ausgeschiedener Verfahrensstoff - Strafzumessung - Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00
    Der Fall ist dem vergleichbar, daß der Tatrichter ausgeschiedenen Verfahrensstoff dem Angeklagten bei der Strafzumessung angelastet hat, ohne vorher auf diese Möglichkeit hingewiesen zu haben; auch in diesem Fehler hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach einigem Schwanken einen Verfahrensfehler gesehen (BGHR StPO § 154 Abs. 1 Verwertungsverbot 1).
  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00
    Ist aber eine Verfahrensrüge zu erheben, muß der Revisionsführer den Sachverhalt so umfassend vortragen, daß das Revisionsgericht allein auf Grund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler, vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (BGH NJW 1995, 2047; BGH StV 1996, 530).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Ein Widerspruch zwischen den Bekundungen verschiedener Beweispersonen kann sich durch eine einfache Erklärung einer dieser Personen oder durch sonstige Beweismittel für alle Verfahrensbeteiligten zweifelsfrei gelöst haben, so daß kein Anlaß für seine Darlegung in den Urteilsgründen mehr bestand (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 5, 6; Schäfer StV 1995, 147, 156 f.).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO so vollständig und so genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, NJW 1982, S. 1655; 1994, S. 2904 ; 1997, S. 1516; NStZ 1992, S. 29 ; 1995, S. 462; 1999, S. 45 f.; 2002, S. 216; NStZ-RR 2001, S. 174 ; BGHR, StPO § 344 Abs. 2 Satz 2, Aufklärungsrüge 6; letztes Wort 3; StV 1996, S. 530 ).
  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der

    b) Grundsätzlich kann es geboten sein, die Gründe einer Verfahrensbeschränkung in der Beweiswürdigung zu erörtern, etwa wenn mehrere gleichartige Anklagevorwürfe sich allein auf die Aussage eines Belastungszeugen stützen und ein Teil dieser Vorwürfe dann aus dem Verfahren ausgeschieden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228 mwN und vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Überdies ist - soweit sich der Verfahrensverstoß aus den Urteilsgründen selbst ergibt - das Meinungsbild in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht eindeutig (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 5; Jähnke in Festschrift für Meyer-Goßner S. 559 f.).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder

    c) Soweit der der Revision der Staatsanwaltschaft beigetretene Generalstaatsanwalt meint, das Landgericht hätte die nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellten sowie die dem Angeklagten in der Nachtragsanklage (deren Einbeziehung der Angeklagte nicht zugestimmt hat) zur Last gelegten Taten strafschärfend berücksichtigen müssen, fehlt es an einer zulässigen Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174, 175).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine

    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).

    Legen dagegen die Urteilsgründe eine Bedeutung der Einstellungsgründe für die Beweiswürdigung im Übrigen nicht nahe, muss die Revision einen von ihr behaupteten Erörterungsmangel mit der Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 aaO; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 aaO; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08 aaO; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 aaO).

    Erforderlich ist zumindest der Vortrag, dass für die Einstellung keine Gründe angeführt worden sind, die für die Beweiswürdigung keine Bedeutung haben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 aaO; Brause, NStZ 2007, 505, 511).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 1 Ss 318/14

    Fehlen richterlicher Unterschrift unter Urteilsgründen

    Soweit sich der Rechtsfehler nicht allein aus der Urteilsurkunde erschließen lässt, verbleibt es bei der Verfahrensrüge (BGH, NStZ-RR 2001, 174 [BGH 30.05.2000 - 1 StR 183/00] ; Brößler, Strafprozessuale Revision, 8. Aufl. (2012), Rn. 91).
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 171/02

    Beweisantrag (Ablehnung wegen eigener Sachkunde; Glaubwürdigkeit;

    Da dem Revisionsvortrag der Verteidigung zu entnehmen ist, daß im übrigen nach § 154 StPO verfahren wurde, ist der Hinweis veranlaßt, daß ein Erörterungsmangel vorliegen kann, wenn der Grund für die teilweise Einstellung im Urteil nicht mitgeteilt und - wenn nicht ausschließlich prozeßökonomische Erwägungen ausschlaggebend waren - eine etwaige Beweisbedeutung nicht wenigstens angesprochen wird (vgl. BGH StV 1998, 580, 582; StV 2001, 552).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Insofern beurteilt sich die Erörterungsbedürftigkeit nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme; (nur) mit Umständen, die im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich waren, muss sich der Tatrichter im Urteil auseinandersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174 f.; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05).
  • BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13

    Letztes Wort des Angeklagten (erneute Gewährung bei Wiedereintritt in die

    Im Hinblick darauf, dass der Anklagevorwurf letztlich auf der Aussage einer einzigen Belastungszeugin aufbaut, wird das neue Tatgericht Anlass dazu haben zu prüfen, ob dem Aussageverhalten von R. zu den vom Teilfreispruch erfassten Fällen Beweisbedeutung für die Tatvorwürfe im Übrigen zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 15 sowie zur Beweiswürdigung nach Teileinstellung BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1).
  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung

  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09

    Betrug und Unterschlagung (Sicherungsbetrug; Entkräftung eines Regelbeispiels);

  • OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08

    Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt;

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage - besondere Glaubwürdigkeitsprüfung;

  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Vergewaltigung

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 207/12

    Geldstrafe (Bestimmung der Tagessätze); Teileinstellung des Verfahrens

  • BGH, 17.03.2004 - 1 StR 572/03

    Verfahrensrüge zu einer Lücke in der Beweiswürdigung

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 548/07

    Schuldfähigkeit; verminderte; Betäubungsmittelabhängigkeit

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss 106/08

    Erörterungsmangel; Betäubungsmittelabhängiger

  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 316/13

    Geltung des Rekonstruktionsverbotes (Bedeutung einer Zeugenaussage)

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

  • OLG Köln, 19.01.2021 - 1 RVs 11/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht