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   BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94   

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BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94 (https://dejure.org/1995,1669)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1995 - 1 StR 523/94 (https://dejure.org/1995,1669)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1995 - 1 StR 523/94 (https://dejure.org/1995,1669)
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Autoschieber

§ 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hehlerei - Versuch - Vorbereitungshandlung - Unmittelbares Ansetzen - Versuchsstrafbarkeit - Tatbeteiligung - Täterschaft - Mittäter - Mittäterschaft - Diebstahl - Diebesgut - Auskunftsverweigerungsrecht - Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259; StPO § 55, § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 881
  • BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17
  • StV 1996, 81
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Hehlerei setzt daher voraus, daß die Vortat vollendet ist (BGHSt 13, 403, 405; w. Nachw. b. Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 259 Rdn. 10).
  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 366/91

    Anforderungen an die Kenntnis des Hehlers von den Vorgehensweisen während der

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Wenn aber der Angeklagte für möglich hielt und billigte, daß das Fahrzeug gestohlen sei, läge - selbst wenn es möglicherweise doch nicht gestohlen war - jedenfalls ein untauglicher Versuch vor (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84 jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Liegt ein anderer Grund zur Ablehnung eines auf die Vernehmung eines Zeugen gerichteten Beweisantrags nicht vor, darf allerdings von der Ladung eines Zeugen, dem ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, nur dann abgesehen werden, wenn das Gericht die zweifelsfreie Überzeugung gewonnen hat, daß der Zeuge unter Berufung auf das genannte Recht keinerlei sachdienliche Angaben machen wird (vgl. BGH NStZ 1986, 181).
  • OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78

    Oberhemden - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Dies ist hier der Fall, wie sich - unbeschadet der Frage, ob dies vom Revisionsgericht nur unter Heranziehung der Urteilsgründe zu beurteilen ist (so Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 354 Rdn. 2; Pikart aaO.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 354 Rdn. 3) oder nicht vielmehr unter Heranziehung des gesamten Akteninhalts (so OLG Köln OLGSt a.F. § 170 b StGB 27, 30; OLG Köln NJW 1979, 729, 730) [OLG Köln 04.07.1978 - 1 Ss 231/78] - hier schon aus den Urteilsgründen ergibt:.
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 787/91

    Beweiswürdigung - In dubio pro reo - Tatbeteiligung - Teilnahme - Täterschaft -

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Ist - wie hier - die Tatbeteiligung eines Angeklagten nicht sicher feststellbar und wird dieser deshalb freigesprochen, können gleichwohl hinsichtlich des anderen Angeklagten nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" für diesen günstige Feststellungen geboten sein, die auf der Annahme der Tatbeteiligung des freigesprochenen Angeklagten beruhen (BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 290/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Täter der Vortat die Sache schon durch eine nur versuchte Tat erlangt hat (BGH, Urteil vom 17. September 1958 - 4 StR 290/58; Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 13 m.w.Nachw. in Fußn. 13).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwSt (R) 9/89

    Vereinbarkeit einer kaufmännischen Tätigkeit mit dem Beruf eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Entscheidend ist vielmehr, ob durch einen neuen Tatrichter weitere Feststellungen zu erwarten sind, die einen Schuldspruch tragen könnten (BGHSt 36, 316, 319 [BGH 04.12.1989 - AnwSt R 9/89]; Pikart in KK 3. Aufl. § 354 Rdn. 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Dies gilt auch dann, wenn der Beweisantrag wegen Unerreichbarkeit des Zeugen abgelehnt wird (BGHSt 32, 10, 13).
  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 682/82

    Annahme einer versuchten Hehlerei bei Vorliegen eines bedingten Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Wenn aber der Angeklagte für möglich hielt und billigte, daß das Fahrzeug gestohlen sei, läge - selbst wenn es möglicherweise doch nicht gestohlen war - jedenfalls ein untauglicher Versuch vor (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84 jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94
    Eine Beweistatsache ist nur dann unerheblich, wenn das Gericht auch im Falle ihres Erwiesenseins daraus die vom Antragsteller erhofften Schlußfolgerungen nicht ziehen will (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht erfolgt, wenn die zu einem bestimmten Anklagepunkt fehlerfrei und erkennbar vollständig getroffenen Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat, und weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und erschöpfender Beweiswürdigung nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 354 Rn. 3 mwN).

    Angesichts dieser Umstände hat der Senat im konkreten Fall keinen Anlass gesehen, zur Prüfung dieser Frage den gesamten Akteninhalt ergänzend heranzuziehen (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, 59. Aufl., § 354 Rn. 3).

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    Eine weitere Strafbarkeit ist weder nach den Urteilsausführungen noch nach dem sonstigen Akteninhalt ersichtlich (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208; Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245).
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Diesem zutreffenden Grundsatz kann wirksam Rechnung getragen werden, indem in Fällen, in denen die Frage nach möglichen, verurteilungsrelevanten Feststellungen nicht bereits allein nach den Urteilsgründen beantwortet werden kann, zu ihrer Beantwortung auch der Akteninhalt daraufhin überprüft wird (so auch: OLG Köln NJW 1979, 729, 730; OLGSt (a.F.) § 170b StGB 27, 30; Temming in HK, StPO 3. Aufl., § 354 Rdn. 3; a.A.: Hanack in LR, StPO 25. Aufl., § 354 Rdn. 2; Kuckein in KK, StPO 5. Aufl., § 354 Rdn. 3; offengelassen in: BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1), jedenfalls soweit er für das Revisionsgericht eindeutige Schlüsse zuläßt.
  • BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13

    Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Zeitpunkt

    Es ist auch in anderen Fällen anerkannt, dass ein Zeuge durch prozessuale Erklärungen außerhalb einer Hauptverhandlung auf deren Inhalt und Ablauf einwirken kann: So kann etwa ein Zeuge, dem ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht, dieses Recht auch außerhalb der laufenden Hauptverhandlung wirksam ausüben (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17).
  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte;

    Ein Teilfreispruch in den Fällen VIII. 1. bis 3. und IX. der Urteilsgründe kommt nicht in Betracht, da es noch möglich erscheint, dass Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten beim Warenbezug getroffen werden können, die auch insoweit eine Verurteilung rechtfertigen (vgl. auch BGH, Urteile vom 26. Juli 2012 - 1 StR 492/11, wistra 2012, 477 und vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1).
  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    b) Unabhängig davon gibt es aber auch keinen Rechtssatz, wonach ein Verzicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht - auch in der Form des Einverständnisses mit der Beweiserhebung über den Inhalt einer polizeilichen Vernehmung - nicht auch außerhalb einer Hauptverhandlung erklärt werden könnte (vgl. BGH Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94; BGH NStZ 1986, 181 für den vergleichbaren Fall einer außerhalb der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärung eines Zeugen, im Hinblick auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht keine Angaben machen zu wollen).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung

    Beruft sich der Zeuge aber außerhalb der Hauptverhandlung auf sein Aussageverweigerungsrecht, hat das Gericht regelmäßig keine Veranlassung, gleichwohl auf seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung zu bestehen (BGHSt 21, 12 f.; BGH, Beschl. vom 1. Juni 2001 - 1 StR 208/01; in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17 zum Fall der Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

    Hierfür könnte eine verbindliche Vereinbarung über den Ankauf und die Abnahme der vom Vortäter bereits rechtswidrig erlangten (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81, 82) Fahrzeuge reichen, wenn sie daraufhin absprachegemäß unmittelbar auf den Weg zu dem vereinbarten Übergabeort gebracht wurden.
  • BGH, 26.07.2012 - 1 StR 492/11

    Steuerhinterziehung durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen bei Einkünften

    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht kommt nicht in Betracht, da aufgrund neuer Feststellungen eine andere rechtliche Bewertung nicht ausgeschlossen ist (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung1).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines derart eindeutig berechtigt das Zeugnis verweigernden Zeugen wäre unzulässig (vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 452 f.; ferner BGHSt 21, 12; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Unerreichbarkeit 17; BGH NStZ 1982, 126).
  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14

    Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB

  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand;

  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

  • BGH, 13.07.2005 - 2 StR 504/04

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; Widerspruchsfreiheit der Feststellungen);

  • BGH, 15.05.2014 - 2 StR 1/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (in dubio pro reo: mehrere Angeklagte)

  • BGH, 03.08.2000 - 1 StR 283/00

    Totschlag; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; In dubio pro reo;

  • BGH, 13.08.2003 - 1 StR 280/03

    Aufklärungspflicht (ungeeignetes Beweismittel: angekündigter Gebrauch eines

  • KG, 21.07.1999 - 1 Ss 338/98
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