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   BGH, 06.10.1987 - 1 StR 455/87   

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https://dejure.org/1987,2538
BGH, 06.10.1987 - 1 StR 455/87 (https://dejure.org/1987,2538)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1987 - 1 StR 455/87 (https://dejure.org/1987,2538)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1987 - 1 StR 455/87 (https://dejure.org/1987,2538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Augenscheins unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Hauptverhandlung zur Erforschung der Wahrheit - Ermöglichung einer besseren Sachaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2
  • NStZ 1988, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von

    Auszug aus BGH, 06.10.1987 - 1 StR 455/87
    Die von der Verteidigung und auch von der Bundesanwaltschaft zitierten Entscheidungen (u.a. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565) betreffen andere Sachverhalte.
  • BGH, 14.08.1984 - 4 StR 474/84

    Begründung oder Ablehnung eines Beweisantrags auf Augenscheinseinnahme -

    Auszug aus BGH, 06.10.1987 - 1 StR 455/87
    Die von der Verteidigung und auch von der Bundesanwaltschaft zitierten Entscheidungen (u.a. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565) betreffen andere Sachverhalte.
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Warum die durchgeführte Beweisaufnahme nicht ausreichend gewesen sein sollte und welcher Mehrwert einer Inaugenscheinnahme des Videos oder der in den Akten befindlichen Karte von der Tatörtlichkeit insbesondere gegenüber den Angaben der vor Ort anwesenden Polizeibeamten zugekommen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1987 - 1 StR 455/87, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; vom 31. März 1981 - 1 StR 40/81, NStZ 1981, 310; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 244 Rn. 78), ergibt sich aus dem Revisionsvorbringen nicht.
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; BGH NJW 1961, 280; NStZ 1984, 565;Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 - Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 105; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 745 ff.).
  • BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des Mordes (Behauptung eines

    Auch wenn - wie die Strafkammer nicht verkannt hat - die situative Konstellation zur Tatzeit bei der Augenscheinseinnahme nicht exakt rekonstruierbar war, so ist dieser dennoch deshalb nicht jegliche Eignung abzusprechen, Aussagen zu widerlegen und in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Urt. vom 6. Oktober 1987 - 1 StR 455/87).
  • BayObLG, 17.11.2003 - 4St RR 138/03

    Teleologische Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Waffenrechts aus dem

    Der Tatrichter kann sich - wie hier - einen seiner Überzeugung nach ausreichenden Überblick über Tatort und Tatverlauf durch einen (mittelbaren) Augenschein mit Hilfe von Lichtbildern vom Tatort und Zeugenaussagen verschaffen (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 102/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur sog.

    Die Einnahme eines Augenscheins am Tatort wäre ersichtlich nur dann geboten gewesen, wenn hierdurch über Lichtbilder und Zeugenaussagen hinaus eine weitere Sachaufklärung hätte erwartet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1987 - 1 StR 455/87, NStZ 1988, 88).
  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

    Die geschilderten Bewegungsabläufe sind so komplex, dass sie sowohl was die Handlungen des Angeklagten als auch die der Geschädigten betrifft, nicht zuverlässig wiederholbar sind und deshalb auch eine Augenscheinseinnahme mit einer "Tatrekonstruierung" nicht geeignet ist, als solche Grundlage richterlicher Überzeugungsbildung zu sein und die Aussage der Geschädigten zu widerlegen (BGH NStZ 1988, 88).
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