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   BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96   

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BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96 (https://dejure.org/1996,910)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1996 - 3 StR 50/96 (https://dejure.org/1996,910)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96 (https://dejure.org/1996,910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 66
  • MDR 1996, 1279
  • BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 5
  • NStZ 1996, 540
  • JR 1997, 336
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    Darauf, daß der Abzug des Geldbetrags nicht als Kapitalauszahlung an die Gesellschafter deklariert wurde, sondern durch die Zahlung eines überhöhten Kaufpreises verdeckt war, kommt es im Rahmen des Vermögensdelikts Untreue nicht an (BGHSt 35, 333, 336 f.).

    Dabei kommt es im Rahmen des Untreuetatbestands auf die Rechtswidrigkeit gerade des Kapitalabzugs als solchem an; keine Rolle spielt die Mißachtung der Formalien des GmbH-Rechts oder die Falschverbuchung oder sonstige Verdeckung einer Kapitalausschüttung, etwa zum Zwecke der Steuerhinterziehung (BGHSt 35, 333, 336 f.).

    Angenommen wird dies zum Beispiel bei Herbeiführung einer unmittelbaren Existenzgefährdung der GmbH durch Entzug der Produktionsgrundlagen oder Gefährdung der Liquidität (BGHSt 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25 und 33).

    Schließlich wird zu prüfen sein, ob das Gesamtverhalten des Angeklagten von der Tendenz geprägt war, die S. GmbH durch häufige Kapitalausschüttungen "auszuhöhlen" (vgl. BGHSt 34, 379, 387; 35, 333, 338).

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    b) Zwar sind die Gesellschafter grundsätzlich frei, über das Gesellschaftsvermögen zu verfügen, solange das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital nicht berührt wird (BGHZ 76, 326, 333 ff.; 95, 330, 340).

    Er ist nicht generell verpflichtet, der GmbH eine dem jeweiligen Geschäftsumfang angepaßte Kapitalausstattung zu belassen (BGHZ 76, 326, 334).

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dies erwogen für sittenwidrige Gläubigerschädigung (Urteil vom 12. Februar 1996 II ZR 279/94, S. 5 f.) oder auch für Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit (BGHZ 76, 326, 335).

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    Dies ist möglich und zumutbar, weil die Konzernmutter ohnehin zu einem pfleglichen Umgang mit dem Vermögen der Konzerntochter verpflichtet ist (BGHZ 95, 330, 340; 122, 123, 130; Tiedemann NJW 1986, 1845 f.).

    b) Zwar sind die Gesellschafter grundsätzlich frei, über das Gesellschaftsvermögen zu verfügen, solange das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital nicht berührt wird (BGHZ 76, 326, 333 ff.; 95, 330, 340).

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    Dies ist möglich und zumutbar, weil die Konzernmutter ohnehin zu einem pfleglichen Umgang mit dem Vermögen der Konzerntochter verpflichtet ist (BGHZ 95, 330, 340; 122, 123, 130; Tiedemann NJW 1986, 1845 f.).

    Gerade die Ausnutzung der besonderen Verhältnisse im Konzern kann sich als Mißbrauch der beherrschenden Gesellschafterstellung darstellen (vgl. BGHZ 122, 123, 130).

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    Schließlich wird zu prüfen sein, ob das Gesamtverhalten des Angeklagten von der Tendenz geprägt war, die S. GmbH durch häufige Kapitalausschüttungen "auszuhöhlen" (vgl. BGHSt 34, 379, 387; 35, 333, 338).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    Angenommen wird dies zum Beispiel bei Herbeiführung einer unmittelbaren Existenzgefährdung der GmbH durch Entzug der Produktionsgrundlagen oder Gefährdung der Liquidität (BGHSt 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25 und 33).
  • BGH, 20.12.1994 - 1 StR 593/94

    Untreue - GmbH - Geschäftsführer - Vergütungsansprüche

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    Angenommen wird dies zum Beispiel bei Herbeiführung einer unmittelbaren Existenzgefährdung der GmbH durch Entzug der Produktionsgrundlagen oder Gefährdung der Liquidität (BGHSt 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25 und 33).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1987 - 5 Ss 193/87
    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    a) Ob der Angeklagte "faktischer Geschäftsführer" im Sinne der zu den sogenannten Geschäftsführer- und Organdelikten entwickelten Rechtsprechung (vgl. BGHSt 31, 118; BGH StV 1984, 461; OLG Düsseldorf NJW 1988, 3166; vgl. auch Dierlamm NStZ 1996, 153) war, kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 348/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue bei KG

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    Angenommen wird dies zum Beispiel bei Herbeiführung einer unmittelbaren Existenzgefährdung der GmbH durch Entzug der Produktionsgrundlagen oder Gefährdung der Liquidität (BGHSt 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25 und 33).
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
    Der Senat schließt unter diesen Umständen aus, daß eine etwaige unzulässige Würdigung der eigenen Aussage des Staatsanwalts Wirkungen auf die Überzeugungsbildung des Gerichts hatte (vgl. BGHSt 14, 265, 269).
  • BGH, 12.02.1996 - II ZR 279/94

    Sittenwidrige Schädigung durch Einstellung des Geschäftsbetriebes einer GmbH

  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art

  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 736/83

    Unverschuldeter Verbotsirrtum - Pflichtenstellung - Faktischer Geschäftsführer -

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Bei einer Aktiengesellschaft ist Voraussetzung für ein strafrechtlich bedeutsames Einverständnis mit einer kompensationslosen Anerkennungsprämie, dass es entweder von dem Alleinaktionär oder von der Gesamtheit der Aktionäre durch einen Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns (§ 58 Abs. 3 Satz 1, § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG, vgl. Kropff in MünchKomm-AktG 2. Aufl. § 174 Rdn. 32) erteilt worden ist, nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt oder aus sonstigen Gründen ausnahmsweise als unwirksam zu bewerten ist (vgl. BGHSt 35, 333, 335 ff.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 37).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    b) Das Landgericht kann sich für seine Rechtsauffassung nicht auf das Urteil des 3. Strafsenats vom 20. Mai 1996 (NJW 1997, 66 ff.) stützen.

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung eine Vermögensverfügung dann gegenüber der Gesellschaft als treuwidrig und wirkungslos angesehen, wenn die Verfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen (BGHSt 35, 333, 336 f.; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68 f.; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12

    Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer

    Nur dann kann dem Angeklagten auch eine weitere Vermögensbetreuungspflicht auferlegt werden (vgl. zu den Pflichtenstellungen im faktischen GmbH-Konzern: BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 25).

    Zwar knüpft der Treubruchtatbestand des § 266 Abs. 1 StGB nicht an die formale Position als Geschäftsführer, sondern an die tatsächliche Verfügungsmacht über ein bestimmtes Vermögen an, wenn damit ein schützenswertes Vertrauen in die pflichtgemäße Wahrnehmung der Vermögensinteressen verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96 aaO, und vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558, Fischer aaO Rn. 33).

  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Es bestehen somit gesetzlich gewährleistete Eigeninteressen der GmbH (BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 37; s. auch BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.), die von den Interessen der Gesellschafter unabhängig sind und daher deren Dispositionsmöglichkeit begrenzen.
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96

    Faktischer GmbH-Geschäftsführer

    Geschäftsführer ist auch, wer, ohne förmlich dazu bestellt oder im Handelsregister eingetragen zu sein, im Einverständnis der Gesellschafter die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt (BGHSt 3, 33, 38 f.; 6, 314, 315; 33, 21, 24; BGH bei Herlan GA 1971, 35, 36; BGHR § 64 Abs. 1 GmbHG "Antragspflicht 2"; BGH NJW 1997, 66, 67).

    Selbst nach strenger Auffassung ist die Stellung des faktischen Geschäftsführers dann überragend, wenn er von den acht klassischen Merkmalen im Kernbereich der Geschäftsführung (Bestimmung der Unternehmenspolitik, Unternehmensorganisation, Einstellung von Mitarbeitern, Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern, Verhandlung mit Kreditgebern, Gehaltshöhe, Entscheidung der Steuerangelegenheiten, Steuerung der Buchhaltung) mindestens sechs erfüllt (vgl. BGH NJW 1997, 66, 67 und Dierlamm NStZ 1996, 153, 156).

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Der 3. Strafsenat hat dies schließlich - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des für Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs - dahingehend präzisiert, daß die Gesellschafter über das Gesellschaftsvermögen nicht verfügen dürfen, wenn dadurch eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht, was jedenfalls bei einem Angriff auf das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital der Fall ist (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 37; s. insgesamt BGH NJW 2000, 154, 155 = BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 45 m. w. N.; vgl. auch Schaal in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. Vor §§ 82 - 85 Rdn. 16, 17).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Der 3. Strafsenat hat dies schließlich - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des für Gesellschaftsrecht zuständigen 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH, Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 47/98) - dahingehend präzisiert, daß die Gesellschafter über das Gesellschaftsvermögen nicht verfügen dürfen, wenn dadurch eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht, was jedenfalls bei einem Angriff auf das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital der Fall ist (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 37).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

    Zwar kann auch die Gesamtheit der Gesellschafter nicht unbeschränkt in Vermögensverfügungen einwilligen, sondern ein Einverständnis ist bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, wenn die Vermögensverfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder wenn durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung einträte, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

    Damit lag ein tatbestandsausschließendes Einverständnis der Inhaberin des zu betreuenden Vermögens vor, welches nur dann unwirksam gewesen wäre, wenn durch die Vermögensverfügung entgegen § 30 GmbHG das Stammkapital der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung eingetreten wäre, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    Reale Interessengegensätze zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft treten auch in jenen Fällen zutage, in denen die Gesellschafter durch Billigung gesellschaftsschädigender Handlungen die GmbH "ausbeuten", um sich auf deren Kosten zu bereichern (vgl. Gribbohm ZGR 1990, 1, 3; zur Wirkung eines Einverständnisses der Gesellschafter vgl. BGHSt 35, 333; BGH NJW 1997, 66, 68 f.; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 266 Rdn. 52a m.w.N.).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Nach den bisherigen Feststellungen ist bei den Taten zum Nachteil der BIWA von einer Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten auszugehen, bei den Taten zum Nachteil der JBB und der JBO liegt eine solche zumindest nahe, ohne daß es - entgegen der im gegenständlichen Verfahren vom OLG Hamm (Beschluß vom 28. Februar 2002 - 3 Ws 102/02) vertretenen Rechtsauffassung - darauf ankommen würde, ob der Angeklagte als Vereinsvorstand neben dem als Geschäftsführer aktiven B. faktischer Geschäftsführer der gemeinnützigen Gesellschaften war (BGH NStZ 1996, 540; Tiedemann in Scholz GmbH-Gesetz 9. Aufl. Vor § 82 Rdn. 25; einschränkend Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 128 und Kohlmann in Hachenburg GmbH-Gesetz 8. Aufl. Vor § 82 Rdn. 310); denn der Treubruchtatbestand des § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB knüpft nicht an die formale Position des Geschäftsführers an, sondern an die tatsächliche Verfügungsmacht über ein bestimmtes Vermögen, wenn damit ein schützenswertes Vertrauen in eine pflichtgemäße Wahrnehmung der Vermögensinteressen verbunden ist (BGH NStZ 1996, 540 mit zust. Anm. Geerds JR 1997, 340; BGH NStZ 1999, 558; Busch, Konzernuntreue (2004) S. 78 f. m.w.N.).

    Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten als Vorstandsvorsitzender des Vereins INBA e.V. gegenüber der BIWA beruht auf seiner in diesem Unternehmen ausgeübten Dominanz, die ihm die tatsächliche Möglichkeit eröffnete, auf das GmbH-Vermögen zuzugreifen und im Rahmen der Vergabe der Ingenieurverträge zu bestimmen, wer den Auftrag erhielt (vgl. BGH NStZ 1996, 540; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19).

  • BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09

    Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang);

  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 524/02

    Untreue (vollendete Nachteilszufügung: schadensgleiche Vermögensgefährdung;

  • BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer

  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

  • LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07

    VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte

  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

  • BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04

    Strafantragserfordernis bei der Untreue durch Gewinnentnahmen zuungunsten einer

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99

    Faktischer Geschäftsführer; Untreue, Kausalität zwischen Irrtum und

  • BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12

    Untreue zum Nachteil einer GmbH (Vermögensschaden bei einverständlichen

  • BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04

    BGH hebt Verurteilung wegen Veruntreuungen beim Leipziger ABM-Stützpunkt auf

  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 465/06

    Verfahrensrüge (Darlegungsanforderungen bei zeugenschaftlicher Aussage des

  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17

    Vermögensbetreuungspflicht des ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums

  • OLG Hamm, 30.06.2016 - 4 RVs 58/16

    Betrug; Untreue; Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht

  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

  • OLG Bremen, 18.05.1999 - 3 U 2/98
  • BGH, 18.05.1999 - 5 StR 72/99

    Gemeinschaftlich begangene Untreue; Freispruch; Treuhandgesellschaft;

  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 13 U 144/05

    Abgrenzung zwischen einer Beratertätigkeit und faktischer Geschäftsführung

  • LG Flensburg, 24.08.2006 - I KLs 3/06

    Beherrschender Einfluss des Hintermannes auf die Ausgestaltung des

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