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   BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90   

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https://dejure.org/1990,4370
BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90 (https://dejure.org/1990,4370)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1990 - 1 StR 7/90 (https://dejure.org/1990,4370)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - 1 StR 7/90 (https://dejure.org/1990,4370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Bewertung der Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 170/81

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Sachverständigen für die Beurteilung von

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90
    Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1981, 400; 1985, 420).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90
    Aber auch bei solchen Aussagen treten die Fallbesonderheiten in ihrer Bedeutung zurück, wenn zusätzliche nachgewiesene Tatsachen für oder gegen die Richtigkeit einer Aussage sprechen (BGHSt 3, 27, 30; 7, 82, 85; BGH NStZ 1987, 182).
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90
    Aber auch bei solchen Aussagen treten die Fallbesonderheiten in ihrer Bedeutung zurück, wenn zusätzliche nachgewiesene Tatsachen für oder gegen die Richtigkeit einer Aussage sprechen (BGHSt 3, 27, 30; 7, 82, 85; BGH NStZ 1987, 182).
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90
    Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1981, 400; 1985, 420).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Im übrigen treten bei der Frage, ob der Tatrichter die eigene Sachkunde zu Recht annehmen durfte, Besonderheiten in der Person des Zeugen zurück, wenn dessen Aussage in anderen Umständen erhebliche Unterstützung findet (BGHSt 7, 82, 85; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06

    Beweisantrag auf Einholung eines medizinisch-psychiatrischen bzw.

    Im Übrigen treten bei der Frage, ob der Tatrichter die eigene Sachkunde zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung zu Recht annehmen konnte, Besonderheiten des Falles und in der Person des Zeugen in ihrer Bedeutung zurück, wenn dessen Aussage in anderen Umständen erhebliche Unterstützung findet (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in

    Bei dieser Beweislage war eine Begutachtung nicht geboten (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98

    Hilfsbeweisantrag auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zur

    In einem Fall, in dem sich der Tatrichter eigene Sachkunde grundsätzlich nicht zutrauen darf - was bei Aussageerinnerung nach Hypnose der Fall sein mag - kann die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens gleichwohl jedoch fehlerfrei im Hinblick auf eigene Sachkunde erfolgen, wenn andere Beweismittel (wie hier das Geständnis des Angeklagten) die Beurteilungsmöglichkeiten des Tatrichters grundsätzlich stützen (BGHSt 7, 82, 85; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4; BGH, Urt. vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit -

    Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1981, 400; 1985, 420; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 89/20

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter Berücksichtigung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es der Heranziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen regelmäßig nur dann, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (stRspr., vgl.: BGH, Urteil vom 20.02.1990 - 1 StR 7/90, juris Rn. 4; Beschluss vom 05.03.2013 - 5 StR 39/13, juris Rn. 9; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Auflage, Rn. 1860 f.).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97

    Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Hinreichend konkretisiertes

    Daher bedurfte es hier im Hinblick auf Ungereimtheiten in der Aussage von Nicole S. und die nachgewiesenen, die Täterschaft des Angeklagten fraglich erscheinen lassenden Tatsachen (etwa seine Erkrankung und seine arbeitsfreien Tage), die gegen die Richtigkeit der Aussage sprechen, entgegen der Auffassung des Generalstaatsanwalts keiner näheren Darlegungen zur eigenen Sachkunde des Gerichts (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

    Sowohl diese wie auch die Alkoholisierung der zwar noch jungen, aber volljährigen Geschädigten sind allein nicht geeignet die eigene Sachkunde des Gerichts in Frage zu stellen, zumal die Aussage der Geschädigten durch das rechtsmedizinische Gutachten über die DNA-Spuren auf dem Penis des Angeklagten sowie die Tatsache des unmittelbar anschließenden Anrufs der Geschädigten bei ihrem Freund gestützt wird (vgl. Meyer-Goßner § 244 aaO; NStZ-RR 1999, 48; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
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