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   BGH, 15.09.1992 - 1 StR 442/92   

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https://dejure.org/1992,3946
BGH, 15.09.1992 - 1 StR 442/92 (https://dejure.org/1992,3946)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1992 - 1 StR 442/92 (https://dejure.org/1992,3946)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1992 - 1 StR 442/92 (https://dejure.org/1992,3946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel wegen falscher Übersetzung des Anklagesatzes - Begründung der Revision - Ausländischer Angeklagter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 243 Abs. 3 Anklagesatz 1
  • StV 1993, 2
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 1 StR 442/92
    Das war rechtsfehlerhaft: Ebenso, wie die Verlesung des Anklagesatzes ein so wesentliches Verfahrenserfordernis ist, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (BGH NStZ 1986, 374), gehört bei Angeklagten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, die Übersetzung des Anklagesatzes zu den wesentlichen Verfahrensakten (BVerfG NJW 1983, 2762, 2764).

    Ob das Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler in solchen Fällen möglicherweise deshalb verneint werden könnte, weil die Unterrichtung der sonstigen (deutschsprachigen) Verfahrensteilnehmer über den Verfahrensgegenstand (vgl. BGH NStZ 1986, 374) nicht gefährdet ist, die Kenntnis des fremdsprachigen Angeklagten aber durch die frühere Zustellung der übersetzten - unverändert zugelassenen - Anklage gewährleistet sein könnte, bedarf keiner Entscheidung, weil im vorliegenden Fall die zugestellte Übersetzung der Anklage erhebliche Mängel aufwies und dem - vom Angeklagten gesprochenen - Kantonesischen nicht entsprach.

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 1 StR 442/92
    Das war rechtsfehlerhaft: Ebenso, wie die Verlesung des Anklagesatzes ein so wesentliches Verfahrenserfordernis ist, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (BGH NStZ 1986, 374), gehört bei Angeklagten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, die Übersetzung des Anklagesatzes zu den wesentlichen Verfahrensakten (BVerfG NJW 1983, 2762, 2764).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 536/08

    Verfahrensrüge auf Grund von wahrheitswidrigen Behauptungen; Verletzung von

    Ergänzend zu den Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 23. September 2008 bemerkt der Senat: 1. Soweit die Verteidiger Rechtsanwalt Prof. Dr. F. und Rechtsanwältin C. offenbar die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 6 EMRK wie folgt begründen (RB S. 29): "Des weiteren ist die 'Antragsschrift im Sicherungsverfahren gemäß § 413 StPO' weder bei der Zustellung des schriftlichen Exemplars (§ 201 Abs. 1 StPO) noch bei der Verlesung des Anklagesatzes nicht ordnungsgemäß übersetzt gewesen (BGH StV 1993, 2 = BGHR StPO § 243 Abs. 3 Anklagesatz 1)", ist diese Behauptung ausweislich der Sachakten (SA II S. 413, 422) offensichtlich wahrheitswidrig (hinsichtlich der doppelten Verneinung geht der Senat von einem Schreibversehen aus).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 3 Ws 410/03

    Strafrestaussetzung: Erneute Anhörung des Sachverständigen nach

    Denn der Verurteilte muss auf Grund der ergangenen Anordnung der Staatsanwaltschaft gem. § 456 a II 3 StPO damit rechnen, dass er bei einer Rückkehr nach Deutschland verhaftet und die Strafvollstreckung fortgesetzt wird (vgl. OLG Oldenburg, StV 1993, 2 105).
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