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   BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89   

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https://dejure.org/1989,1618
BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89 (https://dejure.org/1989,1618)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1989 - 5 StR 278/89 (https://dejure.org/1989,1618)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1989 - 5 StR 278/89 (https://dejure.org/1989,1618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit - Zeugenvernehmung - Gutachten - Zur Geeignetheit eines Beweismittels vor Gericht - Geeigneitheit einer Zeugenaussage bei Leiden des Zeugen unter Entzugserscheinungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6
  • StV 1990, 7
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84

    Zur Geeignetheit eines Sachverständigengutachtens bei der Sachauflklärung

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89
    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH NStZ 1981, 32 und NStZ 1984, 564 = GA 1985, 189).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89
    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH NStZ 1981, 32 und NStZ 1984, 564 = GA 1985, 189).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Bei der Gesamtbetrachtung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und anderer Indiztatsachen ist zu berücksichtigen, daß ein Sachverständiger auch dann zur Wahrheitsfindung beitragen kann, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse zu ziehen vermag, seine Schlußfolgerungen die zu beweisenden Tatsachen aber mehr oder weniger wahrscheinlich machen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Einholung eines

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 14).

    Selbst wenn der Sachverständige nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, welche die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, und sein Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann, ist dieses nicht berechtigt, den gestellten Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 7, 14; BGH NStZ 2007, 476).

  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Geeignetes Beweismittel ist er auch dann, wenn die vorhandenen Anknüpfungstatsachen ihm die Darlegung solcher Erfahrungssätze oder Schlussfolgerungen erlauben, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH NStZ 1985, 562; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6, 14 und 16).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Danach wäre bei der vorliegenden Fallgestaltung ein Sachverständiger ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er Untersuchungsmethoden anwendete, die unausgereift und nicht zuverlässig sind, oder wenn es nicht möglich wäre, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten benötigt (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 3, 6, 13, 14; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 215 ff. [216, 219]).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03

    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger

    Ein Sachverständiger ist u. a. dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es nicht möglich ist, ihm die sicheren tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, derer er für sein Gutachten bedarf (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6 und 16; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 284).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07

    Erschöpfende Würdigung eines Beweisantrages (Ablehnung wegen völliger

    Deshalb durfte das Landgericht den Beweisantrag nicht wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückweisen (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).
  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Völlig ungeeignet i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94).
  • BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung -

    geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, sondern seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung nur mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen, unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses aber Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 12. Januar 1993 - 5 StR 594/92; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer

    Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1977, 108; 1978, 627, 988; BGH NStZ 1981, 32; 1984, 564; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).
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