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   BGH, 08.12.1989 - 3 StR 401/89   

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https://dejure.org/1989,6063
BGH, 08.12.1989 - 3 StR 401/89 (https://dejure.org/1989,6063)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1989 - 3 StR 401/89 (https://dejure.org/1989,6063)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1989 - 3 StR 401/89 (https://dejure.org/1989,6063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionbegründungsfrist - Entscheidung über den Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 18
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Das Oberlandesgericht hat nicht gegen den Grundsatz verstoßen, daß die als wahr behandelten Tatsachen der Entscheidung dem Sinn und Zweck des jeweiligen Beweisantrags gemäß ohne jede Einengung und Verschiebung des Bedeutungsgehalts oder sonstige inhaltliche Änderung zugrunde gelegt werden müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Wahrunterstellung 4, 6, 18, 21; BGH NStZ 1982, 213; Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 91 und 92).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 414/10

    Einschleusen von Ausländern (Konkurrenzen; Tateinheit; Klammerwirkung; Beihilfe);

    Der Senat geht davon aus, dass die Strafkammer ungeachtet der von ihr verwendeten undeutlichen Formulierungen die Beweisbehauptungen des Angeklagten - wie geboten (vgl. etwa BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 6, 14 und 18) - ohne Einengung, Umdeutung oder sonstige dem Antragsteller nachteilige inhaltliche Änderung als wahr unterstellt hat.
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 688/89

    Gesetzwidrige Behandlung eines Beweisantrages durch Nichteinhaltung einer

    Die Beweisbehauptung ist vielmehr ohne Einengung, Umdeutung oder sonstige dem Antragsteller nachteilige inhaltliche Änderung als erwiesen zu betrachten (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 6 und 14; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1989 - 3 StR 401/89; Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 90 f).
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