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   BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05   

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https://dejure.org/2005,4944
BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05 (https://dejure.org/2005,4944)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2005 - 5 StR 494/05 (https://dejure.org/2005,4944)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05 (https://dejure.org/2005,4944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 218 Satz 1 StPO; § 337 StPO; § 145a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug der Vollmacht bei mehreren Wahlverteidigern: keine Erklärung durch einen Wahlverteidiger ohne gesonderte Vertretungsvollmacht; konkludenter Verzicht bzw. Verwirkung von Verfahrensrügen bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Erforderlichkeit der Ladung des Rechtsanwalts zur Hauptverhandlung; Erlöschen der Vollmacht eines Rechtsanwalts durch Erklärung eines weiteren Wahlverteidigers des Angeklagten; Wirksamkeit eines ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 218 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 218 Abs. 1
    Schlüssiger Verzicht auf die Ladung des Verteidigers und die Aussetzung der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 218 Ladung 6
  • NStZ 2006, 461
  • StV 2006, 284
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht bei unterbliebener Ladung eines Wahlverteidigers

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass weder in der rügelosen Einlassung noch im Unterlassen eines Aussetzungsantrags ein wirksamer Verzicht des Angeklagten auf die Anwesenheit seines gewählten Verteidigers gesehen werden kann (BGHSt 36, 259, 261; BGH NStZ 2005, 114).

    Indes unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt grundlegend von den in BGHSt 36, 259 und BGH NStZ 2005, 114 beurteilten Fallgestaltungen.

    Vorliegend handelt es sich nicht um ein schlichtes Übergehen eines Wahlverteidigers bei einer noch nicht festgelegten Verteidigungslinie, was in aller Regel die Verteidigungschancen des Angeklagten vermindern kann (vgl. BGH NStZ 2005, 114).

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass weder in der rügelosen Einlassung noch im Unterlassen eines Aussetzungsantrags ein wirksamer Verzicht des Angeklagten auf die Anwesenheit seines gewählten Verteidigers gesehen werden kann (BGHSt 36, 259, 261; BGH NStZ 2005, 114).

    Indes unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt grundlegend von den in BGHSt 36, 259 und BGH NStZ 2005, 114 beurteilten Fallgestaltungen.

  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04

    Verurteilung des früheren brandenburgischen Landwirtschaftsministers bestätigt

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05
    Die Rüge der Verletzung des § 218 Satz 1 StPO wäre unter den obwaltenden besonderen Umständen auch verwirkt (vgl. BGH NStZ 2005, 646, 647).
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05
    Diese bleibt sachnotwendig der Entscheidung durch den Angeklagten vorbehalten und erfordert deshalb eine neben der Verteidigungsvollmacht erforderliche Vertretungsvollmacht (vgl. BGHSt 9, 356; Laufhütte in KK 5. Aufl. vor § 137 Rdn. 3).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05
    Legt ein Angeklagter - wie hier - ein mit seinem "Wahlpflichtverteidiger" zuvor ausgearbeitetes Geständnis im Rahmen einer den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Großer Senat NJW 2005, 1440, 1442 ff.) entsprechenden verfahrensverkürzenden Absprache im Beistand (nur) dieses Verteidigers ab, stellt solches im Blick auf die prozessentscheidende Bedeutung dieser Verteidigungshandlung auch eine Festlegung des Angeklagten für eine mit einem bestimmten Verteidiger zu verwirklichende Verteidigungstaktik dar.
  • BGH, 21.02.2024 - 3 StR 480/23
    Der Angeklagte hat das Anfechtungsrecht durch die Antragstellung auch nicht verwirkt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5 Rn. 10 f.; Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 612/12, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 1 Ausschluss 4 Rn. 16; s. auch BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 5 StR 561/97, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 4; Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97, NStZ 1998, 267; Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05, BGHR StPO § 218 Ladung 6; vom 15. Dezember 2005 - 1 StR 411/05, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 16 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10

    Verfahrensrüge (Begründung); Antrag auf Auswechselung des Verteidigers

    Die Verfahrensrüge, die auf dem - nicht verbeschiedenen - vor Eröffnung des Hauptverfahrens gestellten Antrag des Angeklagten auf Auswechselung des Pflichtverteidigers aufbaut, ist nach den Maßstäben von BGHR StPO § 218 Ladung 6 und § 24 Revision 1 unzulässig.

    Im Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers liegt eine wirksame konkludente Rücknahme des Antrags auf Auswechselung des Pflichtverteidigers (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 6).

  • BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05

    Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines

    b) Der Verfahrensrüge muss jedenfalls deshalb der Erfolg versagt werden, weil sie auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Angeklagten gestützt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05 -, BGH NStZ 2002, 217; NStZ 2000, 606; NStZ 1998, 267; NStZ 1998, 209; NStZ 1997, 451; NStZ"1993, 198 jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 20.01.2016 - 1 RBs 7/16

    Unwirksamkeit der Zustellung an Verteidiger, dessen Vollmacht nicht vorliegt und

    Diese Anzeige kann durch den bisherigen Verteidiger oder durch den Betroffenen erfolgen (BayObLG und OLG Düsseldorf a.a.O.; für eine Sonderkonstellation vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1993, 403), wobei sie sich auch schlüssig aus dessen Verhalten soll ergeben können (so: SK-StPO- Wohlers , a.a.O., Rz. 9 u. H. a. die - eine andere Konstellation betreffende - Entscheidung BGH StV 2006, 284).
  • OLG Naumburg, 25.05.2009 - 2 Ss 50/09

    Verpflichtung zur Ladung aller Wahlverteidiger eines Angeklagten; Auswirkungen

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