Rechtsprechung
BGH, 10.10.2000 - 1 StR 383/00 |
Vernehmung des Vergewaltigungsopfers
§ 247a StPO, Subsidiarität der Videovernehmung gegenüber Ausschluß der Öffentlichkeit (§ 171b GVG) und Entfernung des Angeklagten (§ 247 StPO) ist kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 d MRK
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 247 Satz 2 und 4 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 3d EMRK; § 171 b GVG; § 247a StPO
Zeugenvernehmung; Ausschluß der Öffentlichkeit; Audiovisuelle Vernehmung; Unmittelbarkeit; Zeugenschutz - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Vernehmung - Zeuge - Haupverhandlung - Entfernung des Angeklagten - Sitzungszimmer - Menschenrechte - Zeugenschutz
- Judicialis
StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 247 Satz 2; ; StPO § 247a; ; StPO § 250 Abs. 1; ; StPO § 247 Satz 4; ; GVG § 171b Abs. 1; ; GVG § 171b Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247, § 247 a, § 338 Nr. 5
Ausschluss des Angeklagten nach § 247 StPO und Möglichkeit einer Videovernehmung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 247a Audiovisuelle Vernehmung 3
- NStZ 2001, 261
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.08.1999 - 1 StR 367/99
Prozeßkostenhilfe; Nebenklage; Beistand
Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 383/00
Soweit die Nebenklägerinnen beantragt haben, ihnen Frau Rechtsanwältin Sch. aus Regensburg auch für das Revisionsverfahren als Beistand beizuordnen (§§ 397a Abs. 1, 395 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StPO) ist der Antrag gegenstandlos, weil die durch das Landgericht erfolgte Bestellung für das Revisionsverfahren fortwirkt (BGH, Beschl. vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99 -).
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation …
An ihr ist grundsätzlich festzuhalten; daran ändert auch die Einfügung des § 247 a StPO (audiovisuelle Zeugenvernehmung) durch das Zeugenschutzgesetz vom 30.4.1998 (BGBl. I 820) nichts: Denn zum einen regelt § 247 a StPO nicht den Fall des § 247 Satz 1 StPO, dass nämlich zu befürchten ist, ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen, zum anderen geht nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Entfernung des Angeklagten gem. § 247 StPO einer audiovisuellen Zeugenvernehmung vor (vgl. BGH NStZ 2001, 261, 262; Diemer NJW 1999, 1667, 1669 f.; kritisch Rieß StraFo 1999, 1, 6; Kuckein StraFo 2000, 397, 398). - BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer …
Zutreffend hat das Landgericht den Vorrang einer Verfahrensweise nach § 247 StPO vor einer solchen nach § 247a StPO beurteilt (BGHR StPO § 247a Audiovisuelle Vernehmung 3; BGH StV 2002, 10, 11). - LSG Bayern, 19.02.2008 - L 15 VG 11/06
Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach einem vorsätzlichen, rechtswidrigen …
Im Rahmen des sich anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens hat das Sozialgericht Regensburg (SG) das Urteil des Landgerichts R. vom 19.04.2002 - 2 KLs 140 Js 14843/99 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 10.10.2000 - 1 StR 383/00 -, beigezogen.