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   BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04   

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BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04 (https://dejure.org/2005,4083)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - 5 StR 532/04 (https://dejure.org/2005,4083)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - 5 StR 532/04 (https://dejure.org/2005,4083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 6 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren; effektiver Zugang zu Rechtsmitteln); wesentliche Beschränkung der Verteidigung (Darlegung konkreter Behinderung); Pflicht der Verteidiger zur Aufklärung des Gerichts über Missverständnisse ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 42
  • NStZ 2005, 463
  • StV 2005, 420
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04
    Die Begründung der Verfahrensrüge Nr. 2 (RB S. 33), aufgrund der verweigerten Aussetzung habe die Verteidigung das neu hinzugekommene Material nicht zur Kenntnis nehmen und keine Verteidigungsstrategie aufbauen können, legt vor dem Hintergrund der mit zahlreichen nachfolgenden Anträgen geführten Angriffe gegen die Festlegung der Angeklagten als Gesprächsteilnehmer der verlesenen Telefongespräche nicht konkret dar, daß die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (vgl. BGH StV 2000, 248; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 338 Rdn. 59).

    Revision des Angeklagten M Die Begründung der Verfahrensrüge Nr. 1, die Verteidigung hätte bei rechtzeitiger Bereitstellung des Observationsbandes und aller Telefonprotokolle "die gesamte Verteidigungsstrategie anders mit dem Mandanten planen können" (RB S. 57), legt nicht konkret dar, daß die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (vgl. BGH StV 2000, 248; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 338 Rdn. 59).

  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93

    Formerfordernisse bezüglich einer Revisionsbegründung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04
    Sie können aber erklären, daß sie den Beweisantrag nicht aufrechterhalten (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2; BGH, Urt. vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04
    Eine durch Observation festzustellende unauffällige Lebensweise des Angeklagten S in diesem Zeitraum ist für die Beweisführung offensichtlich bedeutungslos (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Ablehnung 1).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04
    Solches wäre hier aber schon deshalb geboten gewesen, weil auch Verteidiger verpflichtet sind, Mißverständnissen des Gerichts über den Umfang der von ihnen gestellten Anträge entgegenzutreten (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.1992 - 5 StR 175/92

    Beweiserhebung - Prozessualer Hinweis durch den Tatrichter - Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04
    Sie können aber erklären, daß sie den Beweisantrag nicht aufrechterhalten (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2; BGH, Urt. vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04
    Es kann nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein, den Revisionsvortrag aus anderen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei auch noch den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Insbesondere dann, wenn sich der Verfahrensgang - wie hier - durch eine kaum zu überblickende Anzahl von Anträgen der Verteidigung auszeichnet, die sich auf umfangreiche Anlagen beziehen, sich teilweise wiederholen und zum Teil auf andere Anträge oder Beschlüsse Bezug nehmen, kann die Revision nicht von ihrer sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Pflicht entbunden werden, die (und nur die) auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen so vorzutragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegen würde, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3011; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, NJW 2005, 1999, 2001; Kuckein in KK-StPO 6. Aufl. § 344 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Es ist - worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 hingewiesen hat - nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag aus verschiedenen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04 , NStZ 2005, 463; vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 , BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1 ).

    Es ist - worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 hingewiesen hat - nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag aus verschiedenen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04 , NStZ 2005, 463; vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 , BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1 ).

    Es ist - worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 hingewiesen hat - nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag aus verschiedenen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04 , NStZ 2005, 463; vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 , BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1 ).

  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Elektronische

    So reicht es nicht aus, ein zur Begründung einer anderweitigen Rüge vorgebrachtes Verfahrensgeschehen pauschal in Bezug zu nehmen, wenn dieses auch für die anderweitige Rüge relevante Vorgänge umfasst (vgl. BGH NStZ 2005, 463; Urteil vom 4. September 2014 - 1 StR 75/14 [Rdn. 66 ff., juris] = BeckRS 2014, 23581, jeweils zur Revision).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Insoweit wäre jedenfalls zumindest eine Bezugnahme erforderlich gewesen (noch enger BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04

    Zusammenbruch der "Kinowelt": BGH bestätigt Verurteilung wegen Untreue und

    Der Verweis auf das Sitzungsprotokoll und die Akten entspricht nicht den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGH NStZ 2005, 463, st. Rspr.; Kuckein in KK, 5. Aufl., § 344 Rdn. 39).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Der Revision ist darin zuzustimmen, dass dieser Antrag, wenn ihm die Strafkammer nicht nachgehen will und er sich nicht sonst erledigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 5 StR 175/92), eines ablehnenden Beschlusses gemäß § 244 Abs. 6 StPO bedurft hätte.
  • BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16

    Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei

    Es kann nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein, den Revisionsvortrag aus anderen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei auch noch den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (BGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, NStZ-RR 2016, 383; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06

    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Verteidiger unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falles - über die Senatsentscheidung BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 42 hinaus - verpflichtet gewesen wäre, bereits am 11. Verhandlungstag dem Missverständnis des Gerichts, auch der Antrag auf Vernehmung des Zeugen K. sei verbeschieden, entgegenzutreten.
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem Konvolut von Unterlagen den jeweils passenden Verfahrensstoff zu den unterschiedlichen Verfahrensbeanstandungen herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, NStZ-RR 2016, 383; vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09

    Beweisantrag (Individualisierung eines Beweismittels); Nichtbescheidung eines

  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

  • OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18

    Wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen, Aufklärung, Schätzung

  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 113/08

    Pflicht des Verteidigers zum Widerspruch bei (vermeintlich) falscher Auslegung

  • OLG Zweibrücken, 10.03.2022 - 1 OWi 2 SsRs 107/21

    Lässt das Gericht auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen die konkrete

  • OLG Brandenburg, 06.02.2014 - 53 Ss 213/13

    Revision im Strafverfahren: Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge bei einkopiertem

  • KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

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