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BGH, 22.12.1988 - 2 StR 685/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Eingehung auf den Inhalt eines Beweisantrags im Rahmen der Beweiswürdigung - Erfordernis der Auseinandersetzung des Gerichts mit einer Wahrunterstellung in einem Urteil - Ablehung eines Beweisantrags wegen eines völlig ungeeigneten Beweismittels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 13
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78
Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten …
Auszug aus BGH, 22.12.1988 - 2 StR 685/88
Das Unterlassen dieser Erörterung ist als fehlerhaft zu qualifizieren (BGHSt 28, 310, 311; BGH StV 1983, 441;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Wahrunterstellung 5). - BGH, 04.08.1983 - 1 StR 341/83
Anforderungen an einen Ablehnungsbeschluss bezüglich der Beweisaufnahme
Auszug aus BGH, 22.12.1988 - 2 StR 685/88
Das Unterlassen dieser Erörterung ist als fehlerhaft zu qualifizieren (BGHSt 28, 310, 311; BGH StV 1983, 441;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Wahrunterstellung 5).
- BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08
Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (völlig ungeeignetes …
Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5). - BGH, 07.11.2000 - 1 StR 303/00
Betrug; Beweisantrag; Fehlerhafte Beweiswürdigung (Wahrunterstellung); …
Das ist dann der Fall, wenn sich dies angesichts der im übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweiswürdigung sich sonst als lückenhaft erwiese (so schon BGHSt 28, 310, 311; vgl. auch BGH StV 1984, 142; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 12, 13). - BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08 Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
- BayObLG, 04.08.2004 - 5St RR 154/04
Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung als Sachmangel
Das ist dann der Fall, wenn sich dies angesichts der im Übrigen gegebene Beweislage aufdrängt und die Beweiswürdigung sich somit als lückenhaft erweist (so bereits BGHSt 28, 310/311; vgl. auch BGH StV 1984, 142; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 12, 13).