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   BGH, 22.06.1994 - 3 StR 72/94   

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https://dejure.org/1994,4146
BGH, 22.06.1994 - 3 StR 72/94 (https://dejure.org/1994,4146)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1994 - 3 StR 72/94 (https://dejure.org/1994,4146)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 3 StR 72/94 (https://dejure.org/1994,4146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision - Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens gegen einen Verteidiger - Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen - Gespannte Atmosphäre zwischen Gericht und Verteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 4
  • NStZ 1995, 18
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1988 - 4 StR 545/88

    Möglichkeit der nachträglichen Ablehnung eines Richters

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 3 StR 72/94
    Dabei kann dahinstehen, ob das Gericht den Antrag insgesamt als unzulässig im Sinne des § 26 a Abs. 1 StPO behandeln durfte, da er jedenfalls unbegründet gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 1).
  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Ihnen kommt jedoch deshalb noch Bedeutung zu, weil dieses frühere, am Folgetag präkludierte Geschehen dem weiteren, grundsätzlich berechtigten Ablehnungsgrund ein erhöhtes Gewicht verleiht (vgl. dazu BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 4).
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    a) Das Ablehnungsgesuch des Angeklagten R wurde nicht unverzüglich geltend gemacht, wie es § 25 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 StPO verlangt; es hätte deshalb nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO als unzulässig verworfen werden müssen (BGH NStZ 1982, 291; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 4).
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 98/10

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verhandlung zur Sache; Umbeiordnung;

    Jedenfalls die Mitteilung des Vorsitzenden, dass die in einem Beweisantrag (der Verteidigung) benannten Zeugen für den nächsten Termin geladen werden sollen, erfüllt die Kriterien für eine wirksame Fortsetzung der Hauptverhandlung in diesem Sinne; denn sie diente der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, dass dem Beweisantrag der Verteidigung stattgegeben worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 1994 - 3 StR 439/92, bei Kusch NStZ 1995, 18, 19 Nr. 8).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Aus diesem Verhalten des Vorsitzenden können unter den gegebenen Umständen keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden (vgl. BGH, Urt. vom 1. Juli 1970 - 1 StR 362/70 S. 24 f.; BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 4).
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