Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2089
BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93 (https://dejure.org/1994,2089)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1994 - 3 StR 457/93 (https://dejure.org/1994,2089)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93 (https://dejure.org/1994,2089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der Tatvorwürfe - Sexueller Mißbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200, § 264, § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2966
  • BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93
    Damit genügt die Anklage insoweit selbst bei Anwendung eines großzügigen Maßstabs (vgl. BGH MDR 1994, 399, 400 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; enger dagegen BGHR StPO § 200 I 1 Tat 3 und 4; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1993 - 4 StR 315/93) nicht den Anforderungen, die an die Darstellung des Anklagevorwurfs bei Serien gleichartiger Tatbegehungen zu stellen sind.
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 315/93

    Anforderungen an eine wirksame Anklage - Unbestimmtheit getroffener

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93
    Damit genügt die Anklage insoweit selbst bei Anwendung eines großzügigen Maßstabs (vgl. BGH MDR 1994, 399, 400 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; enger dagegen BGHR StPO § 200 I 1 Tat 3 und 4; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1993 - 4 StR 315/93) nicht den Anforderungen, die an die Darstellung des Anklagevorwurfs bei Serien gleichartiger Tatbegehungen zu stellen sind.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93
    Die verfahrensrechtliche Frage wirksamer Anklage wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/94 (NJW 1994, 1663 ff [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), daß u.a. nach den §§ 174, 176 StGB strafbare Verhaltensweisen rechtlich nicht zu einer fortgesetzten Handlung verbunden werden können, nicht anders zu beantworten gewesen.
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93
    Zwar braucht die Veränderung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklagevorwurf und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. etwa BGH, Urt. v. 1. Juni 1994 - 2 StR 105/94).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Zwar enthält, wie der Beschwerdeführer zu Recht geltend macht, die unverändert zugelassene Anklage vom 27. April 1998 - auch bei der erforderlichen weiten Auslegung der konkret angeklagten Lebenssachverhalte (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14) - keine Angaben zu einer versuchten Täuschung der Versicherungen; daß die Anklage als anzuwendende Vorschriften ausdrücklich auch die §§ 263, 22 StGB aufführt und im abstrakten Anklagesatz deren gesetzliche Merkmale angibt, reicht für sich nicht aus (vgl. BGH NJW 1992, 763, 764; 1994, 2966; StV 1996, 432, Kuckein StraFo 1997, 33, 34).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    b) Allerdings braucht eine Veränderung des Tatzeitraumes die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8 und 19).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Dass der Angeklagte in der Folgezeit in der Scheidungsangelegenheit weiter außergerichtlich und gerichtlich für die Ehefrau, S.G., tätig war, bis er auf Aufforderung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe im Mai 1999 das Mandat niederlegte, ist weder in der Anklageschrift in einer der Abgrenzungs- und Informationsfunktion genügenden Weise, noch im Urteil konkretisiert (vgl. hierzu Senat Die Justiz 1994, 449; BGH NJW 1994, 2966).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Zwar braucht nicht jede Veränderung oder Erweiterung des Tatgeschehens die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von dieser Tatmodalität nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Der Senat geht davon aus, daß eine solche umgehend erhoben werden wird, weshalb die weiter erforderlichen richterlichen Entscheidungen, auch soweit sie sich auf die Untersuchungshaft beziehen, dem Tatgericht überlassen bleiben (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93; Boujong in KK-StPO 3. Aufl. § 126 Rdn. 10, 11).

    b) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO, "soweit es die Zeugin Doreen B. betrifft und soweit dem Angeklagten in der Anklageschrift vor geworfen wird, sich gegenüber dieser Tochter bereits in der ehemaligen DDR sexuell fehlverhalten zu haben" (Bl. 239 d.A.), ist unwirksam, weil die eingestellten Taten hier man gels wirksamer Anklageerhebung nicht Gegenstand des Verfahrens waren (vgl. BGHSt 30, 197; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 41, 50).

  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Da keine das gesamte Verfahren endgültig abschließende Entscheidung im Sinne des § 2 Abs. 1 StrEG vorliegt, bedarf es derzeit auch keiner Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen (s. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, NJW 1994, 2966; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. März 2006 - 3 Ws 61/06, NStZ-RR 2006, 159 f.; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 2 Rn. 22; Meyer, StrEG, 7. Aufl., § 2 Rn. 21; Meyer-Goßner, aaO § 8 StrEG Rn. 2).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Sie ist aber nur dann unschädlich, wenn die in der Anklage beschriebene prozessuale Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen ausreichend individualisiert ist (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8 und 19).
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 3, 4, 7, 8, 10; Anklagesatz 4; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1993 - 4 StR 315/93).

    Der Versuch einer Konkretisierung der Einzelfälle im Rahmen der Hauptverhandlung und der in diesem Zusammenhang ergangene rechtliche Hinweis nach § 265 StPO vermochte den festgestellten Mangel hier nicht zu heilen (vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 8; Rieß in Löwe/Rosenberg Kommentar zur StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 57).

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Zwar braucht eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13 Rn. 4; Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05

    Tat im prozessualen Sinn (Individualisierung; sexueller Missbrauch);

    Die um mehr als ein Jahr differierende Tatzeit sowie die Modifikationen im Tatablauf stellen die Identität zwischen angeklagter und abgeurteilter Tat hier nicht in Frage (§ 264 Abs. 1 StPO); denn die zeitliche Verknüpfung der Tat mit dem Einzug des Angeklagten sowie ihre Kennzeichnung als erste der Mißbrauchsserie zum Nachteil der Nebenklägerin lassen keinen Zweifel aufkommen, daß das abgeurteilte Geschehen vom Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft umfaßt war, zumal der Tatort und der Kern des Mißbrauchsgeschehens (Geschlechtsverkehr) unverändert geblieben sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8, 19, 22).
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits

  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 398/14

    Angeklagte Tat als Grenze der Urteilsfindung (angeklagter Tatzeitraum)

  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 445/98

    Teilfreispruch wegen fehlender Bestimmtheit von Missbrauchshandlungen - Pflicht

  • BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13

    Begriff der angeklagten Tat (Individualisierbarkeit auch bei Veränderung oder

  • BGH, 16.10.1996 - 2 StR 204/96

    Hinreichende Beschreibung eines Tatvorwurfs als gesetzliche Anforderung an eine

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 4 Ss 159/96
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte -

  • BGH, 16.06.2021 - 3 StR 154/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. zur abgeurteilten Tat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht