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   BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94   

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https://dejure.org/1995,2716
BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94 (https://dejure.org/1995,2716)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1995 - 1 StR 789/94 (https://dejure.org/1995,2716)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1995 - 1 StR 789/94 (https://dejure.org/1995,2716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der Taten - Anklagebegründung - In dubio pro reo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176; StPO § 200

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 407/92

    Schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung als

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94
    Es hätte insoweit einer Nachtragsanklage bedurft (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 2).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94
    Sie genügt den Anforderungen auch bei Annahme von Tatmehrheit, wie sie nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 138) geboten ist.
  • BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94

    Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94
    Tatsächlich hätte es allerdings genügt, daß sich das Landgericht "unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe die Überzeugung verschafft, es sei in gewissen Zeiträumen zu einer Mindestzahl solcher Handlungen gekommen" (Senatsentscheidungvom 24. September 1994 - 1 StR 432/94).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94
    Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine Anklage bei einer Vielzahl von Fällen sexuellen Mißbrauchs in der Entscheidung vom 11. Januar 1994 (BGHSt 40, 44, 45 f.) im einzelnen klargestellt.
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94
    Soweit die grundsätzlich notwendige Abgrenzung der Taten von anderen möglichen des gleichen Täters (vgl. BGH JR 1988, 475; NStZ 1984, 229) im gleichen Zeitraum einmal nicht zweifelsfrei gegeben sein sollte, muß die Entscheidung über den Verbrauch der Strafklage bei neuer Anklage oder einer Wiederaufnahme eingestellter Fälle nach dem Grundsatz in dubio pro reo beurteilt werden.
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94
    Zur Vermeidung gewichtiger Strafverfolgungslücken dürfen in Fällen wie dem vorliegenden keine übersteigerten Anforderungen an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten im Urteil gestellt werden (BGH NStZ 1994, 502).
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94
    Es hätte insoweit einer Nachtragsanklage bedurft (BGH NStZ 1991, 448; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 2).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87

    Anforderungen an Art der Wiedergabe von Feststellungen bei der Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94
    Soweit die grundsätzlich notwendige Abgrenzung der Taten von anderen möglichen des gleichen Täters (vgl. BGH JR 1988, 475; NStZ 1984, 229) im gleichen Zeitraum einmal nicht zweifelsfrei gegeben sein sollte, muß die Entscheidung über den Verbrauch der Strafklage bei neuer Anklage oder einer Wiederaufnahme eingestellter Fälle nach dem Grundsatz in dubio pro reo beurteilt werden.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Zwar enthält, wie der Beschwerdeführer zu Recht geltend macht, die unverändert zugelassene Anklage vom 27. April 1998 - auch bei der erforderlichen weiten Auslegung der konkret angeklagten Lebenssachverhalte (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14) - keine Angaben zu einer versuchten Täuschung der Versicherungen; daß die Anklage als anzuwendende Vorschriften ausdrücklich auch die §§ 263, 22 StGB aufführt und im abstrakten Anklagesatz deren gesetzliche Merkmale angibt, reicht für sich nicht aus (vgl. BGH NJW 1992, 763, 764; 1994, 2966; StV 1996, 432, Kuckein StraFo 1997, 33, 34).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Welche tatsächlichen Angaben hierzu erforderlich sind, läßt sich nicht allgemein sagen, sondern ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BGH NStZ 1984, 229; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14; w. Nachw. bei Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 11 Fußn. 14).

    Es genügt daher die Angabe eines ungefähren, so begrenzt wie möglich zu bestimmenden Zeitrahmens (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14; Rieß aaO. Rdn. 12).

  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Dieses Vorgehen ist im Strafprozess zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1995 - 1 StR 789/94 - juris Rn. 2) und daher auch im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren möglich (vgl. § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 44, 46, 47; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 9, 13, 14) genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden.
  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 200/08

    Fehlende Anklage (fehlender Eröffnungsbeschluss; Begriff der prozessualen Tat:

    Vielmehr hätte es insoweit einer Nachtragsanklage bedurft (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 445/98

    Teilfreispruch wegen fehlender Bestimmtheit von Missbrauchshandlungen - Pflicht

    Dies entspricht den Anforderungen, die bei Serientaten dieser Art schon an die Anklage zu stellen sind; sie muß außer dem Tatopfer, den wesentlichen Grundzügen des Geschehens und der Mindestzahl der Fälle insbesondere einen bestimmten Tatzeitraum angeben (st. Rspr., BGHSt 40, 44, 46; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14; zuletzt BGH NJW 1998, 3788).
  • BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98

    Veränderte Tatzeit als wesentliche Grundlage des Anklagevorwurfs - Erfüllung von

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Erfordernisse bei der Bezeichnung von Tatopfer, von Tatorten, von Grundzügen der Art und Weise der Tatbegehung (auch wenn sich diese meist in gleicher Weise wiederholt hat) sowie von Tatzeiträumen und einer Mindestanzahl von Taten (vgl. hierzu BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14; Kuckein in StraFo 1997, 33, 37) sind beachtet worden.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

    Das Landgericht hat mit der Verurteilung des Angeklagten wegen sechs Taten im Zeitraum von Dezember 1989 bis zum 28. Januar 1990 - bei Verfahrensbeschränkung im übrigen gemäß § 154 Abs. 2 StPO - auch nicht den von der Anklage gezogenen äußeren Rahmen des Verfahrensgegenstandes verlassen und deshalb nicht gegen § 264 Abs. 1 StPO verstoßen (vgl. zu solchen Fällen BGH, Urt. vom 21. März 1995 - 1 StR 789/94; NStZ 1997, 145).
  • BGH, 28.08.2003 - 4 StR 320/03

    Keine Aburteilung bei anderer Tat

    Diese sind durch die Angabe der Tatorte - je einmal in der Wohnung eines jeden der beiden Angeklagten -, der ungefähren Tatzeit, der beteiligten Personen sowie der ausgeführten Sexualpraktiken auch ausreichend konkretisiert, so dass die Anklageschrift ihrer Umgrenzungsfunktion noch gerecht wird (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 6, 13, 14; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 200 Rdn. 9).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96

    Bestimmtheit der Anklage - Überschreitung der Begrenzung des

  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte -

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