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   BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98   

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https://dejure.org/1998,3174
BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98 (https://dejure.org/1998,3174)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1998 - 1 StR 287/98 (https://dejure.org/1998,3174)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1998 - 1 StR 287/98 (https://dejure.org/1998,3174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 33
  • NStZ-RR 1999, 260
  • NStZ-RR 2000, 13
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 80/88

    Verfahrensrüge wegen unrechtmäßigem Ausschluss des Angeklagten von der

    Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies jedoch nicht stets der Fall (BGH NStZ 1988, 423; StV 1986, 467).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98
    In den anderen Fällen liegen dagegen keine konkreten Hinweise auf Bewertungseinheiten vor; der Zweifelssatz gebietet nicht deren Annahme (vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ-RR 1997, 17; BGHR BtMG Bewertungseinheit 6, 12).
  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 335/96

    Annahme von Bewertungseinheit - Anzahl der Beschaffungsfahrten - Menge an

    Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98
    In den anderen Fällen liegen dagegen keine konkreten Hinweise auf Bewertungseinheiten vor; der Zweifelssatz gebietet nicht deren Annahme (vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ-RR 1997, 17; BGHR BtMG Bewertungseinheit 6, 12).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98
    Bei dieser Sachlage kann der Beschwerdeführer nicht - was er der Sache nach geltend macht - damit gehört werden, entweder weiche das Urteil hinsichtlich des Inhalts der Aussage des Zeugen B. vom Inhalt der polizeilichen Vernehmungsprotokolle ab oder das Landgericht habe Widersprüche zwischen den Angaben der Vernehmungsbeamten und dem Protokollinhalt nicht aufgeklärt (vgl. BGH StV 1992, 549; 1992, 550).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 234/86

    Rechtliche Wirkungen eines Auseinanderfallens zwischen der Schlussfolgerung eines

    Auszug aus BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies jedoch nicht stets der Fall (BGH NStZ 1988, 423; StV 1986, 467).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

    Eine Wahrunterstellung muss die behaupteten Tatsachen in ihrem wirklichen Sinn und vollen Inhalt ohne jede Einschränkung oder Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 33; BGH NStZ 2003, 101).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Einer Aufklärung bedarf es nur dann nicht, wenn das Tatgericht den Zeugen rechtsfehlerfrei aus anderen als gewichtiger erachteten Gründen, also unabhängig von der Indiztatsache, für glaubwürdig und dessen Aussage für glaubhaft hält; dann ist die behauptete Tatsache tatsächlich bedeutungslos (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 287/98 Rn. 7, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 33; Urteile vom 2. März 1993 - 1 StR 860/92 Rn. 10, 13 und vom 10. Mai 1988 - 1 StR 80/88 Rn. 15, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 2; generell ablehnend gegenüber der Erstreckung des Ablehnungsgrundes der Wahrunterstellung auf Hilfstatsachen etwa LR StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 292, 296).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 442/99

    Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz; Beweiswürdigung; Inbegriff der

    Diese Argumentation läuft auf eine unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit hinaus (BGH NStZ 1992, 506; NStZ 1992, 599; NStZ 1995, 27; NStZ 1997, 450; NStZ-RR 1998, 17; BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 470/94 - Beschlüsse vom 24. April 1996 - 5 StR 727/95 -und vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 287/98 -).
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