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   BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94   

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https://dejure.org/1994,5066
BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94 (https://dejure.org/1994,5066)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1994 - 2 StR 184/94 (https://dejure.org/1994,5066)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 2 StR 184/94 (https://dejure.org/1994,5066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eröffnungsbeschluß - Anklage zum Landgericht - Unterschrift der Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 203 Unterschrift 1
  • NStZ 1995, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94
    Keiner der Richter kann sicher angeben, daß tatsächlich drei Richter bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben, so daß aufgrund der Anzahl der Unterschriften davon ausgegangen werden muß, daß es beim Entwurf eines Eröffnungsbeschlusses geblieben ist, was ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis darstellt, das zur Einstellung des Verfahrens führen muß (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355).".
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94
    Keiner der Richter kann sicher angeben, daß tatsächlich drei Richter bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben, so daß aufgrund der Anzahl der Unterschriften davon ausgegangen werden muß, daß es beim Entwurf eines Eröffnungsbeschlusses geblieben ist, was ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis darstellt, das zur Einstellung des Verfahrens führen muß (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355).".
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Nach alledem besteht mangels wirksamer Eröffnung des Hauptverfahrens ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH NStZ 1981, 448, 1987, 239; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; Tolksdorf aaO § 207 Rdn. 33, 35).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    Ob letzteres geschehen ist, unterliegt der Beurteilung im Freibeweisverfahren (RGSt 43, 217, 219; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGH, Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - insoweit in BGHSt 13, 126 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 542/83 - BGH, Beschluß vom 5. März 1996 - 5 StR 474/95 - vgl. auch BGHR StPO § 203 Beschluß 2).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

    4 St 34/89">StV 1990, 395 ; StV 2001, 330; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; StV 1998, 66; OLG Hamm, StV 2001, 331; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 2 StR 184/94 -, BGHR StPO § 203 Unterschrift 1).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 1 Ss 1506/09

    Strafschärfung: Nichtverhinderung einer vom Angeklagten nicht veranlassten

    So stellt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit landgerichtlicher Eröffnungsbeschlüsse, bei denen die Unterschrift eines oder mehrerer Richter fehlen, als für die Wirksamkeit entscheidend nicht auf die Vollzähligkeit der Unterschriften, sondern allein darauf ab, ob die erforderliche Zahl der Richter an der tatsächlichen Beschlussfassung mitgewirkt hat, und klärt diese Frage im Wege des Freibeweises durch Einholung dienstlicher Äußerungen der Richter (BGH in BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGHSt 42, 380, 384 mit weiteren Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

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