Rechtsprechung
   BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,640
BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86 (https://dejure.org/1986,640)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1986 - 3 StR 243/86 (https://dejure.org/1986,640)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1986 - 3 StR 243/86 (https://dejure.org/1986,640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Anforderungen an die zeitweise Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247 S. 2, § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1
  • NStZ 1987, 84
  • StV 1987, 5
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 50/73

    Verurteilung wegen Notzucht - Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Bleibt wegen Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH MDR 1976, 501; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73, vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 4 StR 304/84).

    Daran ändert auch das - hier offenbar gegeben gewesene - Einverständnis aller Verfahrensbeteiligten mit dem Abtreten des Angeklagten nichts (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73).

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung anderer Senate des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn bei einem Gerichtsbeschluß, der die Maßnahme nach § 247 StPO anordnet, lediglich eine ausdrückliche Begründung fehlt, der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO dann nicht gegeben ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind (vgl. BGHSt 15, 194, 196; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; vgl. auch Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - mit weiteren Hinweisen).

    Häufig wird das Fehlen einer Begründung für eine vom Gericht beschlossene Anordnung nach § 247 StPO Raum für Zweifel lassen, ob das Gericht - im Rahmen des ihm zustehenden pflichtgemäßen Ermessens (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 - und vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75) - rechtlich zutreffend eine der im Gesetz umschriebenen Voraussetzungen als vorliegend erachtet hat.

    Hier dagegen liegt einer der Ausnahmefälle vor, die den Mangel einer Begründung als unschädlich erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75).

  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Bleibt wegen Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH MDR 1976, 501; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73, vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 4 StR 304/84).

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung anderer Senate des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn bei einem Gerichtsbeschluß, der die Maßnahme nach § 247 StPO anordnet, lediglich eine ausdrückliche Begründung fehlt, der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO dann nicht gegeben ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind (vgl. BGHSt 15, 194, 196; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; vgl. auch Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - mit weiteren Hinweisen).

    Hier dagegen liegt einer der Ausnahmefälle vor, die den Mangel einer Begründung als unschädlich erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75).

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Bleibt wegen Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH MDR 1976, 501; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73, vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 4 StR 304/84).

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung anderer Senate des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn bei einem Gerichtsbeschluß, der die Maßnahme nach § 247 StPO anordnet, lediglich eine ausdrückliche Begründung fehlt, der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO dann nicht gegeben ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind (vgl. BGHSt 15, 194, 196; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; vgl. auch Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 269/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Bleibt wegen Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH MDR 1976, 501; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73, vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 4 StR 304/84).

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung anderer Senate des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn bei einem Gerichtsbeschluß, der die Maßnahme nach § 247 StPO anordnet, lediglich eine ausdrückliche Begründung fehlt, der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO dann nicht gegeben ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind (vgl. BGHSt 15, 194, 196; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; vgl. auch Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Bleibt wegen Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH MDR 1976, 501; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73, vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 4 StR 304/84).

    Eine andere Auffassung würde das auch vom Senat erkannte Bedürfnis nach Formstrenge in solchen Fällen (vgl. die Senatsentscheidung MDR 1976, 501) ohne sachlich durchgreifenden Grund überspannen.

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Daß der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 245/53 (BGHSt 4, 364) in dem bloßen Fehlen einer Begründung eines verkündeten Gerichtsbeschlusses stets, also unabhängig vom Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen für ihn, einen unbedingten Revisionsgrund annehmen wollte, liegt fern (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77), kann aber letztlich dahinstehen; die bezeichnete Entscheidung, die einen Fall zum Gegenstand hatte, in dem ein Gerichtsbeschluß überhaupt nicht ergangen war, würde auf einer solchen Rechtsauffassung nicht beruhen.
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60

    Zeugenvernehmung in Abwesenheit des Angeklagten - Behandlung eines Verstoßes

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Der erkennende Senat teilt die Auffassung anderer Senate des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn bei einem Gerichtsbeschluß, der die Maßnahme nach § 247 StPO anordnet, lediglich eine ausdrückliche Begründung fehlt, der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO dann nicht gegeben ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind (vgl. BGHSt 15, 194, 196; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; vgl. auch Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Bleibt wegen Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH MDR 1976, 501; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73, vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 4 StR 304/84).
  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Häufig wird das Fehlen einer Begründung für eine vom Gericht beschlossene Anordnung nach § 247 StPO Raum für Zweifel lassen, ob das Gericht - im Rahmen des ihm zustehenden pflichtgemäßen Ermessens (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 - und vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75) - rechtlich zutreffend eine der im Gesetz umschriebenen Voraussetzungen als vorliegend erachtet hat.
  • BGH, 18.05.1977 - 3 StR 156/77

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen durch flüchtige Berührung der Brust

    Auszug aus BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
    Diese Erwägung läßt die Befürchtung begründet erscheinen, das Schwurgericht könne dem Angeklagten ein Verhalten in der Hauptverhandlung straferschwerend zur Last gelegt haben, das dieser für angezeigt hielt, um die von ihm eingenommene Verteidigungsposition (UA S. 41/42) nicht zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1977 - 3 StR 156/77, vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77, vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80, vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 13.07.1977 - 3 StR 226/77

    Strafbemessung: Strafschärfende Wertung des Leugnens eines Angeklagten

  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 724/77

    Freiwilliges, aber nicht eigenmächtiges Verlassen des Sitzungssaals durch den

  • BGH, 04.11.1980 - 1 StR 373/80

    Straferschwerende Berücksichtigung, sofern die Angeklagten weder Einsicht noch

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 178/81

    Aufhebung des gesamten Strafausspruchs wegen rechtsfehlerhafter Begründung

  • BGH, 19.06.1984 - 4 StR 304/84

    Zurückweisung einer Revision mangels Durchgreifen von einer Verfahrensrüge

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Der Beschluß, durch den das Landgericht die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer nach § 247 Satz 2 StPO angeordnet hat, läßt jedoch keinen Rechtsfehler erkennen, er hält sich im Rahmen des dem Tatrichter insoweit zustehenden pflichtgemäßen Ermessens (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85 mit weit.Nachweisen).
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Bei der Berechnung des von Verwahrung freien Zeitraums nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB kommt es indes auf den Zeitraum zwischen den einzelnen relevanten Vortaten (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) sowie auf die Frist zwischen der letzten in Betracht kommenden Vortat und der Anlasstat an (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1973 - 1 StR 586/72, BGHSt 25, 106, 107; vom 6. August 1986 - 3 StR 243/86, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 1; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08; vom 2. Februar 2010 - 3 StR 527/09, NStZ-RR 2010, 308, 309).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Der Gesetzgeber hat die grundlegende Beschneidung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten mit § 247 StPO in weitem Maße dem tatgerichtlichen Ermessen überantwortet (BGHSt 22, 18, 20 f.; BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Der Gesetzgeber hat die grundlegende Beschneidung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten mit § 247 StPO in weitem Maße dem tatgerichtlichen Ermessen überantwortet (BGHSt 22, 18, 20 f.; BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2).
  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    Angesichts des Zwecks der Begründungspflicht nach § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG ist der Verstoß, der zudem nur das Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit betraf und nicht zu deren unzulässiger Beschränkung geführt hat, nicht so schwer, daß deshalb der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO zu bejahen wäre (vgl. zu § 338 Nr. 5 StPO BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH NStZ 1987, 84; 1993, 500).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Das sollte aber - zur gebotenen Vermeidung überspannter Formstrenge bei Anwendung der absoluten Revisionsgründe - jedenfalls dann nicht gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung zweifelsfrei vorliegen, entsprechend das Einverständnis des auf sein Anwesenheitsrecht verzichtenden Angeklagten - wie das sämtlicher Prozeßbeteiligter - auf der Anerkennung dieser verfahrensrechtlich eindeutigen Situation beruht (vgl. zum Meinungsstand BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 18; BGH NJW 1976, 1108; BGH NStZ 1983, 36; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77; jeweils m.w.N.; so jedenfalls für das Fehlen einer Beschlußbegründung: BGHSt 22, 18, 20; BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 1; vgl. auch BGHSt 45, 117 m. Anm. Rieß JR 2000, 253; a.A. Diemer in KK 4. Aufl. § 247 Rdn. 16).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Nach der Rechtsprechung ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der unvollständigen oder unzureichenden Begründung zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von zulässigen rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2; BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 257/00

    Anwesenheit; Entfernung des Angeklagten; Widerspruch eines Betreuers; Sexueller

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bei einer lediglich mangelhaften Begründung für die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal eine Revisionsrüge nach §§ 338 Nr. 5, 247 StPO nicht durchgreifen lassen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind (BGH StV 1987, 5, 6).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann das Gericht - nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85) - gem. § 247 Satz 1 StPO anordnen, dass sich der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt, wenn ein Zeuge, der - wie hier - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, in der Hauptverhandlung erklärt, unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls er in Gegenwart des Angeklagten vernommen werde (BGHSt 22, 18, 21; BGH StV 1995, 509; NStZ 1997, 402; BGH, Beschluß vom 17.1.2001- 1 StR 480/00 = BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung;

    Eine nähere Begründung wäre nur entbehrlich gewesen, wenn - anders als im vorliegenden Fall - evident gewesen wäre, daß die Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (vgl. BGHSt 15, 194, 196; BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 1 und 2).
  • BGH, 02.02.2010 - 3 StR 527/09

    Sicherungsverwahrung; Rückfallverjährung

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

  • BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98

    Sexuelle Nötigung durch Entkleidung, Fotographie und Fesselung des Opfers; Sinn

  • BGH, 14.10.1997 - 4 StR 463/97

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Eintritt von Rückfallverjährung

  • BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09

    Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung

  • KG, 10.09.1998 - 1 Ss 171/98

    Strafprozeßrecht: Begründungpflicht bei Ausschließung des Angeklagten von einer

  • BGH, 10.01.2007 - 2 StR 486/06

    Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; Feststellungen zu den Symptomtaten:

  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04

    Hauptverhandlung; Entfernung des Angeklagten; Begründung des Beschlusses;

  • BGH, 30.08.1994 - 5 StR 403/94

    Hauptverhandlung - Öffentlichkeit - Ausschließungsgrund

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92

    Information des Angeklagten vor Entlassung minderjähriger Zeugin -

  • BGH, 09.08.1989 - 2 StR 306/89

    Strafprozeßrecht: Ausschließung des Angeklagten, Begründungspflicht des Gerichts

  • BGH, 14.04.1989 - 3 StR 53/89

    Berücksichtigung der Rückfallverjährung und der angeordneten Verwahrungszeiten

  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 530/95

    Gesamtstrafe - Begründung der Sicherungsverwahrung - Frühere Verurteilung -

  • OLG Hamm, 14.02.1997 - 2 Ss OWi 131/97
  • LG Düsseldorf, 30.06.2010 - 14 KLs 3/10

    Traden, Börsensucht, vermindete Schuldfähigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht