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   BGH, 15.02.1990 - 4 StR 48/90   

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https://dejure.org/1990,7150
BGH, 15.02.1990 - 4 StR 48/90 (https://dejure.org/1990,7150)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1990 - 4 StR 48/90 (https://dejure.org/1990,7150)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 4 StR 48/90 (https://dejure.org/1990,7150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorwegvollzug der Strafe vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Erfordernis einer ausführlichen Begründung bei Abweichen vom Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 3
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Änderung der Vollstreckungsreihenfolge

    Auszug aus BGH, 15.02.1990 - 4 StR 48/90
    Es ist davon auszugehen, daß die Strafkammer, wenn sie eine von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB abweichende Regelung hätte treffen wollen, diese - gemäß den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 II Zweckerreichung, leichtere 2) ausführlich begründet hätte.
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 15.02.1990 - 4 StR 48/90
    Es ist davon auszugehen, daß die Strafkammer, wenn sie eine von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB abweichende Regelung hätte treffen wollen, diese - gemäß den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 II Zweckerreichung, leichtere 2) ausführlich begründet hätte.
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07

    Gebotene Neuentscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge der Freiheitsstrafe

    Dies ist jedoch der Überprüfung durch den Senat entzogen, da der Beschwerdeführer die Anordnung der Maßregel und damit auch die Frage der Vollstreckungsreihenfolge vom Revisionsangriff wirksam (vgl. BGHSt 38, 362, 364; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 3) ausgenommen hat.
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

    Das setzt die Feststellung voraus, daß der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht werden kann (BGH aaO; vgl. auch Beschlüsse vom 31. Januar 1990 - 3 StR 492/89 - und vom 15. Februar 1990 - 4 StR 48/90).
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