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   BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89   

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BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89 (https://dejure.org/1990,2101)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1990 - 2 StR 627/89 (https://dejure.org/1990,2101)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1990 - 2 StR 627/89 (https://dejure.org/1990,2101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des Richters auch objektive Grundlagen - Erforderlichkeit einer gesicherten Identifizierzung bei Wiedererkennung des Täters durch einen Zeugen - Faserspuren von Autositzbezügen kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Identifizierung 6
  • StV 1990, 340
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    aa) Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR § 261 StPO Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR § 261 StPO Überzeugungsbildung 26; jeweils mwN).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82, NStZ 1982, 478; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 3346, 3347 f.).
  • BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes

    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Denn das Landgericht lässt eine Würdigung der Umstände vermissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens der Angeklagten durch die Zeugen bedeutsam sind (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGH StV 1995, 452; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 6. Aufl. Rdn. 1383 ff.).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Allerdings trifft der Ausgangspunkt des Generalbundesanwalts zu, dass der Tatrichter aufgrund der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei einer Überführung eines Angeklagten aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6) grundsätzlich gehalten ist, darzulegen, ob und in welchem Grade die Aussage des Wiedererkennungszeugen zur Übereinstimmung zwischen dem Angeklagten und dem seinerzeit wahrgenommenen Täter mit den in der Hauptverhandlung gewonnenen übrigen Beweisergebnissen in Einklang gebracht werden kann oder aber diesen zuwider läuft (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 1982, 2882, 2883 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7 und 26; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR StPO § 261 Vermutung 11; BGH, Beschl. vom 24.03.2000 - 3 StR 585/99; Schäfer StV 1995, 147, 149).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Dies genügt in der hier vorliegenden, von gesteigertem Aufklärungsbedürfnis gekennzeichneten besonderen Beweissituation des eher komplexen und fehlerträchtigen Wiedererkennens eines Täters durch Zeugen (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07 Rdn. 20) den Anforderungen, die an eine bestimmte Beweisbehauptung zu stellen sind.
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Da der Geschädigte den Täter bei dessen Herankommen nur kurz ins Gesicht sehen (UA 55) und er Kopf und Gesicht des Täters bei der Tatausführung nicht genau wahrnehmen konnte, weil dieser einen schwarzen Schal oder ein schwarzes Tuch vor Mund und Nase geschoben hatte (UA 18) und er zudem eine Baseballkappe auf dem Kopf trug (UA 17, 88), war das Landgericht gehalten, alle Gesichtspunkte, die ein zuverlässiges Wiedererkennen des Täters durch den Geschädigten in Frage stellen konnten, eingehend zu erörtern (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 6).
  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

  • BGH, 24.03.2000 - 3 StR 585/99

    Schwere Brandstiftung; Überzeugungsbildung des Tatrichters - Überprüfung durch

  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der

  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91

    Verurteilung wegen Mittäterschaft bei unterschiedlicher Beweiswürdigung und

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 231/91

    Beweiswürdigung anhand von Indizien zur Feststellung der Täterschaft -

  • BGH, 29.07.1991 - 5 StR 278/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 466/90

    Einfuhr und Verteilung von Betäubungsmitteln - Beherrschende Stellung -

  • LG Gera, 31.08.1995 - 5 KLs 330 Js 12393/95

    Die richterliche Überzeugung; Persönliche Gewissheit des Richters auf objektiver

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