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   BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87   

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BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87 (https://dejure.org/1988,973)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1988 - 4 StR 669/87 (https://dejure.org/1988,973)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1988 - 4 StR 669/87 (https://dejure.org/1988,973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer fortgesetzten Handlung - Auflösung des Fortsetzungszusammenhangs durch die Verurteilung wegen einzelner selbständiger Taten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87
    Würde der Angeklagte insoweit nämlich nicht freigesprochen, so wäre der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft (vgl. BGH NJW 1951, 411, 412; 726, 727; 1984, 501); denn die Rechtskraft der Verurteilung würde nur die abgeurteilten Handlungen erfassen (Gollwitzer a.a.O.).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Erweist sich in diesem Falle ein dem Angeklagten von Anklage und Eröffnungsbeschluss vorgeworfener Einzelakt als nicht nachweisbar, so ist der Angeklagte insoweit freizusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11, juris Rn. 19; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 20; zur fortgesetzten Handlung bereits BGH, Beschluss vom 7. Januar 1988 - 4 StR 669/87, BGHR 21 22 StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4; RG, Urteil vom 29. Mai 1923 - I 1161/22, RGSt 57, 302, 303 f.).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94

    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin

    Insoweit hätten die Angeklagten freigesprochen werden müssen (vgl. BGH, Beschl. vom 7. Januar 1988 - 4 StR 669/87 - bei Miebach NStZ 1988, 448 f.).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Soweit das Landgericht den weiteren Anklagevorwurf der Teilnahme an einer von der PKK organisierten Demonstration nicht für begründet erachtet hat, bedarf es zur Ausschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluß des klarstellenden Teilfreispruchs, weil dieses weitere Verhalten im Falle des Tatnachweises als eine gegenüber der abgeurteilten Zuwiderhandlung rechtlich selbständige Tat zu beurteilen gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 260 I Teilfreispruch 4 und 7).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Da Delikte wie die hier abgeurteilten nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen nicht mehr zu einer fortgesetzten Handlung verbunden werden können, ist ungeachtet der - nur mangels Beschwer möglichen - Aufrechterhaltung des Schuldspruchs wegen einer fortgesetzten Handlung unter Aufgabe der Grundsätze von BGHSt 19, 280, 285 für diese Fallgestaltung den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 folgend ein Teilfreispruch geboten, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß - wie hier (320 Fälle) - von einer größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrunde liegen (vgl. dazu auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 260 Rdn. 14).
  • BGH, 05.02.1991 - 1 StR 623/90

    Untreue wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht für ein Vereinsvermögen -

    Die Strafklage wäre andernfalls nicht verbraucht (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 1, 4; BGH NJW 1984, 501).
  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Der Senat holt dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend den nach den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 gebotenen Teilfreispruch nach, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß von einem größeren Schuldumfang ausgegangen sind, als ihn die Strafkammer festzustellen vermocht hat (vgl.Senatsbeschluß vom 17. November 1994 - 4 StR 599/94).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

    c) Da Anklage und Eröffnungsbeschluß in den Fällen zum Nachteil der Kinder Marcel, Jasmin und Nicole von einer größeren Zahl von Einzelakten (einhundertzwanzig) ausgegangen sind als im Urteil festgestellt (fünfundneunzig), ist der insoweit gebotene Teilfreispruch (vgl. BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4) nachzuholen.
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94

    Fortgesetzte Handlung - Sexueller Mißbrauch - Einzelakte - Beschwer des

    Da Delikte wie die hier abgeurteilten nach dem Beschluß des Großen Senates für Strafsachen nicht mehr zu einer fortgesetzten Handlung verbunden werden können, ist ungeachtet der - nur mangels Beschwer möglichen - Aufrechterhaltung des Schuldspruchs wegen einer fortgesetzten Handlung - unter Aufgabe der Grundsätze von BGHSt 19, 280, 285 für diese Fallgestaltung den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 folgend - ein Teilfreispruch geboten, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß wie hier von einer größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrunde liegen(Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 260 Rdn. 14).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit -

    Der neu entscheidende Tatrichter wird folgendes zu beachten haben: Löst das Urteil den in der Anklage angenommenen Fortsetzungszusammenhang - ganz oder teilweise - durch die Verurteilung wegen einzelner selbständiger Taten auf, so ist wegen der nicht erwiesenen Teilakte freizusprechen (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4).
  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94

    Beweisantrag - Zeugenvernehmung - Individualisierung - Adresse

    Bei Auflösung eines in der zugelassenen Anklage angenommenen Fortsetzungszusammenhangs durch die Verurteilung wegen einzelner selbständiger Taten, ist, soweit nicht von der Möglichkeit der Beschränkung nach § 154 StPO Gebrauch gemacht worden ist, wegen der nicht erwiesenen Taten freizusprechen (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94

    Fortgesetzte Tat - Feststellung der Tatverwirklichung - Verfassungsgemäßheit des

  • BGH, 19.08.1994 - 3 StR 264/94

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 08.07.1994 - 3 StR 171/94

    Gegenstand der Aburteilung bei der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs -

  • BGH, 16.08.1994 - 1 StR 364/94

    Zusammenfassung von Einzeltaten zu einer fortgesetzten Tat

  • BGH, 16.09.1994 - 3 StR 397/94

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von

  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 556/95

    Teilfreispruch - Tatrichter - Fortgesetzte Handlung - Selbständige Taten -

  • BGH, 15.11.1994 - 5 StR 596/94

    Fortgesetzte Handlung - Teilfreispruch - Verurteilung wegen selbständiger Taten

  • BGH, 28.10.1994 - 2 StR 562/94

    Freispruch - Fortgesetzte Handlung - Einzelakte

  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 340/94

    Fortgesetzte Handlung - Eröffnungsbeschluß - Urteil - Teilfreispruch

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 252/94

    Revision - Schuldspruch - Fortsetzungszusammenhang

  • BGH, 24.08.1994 - 5 StR 436/94

    Verurteilung wegen einer einzigen fortgesetzten Handlung

  • BGH, 19.07.1994 - 1 StR 383/94

    Teilfreispruch - Revision - Nachholung

  • BGH, 21.06.1994 - 5 StR 275/94

    Änderung des Schuldspruchs - Fortgesetzte Handlung - Revision

  • BGH, 06.06.1994 - 5 StR 267/94

    Fortgesetzter Betrug - Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angeklagten

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 193/94

    Fortgesetzte Handlung - Revision - Umstellung - Schuldspruch

  • BGH, 19.02.1993 - 2 StR 5/93

    Nachholung eines unterlassenen Teilfreispruchs aufgrund der Einlegung eines

  • BGH, 01.06.1994 - 5 StR 280/94

    Möglichkeit der Nachholung eines Teilfreispruchs

  • BGH, 20.09.1995 - 2 StR 449/95

    Teilweise Einstellung eines Verfahrens nach § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung

  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines verjährten strafbaren Verhaltens

  • BGH, 13.10.1993 - 3 StR 514/93

    Verjährung einer Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen

  • BGH, 16.06.1992 - 5 StR 247/92

    Teilfreispruch hinsichtlich unberücksichtigter weiteren Einzelakte einer

  • BGH, 03.04.1992 - 2 StR 115/92

    Nachholung des vom Landgericht unterlassenen Teilfreispruchs

  • BGH, 22.06.1990 - 5 StR 225/90

    Erfordernis der Freisprechung wegen nicht erwiesener Einzelhandlung bei lösen des

  • BGH, 04.06.1993 - 2 StR 87/93

    Erfordernis der Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 124/93

    Ergänzung einer Urteilsformel hinsichtlich eines teilweisen Freispruchs -

  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 605/92

    Nachholung eines Teilfreispruchs

  • BGH, 11.11.1992 - 3 StR 482/92

    Ergänzung eines Urteils auf die Revision des Angeklagten - Annahme einer

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 447/94

    Abweisung der Revision wegen fehlenden Vorliegens eines sich zum Nachteil des

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