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   BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03   

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https://dejure.org/2003,7430
BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03 (https://dejure.org/2003,7430)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - 5 StR 120/03 (https://dejure.org/2003,7430)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 5 StR 120/03 (https://dejure.org/2003,7430)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Beweisantragsrecht durch die Ablehnung der Anträge auf Vernehmung von Zeugen; Angabe konkret bezeichneter Beweismittel in den Anträgen; Angabe ladungsfähiger Anschriften der Zeugen oder auch nur deren unmittelbarer Auffindbarkeit durch das Gericht ; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2
    Revisionsvortrag zur Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03
    Im Revisionsvorbringen wird die Angabe konkret bezeichneter Beweismittel in den Anträgen nicht belegt (vgl. BGHSt 40, 3, 5 ff.).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03
    Zu den nachgereichten Schriftsätzen des Angeklagten S vom 14. und 27. April 2003 ist lediglich anzumerken, daß das Revisionsgericht im Rahmen der Sachprüfung auf den Inhalt des Urteils beschränkt ist und weder die Urteilsgründe mit dem Akteninhalt abgleicht noch Gang und Ergebnis der Hauptverhandlung rekonstruiert (vgl. nur BGHSt 35, 238, 241).
  • BGH, 10.10.1996 - 5 StR 634/95

    Anforderungen an die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03
    Nachdem es aber deren Mitarbeiter als verdächtig ansah, zur Erlangung von Provisionen ihres Unternehmens an der Täuschung der Versicherung mitgewirkt zu haben (UA S. 36 - 38; 42), ergäbe sich für die Bewertung des hier vorliegenden auch fremdnützigen Betruges (vgl. BGH, Urt. vom 10. Oktober 1996 - 5 StR 634/95) nichts für die Angeklagten Günstiges.
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03
    Als Aufklärungsrügen müßten die Beanstandungen unter demselben Gesichtspunkt unvollständigen Rügevorbringens scheitern (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Da für die Prüfung des Revisionsgerichts, ob ein formgerechter Beweisantrag vorliegt, die in den Anträgen in Bezug genommenen Aktenstellen entscheidend sind, in denen die Zeugen nach dem Beweisantrag mit Namen und ladungsfähiger Anschrift genannt sind, muss deren Inhalt im Rahmen der Beweisantragsrüge umfassend vorgetragen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09, NStZ 2009, 649, 650; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

    Denn sie teilt nicht die ladungsfähige Anschrift dieses Zeugen mit und bezeichnet damit das Beweismittel nur unvollständig (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09

    Beweisantrag (Individualisierung eines Beweismittels); Nichtbescheidung eines

    Dazu, dass es sich so verhalten hat, muss dann aber gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei einer Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts zum Beleg, dass überhaupt ein formgerechter Beweisantrag gestellt worden ist, gegenüber dem Revisionsgericht vollständig vorgetragen werden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 408/10

    Umfang des Verbrauchs der Strafklage (wiederholte Verwirklichung des Tatbestandes

    Die erhobene Rüge der Verletzung formellen Rechts ist bereits unzulässig (vgl. insbesondere BGHSt 40, 3, 5; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    Die Aufklärungsrüge, die Strafkammer hätte H. vernehmen müssen (§ 244 Abs. 2 StPO), ist allerdings unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO); es fehlt die Angabe der ladungsfähigen Anschrift dieses Zeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2003 - 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40, und vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06, NStZ 2006, 713; Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Becker in Löwe-Rosenberg, 26. Aufl., § 244 Rn. 368).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06

    Beweiswürdigung (Beweiswert objektiver Belastungsindizien über den konkreten Fall

    Im Revisionsvorbringen wird die Angabe eines konkret bezeichneten Beweismittels in dem Antrag nicht belegt (vgl. BGHSt 40, 3, 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40), weil der Aufenthaltsort des Zeugen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH StV 1998, 4).
  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08

    Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift

    Zu der Angabe eine zulässigen Beweismittels (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, Einl. Rdnr. 49) gehört in der Regel die Angabe der ladungsfähigen Anschrift eines Zeugen oder auch nur deren unmittelbarer Auffindbarkeit durch das Gericht, die durch eine nicht weiter belegte Bezugnahme auf angebliche Gerichtskundigkeit nicht ersetzt wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21.07.2007 - 5 StR 532/06, und Beschluss vom 08.05.2003, 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17

    Anforderungen an Aufklärungsrüge bei Zeugenbeweis und wegen unterbliebener

    Die erforderliche Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Zeugen oder auch nur dessen unmittelbarer Auffindbarkeit durch das Gericht wird auch nicht durch den bloßen Hinweis, der Arzt sei dem Gericht namentlich bekannt, ersetzt (vgl. BGH, Beschl. vom 08.05.2003 - 5 StR 120/03 = BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 313/13

    Unzulässige Verfahrensrüge (fehlende Mitteilung der Begründung eines als zu

    Darüber hinaus lässt der Vortrag die erforderliche Angabe ladungsfähiger Anschriften der Zeugen oder auch nur deren unmittelbarer Auffindbarkeit durch das Gericht vermissen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
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