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   BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97   

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https://dejure.org/1997,4104
BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97 (https://dejure.org/1997,4104)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1 StR 169/97 (https://dejure.org/1997,4104)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1 StR 169/97 (https://dejure.org/1997,4104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abwägung im Rahmen der Feststellung, ob ein Zeuge in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann - Notwendigkeit der Geltendmachung von Einwendungen gegen die Verlesung des richterlichen Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 251 Bemühungen 1
  • NStZ-RR 1997, 268
  • StV 1999, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97
    Die Bemühungen des Gerichts, die unmittelbare Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (BGHSt 22, 118, 120; BGH NJW 1953, 1522).
  • BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97
    Da die Verlesbarkeit danach nicht auf dem Einverständnis der Verfahrensbeteiligten beruhte, konnte ihr Prozeßverhalten nur die Bedeutung haben, daß sie keinen Anlaß sahen, Einwände gegen die Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO zu erheben (vgl. BGH NJW 1984, 65, 66).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Die Bemühungen, die Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1968 - 4 StR 615/67, BGHSt 22, 118, 120; Beschluss vom 6. Mai 1997 - 1 StR 169/97, BGHR StPO § 251 Bemühungen 1; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 251 Rn. 13).
  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Das Landgericht hat insgesamt tragfähig begründet, dass die im Ausland lebenden Zeugen nicht in der Hauptverhandlung erscheinen werden (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, BGHR StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2 Auslandsvernehmung 8 Rn. 23; vom 6. Mai 1997 - 1 StR 169/97, BGHR StPO § 251 Bemühungen 1) und nur eine unmittelbare, nicht aber eine audiovisuelle oder kommissarische Vernehmung der Zeugen durch das erkennende Gericht zur weiteren Wahrheitsfindung beitragen könne.
  • OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05

    Verzögerung des Verfahrens zur persönlichen Vernehmung wichtiger Zeugen -

    Die dem Tatgericht obliegende Entscheidung, ob diese Voraussetzung gegeben ist, erfordert vielmehr eine Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits unter Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung, § 244 Abs. 2 StPO (BGHSt 22, 118/120; 32, 68/72 f.; BGH NStZ-RR 1997, 268; KK/ Diemer StPO 5. Aufl. § 251 Rn. 4; Alsberg/Nüse/Meyer Der Beweisantrag im Strafprozess 5. Aufl. S. 270).

    Ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler kann nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 268).

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