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   BGH, 08.09.1999 - 2 StR 369/99   

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https://dejure.org/1999,4282
BGH, 08.09.1999 - 2 StR 369/99 (https://dejure.org/1999,4282)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1999 - 2 StR 369/99 (https://dejure.org/1999,4282)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1999 - 2 StR 369/99 (https://dejure.org/1999,4282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Erfahrungssätze; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Führen einer Schußwaffe - Einzelstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Bestreiten des Waffenbesitzes - Lebenserfahrungsgrundsätze - Rückschluß von der Menge der Drogen auf den Waffenbesitz

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 30 a Abs. 3; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 49 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Erfahrungssatz zur Bewaffnung beim Handeltreiben mit BtM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 6
  • StV 2000, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    (1) Das Landgericht hat die Annahme eines solchen Sicherheitsgefühls der Angeklagten jedoch bereits für sich genommen nicht tragfähig begründet, da es hierbei rechtsfehlerhaft maßgeblich auf einen nicht existierenden Erfahrungssatz zurückgegriffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1954 - 5 StR 416/54, BGHSt 7, 82, 83; Beschluss vom 8. September 1999 - 2 StR 369/99, BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 6; Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 337 Rn. 31).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben

    Solches ist genauso wenig anzunehmen wie etwa die Berechtigung der Annahme, dass Rauschgiftgeschäfte im Kilogrammbereich stets bewaffnet durchgeführt werden (vgl. BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 6).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00

    Erwerb von Betäubungsmitteln ; Haschisch ; Paketübergabe; Beweiswürdigung;

    Weiterhin besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, dass sich in einem von einem Rauschgifthändler unter konspirativen Umständen an einen Dritten übergebenen Paket Drogen befinden (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen, ei denen das Vorliegen eines Erfahrungssatzes abgelehnt wurde: BGH StV 2000, 20: Die Bewohner einer Wohnung kennen Rauschgiftverstecke; BGH StV 2000, 69: Mit einem Kilogramm Heroin wird in einschlägigen Kreisen nur bewaffnet Handel getrieben; BGH NStZ 1993, 95: Höhe des Kurierlohnes lässt Schluss auf Rauschgiftmenge zu; OLG Düsseldorf JMBI NW 1996, 57: Verstecktes Pulver in Unterhose lässt bei Grenzübertritt aus Holland auch ohne Untersuchung Schlüsse auf die Eigenschaft als Rauschgift zu; im weiteren vgl. BGH StV 1992, 148 f.; StV 1993, 116 f; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 45 ff.).

    Eine solche aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung oder wissenschaftlicher Erkenntnisse gewonnene Regel, die keine Ausnahme zulässt und eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zum Inhalt hat (BGH StV 2000, 69; BGH StV 1993, 116; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage 1999, § 337 Rn. 3), vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier

    Erfahrungssätze sind zum einen die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse gewonnene Regeln, die keine Ausnahme zulassen (eine freie Beweiswürdigung ausschließen) und schon aus sich heraus eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zum Inhalt haben (BGHSt 37, 89, 91; BGH StV 2000, 69).
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