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   BGH, 01.09.1986 - 3 StR 383/86   

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https://dejure.org/1986,5438
BGH, 01.09.1986 - 3 StR 383/86 (https://dejure.org/1986,5438)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1986 - 3 StR 383/86 (https://dejure.org/1986,5438)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1986 - 3 StR 383/86 (https://dejure.org/1986,5438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen eines fehlenden Nachweises des Verbrechens des versuchten Mordes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 2
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Doch trifft dies nur zu, wenn das Gericht in einem solchen Fall die als tatmehrheitlich angeklagte "Tat" nicht für erwiesen hält (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212 zu Nr. 23; NStZ 1984, 566).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Voraussetzung ist jedoch, daß das Gericht die als tatmehrheitlich angeklagte "Tat" nicht für erwiesen hält (BGHSt aaO; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 2).
  • BGH, 29.05.2013 - 5 StR 207/13

    Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs bei fehlendem Nachweis einer mit der

    Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte, im Übrigen offensichtlich unbegründete Revision des Angeklagten führt lediglich zur Ergänzung eines Teilfreispruchs, da das Landgericht die dem Angeklagten mit der zugelassenen Anklage tatmehrheitlich (§ 53 StGB) zur Last gelegte schwere räuberische Erpressung zum Nachteil der Zeugin F. als nicht erwiesen erachtet und ihm bei angenommener Gehilfenstellung die Tat des Haupttäters nicht zugerechnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; BGH, Beschlüsse vom 1. September 1986 - 3 StR 383/86, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 2, und vom 6. Juli 2005 - 4 StR 160/05).
  • BGH, 10.09.1997 - 2 StR 434/97

    Änderung des Schuldspruches von Besitz von Betäubungsmitteln auf Erwerb -

    Soweit die zugelassene Anklage vom 20. März 1996 dem Angeklagten zwei weitere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vorgeworfen hatte, war der offenbar versehentlich unterbliebene Teilfreispruch nachzuholen (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212; BGH bei Miebach NStZ 1988, 212; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 2).
  • BGH, 29.07.1997 - 1 StR 369/97
    Soweit die Anklage dem Angeklagten weitere Taten vorwirft, für die er nicht verurteilt und hinsichtlich derer nicht von der Strafverfolgung abgesehen wurde, war der Angeklagte, was versehentlich unterblieben ist, freizusprechen (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212 ; BGH bei Miebach NStZ 1988, 212; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 2).
  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 653/86

    Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen

    Da der Urteilsspruch den Eröffnungsbeschluß erschöpfen muß, hätte der Angeklagte B. von diesem Vorwurf freigesprochen werden müssen, und zwar auch dann, wenn im Falle der Verurteilung Tateinheit mit dem Waffendelikt anzunehmen gewesen wäre (RGSt 50, 351; BGH, Urteil vom 26. Februar 1980 - 1 StR 847/79, Beschlüsse vom 24. Juni 1980 - 5 StR 318/80 - und vom 1. September 1986 - 3 StR 383/86).
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