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   BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91   

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https://dejure.org/1991,3963
BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91 (https://dejure.org/1991,3963)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1991 - 1 StR 99/91 (https://dejure.org/1991,3963)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91 (https://dejure.org/1991,3963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in Hauptverhandlung - Verlesung der Niederschrift - Abspielen der Tonbänder - Urkundenbeweis - Inaugenscheinnahme - Beihilfe - Besonders schwerer Fall - Schwere der Haupttat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 10
  • NStZ 1992, 325
  • StV 1991, 500
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Voraussetzung dafür ist allerdings - wozu die Revision nichts vorgetragen hat - die ordnungsgemäße Anordnung der Telefonüberwachung (zur Verwertbarkeit gegen den Angeklagten vgl. auch BGHSt 26, 298 (302); BGH NJW 1979, 1370 (1371); Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23).
  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung -

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Für die Bewertung der Tat eines Gehilfen, insbesondere für die Festlegung des insoweit zugrunde zu legenden Strafrahmens - hier § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG -, kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHSt 29, 239 (244); BGH NStZ 1990, 595).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Hier kann dahinstehen, ob der Beweisantrag mit fehlerfreier Begründung hätte abgelehnt werden können (vgl. hierzu BGHSt 37, 162 = NStZ 1990, 602).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Für die neue Verhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Für die Bewertung der Tat eines Gehilfen, insbesondere für die Festlegung des insoweit zugrunde zu legenden Strafrahmens - hier § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG -, kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHSt 29, 239 (244); BGH NStZ 1990, 595).
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    Voraussetzung dafür ist allerdings - wozu die Revision nichts vorgetragen hat - die ordnungsgemäße Anordnung der Telefonüberwachung (zur Verwertbarkeit gegen den Angeklagten vgl. auch BGHSt 26, 298 (302); BGH NJW 1979, 1370 (1371); Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91
    b) Im Hinblick auf die erhobene Aufklärungsrüge weist der Senat auf folgendes hin: Sollte der neue Tatrichter Zweifel haben, ab wann und in welcher Weise der Angeklagte in den Rauschgifthandel verwickelt war, so drängt es sich nach dem von der Revision mitgeteilten Gesprächsinhalt auf, das bereits mit Anklageerhebung als Beweismittel angebotene Ergebnis der Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung einzuführen; sei es durch Augenscheinseinnahme der Tonbänder durch Abspielen oder durch Verlesung ihrer Niederschrift im Wege des Urkundenbeweises (BGHSt 27, 135 (136) [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76]).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Denn die fehlerhafte Ablehnung kann grundsätzlich Auswirkungen auf die weitere Verfahrensführung in dem Sinne gehabt haben, dass die Beteiligten gehindert worden sind, die geänderte Prozesslage in ihrem weiteren Verhalten zu berücksichtigen, insbesondere weitere Anträge zu stellen (BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, Ungeeignetheit 10).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14

    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen,

    Der ablehnende Beschluss bedarf einer Begründung, die ohne jede Verkürzung oder sinnverfehlende Interpretation der Beweisthematik alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen das Gericht auf die völlige Wertlosigkeit des angebotenen Beweismittels schließt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 10; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08, NStZ 2008, 707; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 243).
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