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   BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94   

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BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94 (https://dejure.org/1994,1186)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1994 - 5 StR 154/94 (https://dejure.org/1994,1186)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94 (https://dejure.org/1994,1186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des Gerichts - Vereidigungsverbot - Tatbeteiligter - Menschenmenge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 125; StPO § 244 Abs. 5; StPO § 60

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30
  • NStZ 1994, 482
  • NStZ 1994, 483
  • StV 1994, 411
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Wesentlich ist, daß die Personen einen solchen räumlichen Zusammenhang herstellen, daß bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes.entsteht (vgl. BGHSt 33, 306, 308 m.w.N.; BGHR StGB § 125 Abs. 1 Menschenmenge 1).

    Zur Neufassung des § 125 StGB hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 33, 306 eine Ansammlung von 15 bis 20 Personen ausreichen lassen.

  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 360/60

    Einnahme des Augenscheins - Ablehnung des Antrag - Hauptverhandlung - Vernehmung

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; BGH NJW 1961, 280; NStZ 1984, 565;Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 - Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 105; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 745 ff.).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 455/87

    Erforderlichkeit des Augenscheins unter Berücksichtigung des Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; BGH NJW 1961, 280; NStZ 1984, 565;Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 - Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 105; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 745 ff.).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 187/93

    Menschenmenge im Sinne des § 125 Strafgesetzbuch (StGB) - Gefährdung der

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Wesentlich ist, daß die Personen einen solchen räumlichen Zusammenhang herstellen, daß bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes.entsteht (vgl. BGHSt 33, 306, 308 m.w.N.; BGHR StGB § 125 Abs. 1 Menschenmenge 1).
  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93

    Formerfordernisse bezüglich einer Revisionsbegründung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Namentlich im Bereich des Beweisantragsrechts wird es von den Revisionsgerichten nicht hingenommen, wenn der Verteidiger ein durch den Ablauf der Hauptverhandlung, insbesondere aus der Begründung von Beschlüssen erkanntes Mißverständnis des Gerichts über einen Antrag nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen sucht, sondern es zunächst unbeanstandet läßt, um es dann zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge zu nehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, Entscheidung 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212; BGH, Urteile vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93 - und vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93 - Maatz NStZ 1992, 513, 516 f.).
  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; BGH NJW 1961, 280; NStZ 1984, 565;Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 - Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 105; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 745 ff.).
  • BGH, 11.06.1953 - 3 StR 511/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf welche sich das Landgericht beruft (UA S. 44: BGH, Urteile vom 5. Februar 1952 - 1 StR 667/51 -, vom 11. Juni 1953 - 3 StR 511/51 - und vom 13. Juli 1960 - 2 StR 291/60 - ebenso BGH, Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67 -) - durchweg zur früheren Fassung des § 125 StGB ergangen, die indes ebenfalls das Tatbestandsmerkmal der "Menschenmenge" enthielt -, lassen in Einzelfällen Personengruppen von jeweils nicht mehr als zwölf Menschen unter Umständen als "Menschenmenge" ausreichen.
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Namentlich im Bereich des Beweisantragsrechts wird es von den Revisionsgerichten nicht hingenommen, wenn der Verteidiger ein durch den Ablauf der Hauptverhandlung, insbesondere aus der Begründung von Beschlüssen erkanntes Mißverständnis des Gerichts über einen Antrag nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen sucht, sondern es zunächst unbeanstandet läßt, um es dann zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge zu nehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, Entscheidung 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212; BGH, Urteile vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93 - und vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93 - Maatz NStZ 1992, 513, 516 f.).
  • BGH, 14.08.1984 - 4 StR 474/84

    Begründung oder Ablehnung eines Beweisantrags auf Augenscheinseinnahme -

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; BGH NJW 1961, 280; NStZ 1984, 565;Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 - Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 105; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 745 ff.).
  • BGH, 07.05.1968 - 5 StR 699/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
    Ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf welche sich das Landgericht beruft (UA S. 44: BGH, Urteile vom 5. Februar 1952 - 1 StR 667/51 -, vom 11. Juni 1953 - 3 StR 511/51 - und vom 13. Juli 1960 - 2 StR 291/60 - ebenso BGH, Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67 -) - durchweg zur früheren Fassung des § 125 StGB ergangen, die indes ebenfalls das Tatbestandsmerkmal der "Menschenmenge" enthielt -, lassen in Einzelfällen Personengruppen von jeweils nicht mehr als zwölf Menschen unter Umständen als "Menschenmenge" ausreichen.
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen

  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1960 - 2 StR 291/60

    Revisionseinlegung wegen angeblicher Verletzung sachlichen Rechts - Versperrung

  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

  • BGH, 05.02.1952 - 1 StR 667/51
  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 552/86

    Fehlende Angabe der rechtlichen und tatsächlichen Gründe bei der Ablehnung eines

  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff;

    Sogar eine Gruppe von zehn Personen kann ausreichen, wenn besondere Umstände - insbesondere eine auf die räumliche Enge zurückzuführende Unübersichtlichkeit am Tatort - es für den Außenstehenden unmöglich machen, die Größe der Menge und die von ihr ausgehende Gefahr zu erfassen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94, BGHR StGB § 125 Menschenmenge 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 5 StR 199/02, NStZ 2002, 538).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff;

    Sogar eine Gruppe von zehn Personen kann ausreichen, wenn besondere Umstände - insbesondere eine auf die räumliche Enge zurückzuführende Unübersichtlichkeit am Tatort - es für den Außenstehenden unmöglich machen, die Größe der Menge und die von ihr ausgehende Gefahr zu erfassen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94, BGHR StGB § 125 Menschenmenge 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 5 StR 199/02, NStZ 2002, 538).
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10

    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze;

    Maßstab für den nach § 125 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB vorzunehmenden Vergleich ist dann aber der Strafrahmen der als Strafzumessungsregel ausgestalteten Bestimmung des § 125 a Satz 1 StGB, die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren androht (BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, BGHSt 43, 237, 240; Urteil vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94; Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 591/97; Beschluss vom 14. Oktober 1999 - 4 StR 312/99, NStZ 2000, 194, 195; Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04, BGHR StGB § 125 Abs. 1 Menschenmenge 2; Beschluss vom 6. April 2009 - 5 StR 94/09; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 2 StR 537/04 unter unklarer Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 2. September 1998 - 2 StR 369/98, BGHR StGB § 125a Konkurrenzen 1; zum Schrifttum SSW-StGB/Fahl, § 125a Rn. 7).
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02

    Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer

    Soweit die Staatsanwaltschaft beanstanden wollte, das Landgericht habe den "Beweisantrag" nicht vollständig beschieden, steht dem Erfolg der Rüge schon entgegen, daß die Revisionsführerin ein entsprechendes, aus der Begründung des Gerichtsbeschlusses zu erkennendes Mißverständnis des Gerichts über den Umfang des Beweisantrages nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen suchte, sondern unbeanstandet ließ, es dann jedoch zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge machte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3 und 30 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

    Zwar kann der Tatrichter verpflichtet sein, erkannte Mißverständnisse der Verteidiger über die Grundlagen von ihnen gestellter Hilfsbeweisanträge durch einen Hinweis auszuräumen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 und BGH bei Kusch NStZ 1993, 228; dazu Basdorf StV 1995, 310, 319).
  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

    Nur in einem solchen Fall wäre die Kammer gehalten gewesen, auf die Unvollständigkeit des vom Verteidiger als Beweisantrag bezeichneten Antrages hinzuweisen und auf die Formulierung eines sachgerechten Antrages hinzuwirken, indem er ihm Gelegenheit gegeben hätte, den Antrag um die fehlenden Inhalte zu vervollständigen (vgl. BGHSt 22, 118 [122]; BGH NStZ 1996, 562 und 1994, 483).

    Auf der unzureichenden Bekanntgabe einer zulässigen Anordnung des Vorsitzenden kann das Urteil jedoch nur dann beruhen (§ 337 StPO), wenn der Revisionsführer durch eine dadurch eingetretene Ungewissheit über die Verfahrenslage in der Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden wäre (vgl. Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 238 Rdn. 49 m.w.Nachw.) oder ein der Antragstellung zugrunde liegendes Missverständnis der Verteidigung, zu dessen Beseitigung das Gericht aus Gründen der Fairness gehalten gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1994, 483), vorgelegen hätte.

  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Solches wäre hier aber schon deshalb geboten gewesen, weil auch Verteidiger verpflichtet sind, Mißverständnissen des Gerichts über den Umfang der von ihnen gestellten Anträge entgegenzutreten (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
    Nach der Rechtsprechung bedarf es des räumlichen Zusammenfindens von 15 bis 20 Personen (vgl. BGH NJW 1986, 1116; LK-von Bubnoff a.a.O. Rn. 31 m.w.N.), unter besonderen Umständen kann sogar eine noch geringere Personenanzahl ausreichen (vgl. BGH NStZ 1994, 483).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07

    Erschöpfende Würdigung eines Beweisantrages (Ablehnung wegen völliger

    Aufgrund der Formulierung des Beweisantrags ist die Annahme eines nachvollziehbaren Missverständnisses des Gerichts über tatsächliche Umstände in dem den Antrag ablehnenden Beschluss nicht gerechtfertigt, wonach vor Erhebung einer Revisionsrüge die Beseitigung eines gerichtlichen Missverständnisses im Wege der Gegenvorstellung im Sinne von BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 gefordert gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 549/07; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. Vor § 137 Rdn. 1 f.).
  • BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge aufgrund der Ablehnung eines

    Zur Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts wegen der Ablehnung des Antrags auf Vernehmung des Zeugen Y. gilt Folgendes: Nachdem die Strafkammer den Antrag dahin ausgelegt hatte, in das Wissen des Zeugen sei gestellt worden, dass der Geschädigte am Tattag ein Messer bei sich geführt habe, hätte es dem Angeklagten oblegen, ein - vermeintliches - Missverständnis des Landgerichts bezüglich der von ihm aufgestellten Behauptung auszuräumen; da er dies nicht getan hat, kann er die von ihm behauptete fehlerhafte Ablehnung des Antrags nicht mehr zum Gegenstand einer Verfahrensrüge machen (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1987 - 5 StR 552/86, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3; vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30; vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2243).
  • BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07

    Anforderungen an den Begriff des Beweisantrages (konkrete Behauptung;

  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 113/08

    Pflicht des Verteidigers zum Widerspruch bei (vermeintlich) falscher Auslegung

  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 369/98

    Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall

  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

  • BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96

    Verurteilung wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

  • OLG Koblenz, 13.08.2010 - 1 Ss 141/10

    Beweisantrag: Ablehnung eines Antrags auf Einnahme eines Augenscheins

  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • BGH, 17.05.2022 - 5 StR 484/21

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

  • KG, 01.09.2006 - 1 Ss 176/05

    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf

  • KG, 04.08.2000 - 1 Ss 164/00
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