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   BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91   

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BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91 (https://dejure.org/1991,390)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1991 - 2 StR 45/91 (https://dejure.org/1991,390)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 2 StR 45/91 (https://dejure.org/1991,390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 273 Abs. 3 S. 1 StPO
    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten Aussage im Strafurteil (Verfahrenrüge; Rekonstruktion der Hauptverhandlung); Grundsatz der freien Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigkeit - Aussage - Verfahrensrüge - Gesetzesverstoß

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Bedeutung des Wortprotokolls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 261, 273 Abs. 3 Satz 1
    Verfahrensrüge bei fehlender Auseinandersetzung mit protokollierter Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 14
  • NJW 1992, 252
  • MDR 1991, 1186
  • MDR 1991, 1187
  • BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 26
  • NStZ 1991, 500
  • StV 1991, 548
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Das Tatgericht entscheidet gemäß § 261 StPO nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung, nicht aufgrund des Protokolls, für dessen Inhalt allein der Vorsitzende und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Verantwortung tragen (§ 271 Abs. 1 StPO), das regelmäßig nicht vorgelesen und erst nach der Verkündung des Urteils abgeschlossen wird (RGSt 49, 315, 316; BGH NJW 1966, 63; OLG Koblenz VRS 46, 435, 436; siehe ferner Hanack aaO Rdn. 82 m. w. N.).

    Die Auffassung des Senats besagt nicht, daß die wörtliche Protokollierung zu dem Zweck gefordert werden kann, "ein Einfallstor für Verfahrensrügen nach § 244 Abs. 2, § 261 StPO" (Gollwitzer aaO § 273 Rdn. 51) zu erlangen; sie ändert auch nichts daran, daß allein der Tatrichter zu beurteilen hat, ob es auf den Wortlaut der Aussage ankommt (vgl. BGH NJW 1966, 63).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; siehe ferner, jeweils m. w. N.: Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 77; Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 40; Pikart ebenda § 337 Rdn. 3).
  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91

    Grenzen der tatrichterlichen Freiheit in der Überzeugungsbildung bei der

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Die Sach- und Rechtslage ähnelt der in Fällen der gebotenen aber unterbliebenen Befassung mit einer verlesenen Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 (= BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer) und 22 (= BGH StV 1990, 485)), einem verlesenen Schriftstück eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (BGHR aaO 15 (=BGH StV 1989, 423)) oder einer Niederschrift über eine richterliche Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschl. v. 7. Juni 1991 - 2 StR 14/91).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Die Sach- und Rechtslage ähnelt der in Fällen der gebotenen aber unterbliebenen Befassung mit einer verlesenen Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 (= BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer) und 22 (= BGH StV 1990, 485)), einem verlesenen Schriftstück eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (BGHR aaO 15 (=BGH StV 1989, 423)) oder einer Niederschrift über eine richterliche Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschl. v. 7. Juni 1991 - 2 StR 14/91).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; siehe ferner, jeweils m. w. N.: Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 77; Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 40; Pikart ebenda § 337 Rdn. 3).
  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90

    Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Die Sach- und Rechtslage ähnelt der in Fällen der gebotenen aber unterbliebenen Befassung mit einer verlesenen Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 (= BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer) und 22 (= BGH StV 1990, 485)), einem verlesenen Schriftstück eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (BGHR aaO 15 (=BGH StV 1989, 423)) oder einer Niederschrift über eine richterliche Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschl. v. 7. Juni 1991 - 2 StR 14/91).
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Die Sach- und Rechtslage ähnelt der in Fällen der gebotenen aber unterbliebenen Befassung mit einer verlesenen Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 (= BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer) und 22 (= BGH StV 1990, 485)), einem verlesenen Schriftstück eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (BGHR aaO 15 (=BGH StV 1989, 423)) oder einer Niederschrift über eine richterliche Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschl. v. 7. Juni 1991 - 2 StR 14/91).
  • RG, 28.01.1909 - III 15/09

    1. Findet der § 237 Abs. 2 St.P.O. auf Fragen des Vorsitzenden an Zeugen oder

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Der hohe Beweiswert der nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO angeordneten Beurkundung schließt es aus, die Diskrepanz oder Lücke unter Berufung auf den Grundsatz, daß es allein Sache des Tatrichters sei, die Ergebnisse der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen, hinzunehmen (im Ergebnis ebenso RGSt 42, 157, 160; 58, 58, 59; OLG Hamm VRS 29, 39, 40; Hanack in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO § 337 Rdn. 83 m. w. N.; Fezer in Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege - Festschrift für Hanack S. 89ff.; aA OLG Koblenz VRS 46, 346; Sarstedt in JZ 1965, 293).
  • RG, 07.01.1924 - II 950/23

    Welche Beweiskraft hat das schöfsengerichtliche Sitzungsprotokoll?

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Der hohe Beweiswert der nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO angeordneten Beurkundung schließt es aus, die Diskrepanz oder Lücke unter Berufung auf den Grundsatz, daß es allein Sache des Tatrichters sei, die Ergebnisse der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen, hinzunehmen (im Ergebnis ebenso RGSt 42, 157, 160; 58, 58, 59; OLG Hamm VRS 29, 39, 40; Hanack in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO § 337 Rdn. 83 m. w. N.; Fezer in Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege - Festschrift für Hanack S. 89ff.; aA OLG Koblenz VRS 46, 346; Sarstedt in JZ 1965, 293).
  • RG, 04.01.1916 - II 653/15

    Kann die Revision darauf gestützt werden, daß der Angeklagte nach dem Protokolle

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
    Das Tatgericht entscheidet gemäß § 261 StPO nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung, nicht aufgrund des Protokolls, für dessen Inhalt allein der Vorsitzende und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Verantwortung tragen (§ 271 Abs. 1 StPO), das regelmäßig nicht vorgelesen und erst nach der Verkündung des Urteils abgeschlossen wird (RGSt 49, 315, 316; BGH NJW 1966, 63; OLG Koblenz VRS 46, 435, 436; siehe ferner Hanack aaO Rdn. 82 m. w. N.).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist ihm grundsätzlich verwehrt (BGHSt 38, 14, 15; 43, 212, 213).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 128/15

    Rechtstaatswidrige Tatprovokation (Verletzung des Rechts auf ein faires

    Damit handelt es sich nicht um einen Urkundenbeweis mit der Konsequenz, dass auch der Wortlaut der verlesenen Schriftstücke nicht in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (BGH aaO; BGH, Beschluss vom 10. November 2008 - 3 StR 390/08, NStZ 2009, 173; siehe auch bereits BGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14, 16).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Zwar muss sich ein Tatgericht mit einer Urkunde in den Urteilsgründen dann auseinandersetzen, wenn deren Würdigung im Hinblick auf die vollständige Erfassung des relevanten Beweisstoffes und die inhaltliche Richtigkeit der Feststellungen geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87, StV 1988, 138 und Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14, jeweils mwN).
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Der Bundesgerichtshof hat dies angenommen, wenn der Wortlaut einer in der Hauptverhandlung verlesenen Urkunde im Urteil unrichtig wiedergegeben worden ist (BGH MDR 1976, 989; BGH StV 1983, 321; BGH NStZ 1987, 18; vgl. BGHSt 29, 18, 21; für Fälle der wörtlichen Protokollierung einer Aussage vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Auch im Revisionsverfahren sind Rügen ausgeschlossen, die eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme voraussetzen würden (st. Rspr., u. a. BGHSt 17, 351, 352; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1992, 2840; NStZ 1997, 296; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 23, 26, 34).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Das wäre nach der Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn seine Aussage gemäß § 273 Abs. 3 S. 1 StPO wörtlich protokolliert (vgl. BGHSt 38, 14 = NJW 1992, 252; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 1 Ss 176/06 -, zitiert nach juris Rn. 3; s. auch Dahs/Dahs, Revision, 7. Aufl. 2008, Rn. 250) oder seine Aussage durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87 -, zitiert nach juris Rn. 3; Dahs/Dahs, Revision, 7. Aufl. 2008, Rn. 250) worden wäre.
  • OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94

    Würdigungsmangel; Absicht; Gewahrsamsbehauptung; Beweggrund ; Fluchtabsicht;

    Demgegenüber kann die Verfahrensrüge zwar ausnahmsweise auf einen Widerspruch des Urteils mit einer gemäß § 273 Abs. 3 StPO wörtlich niedergeschriebenen, verlesenen und genehmigten Aussage gestützt werden (BGH NStZ 1991, 500 ).

    wesentlich für die ausnahmsweise Zulassung der Verfahrensrüge ist aber nach der Rechtsprechung des BGH, daß sich aus den Akten ein Anhaltspunkt für den behaupteten Aufklärungs- oder Würdigungsmangel ergibt und dieser Hinweis sich anhand der Urteilsgründe bestätigt (vgl. neben BGH NStZ 1991, 500 auch BGH Strafverteidiger 1988, 138 und 1989, 423 und in Abgrenzung dazu Strafverteidiger 1988, 518; 1992, 550; NStZ 1992, 506 ).

    Diese Alternativität kann hier - anders als im Fall BGH NStZ 1992, 506 - die Verfahrensrüge begründen, weil sie ihre Grundlage nicht nur im Akteninhalt, sondern - wie dargelegt - auch in den Urteilsgründen findet; deshalb ist die dem Revisionsgericht grundsätzlich verwehrte "Rekonstruktion der Hauptverhandlung" in solchen Fällen entbehrlich (BGH NStZ 1991, 500 ).

  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03

    Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in

    Denn nur wenn das Gericht die Verlesung dieses Schriftstücks angeordnet und durchgeführt hätte, wäre die Urkunde in ihrem Wortlaut in die Hauptverhandlung eingeführt worden und hätte von der Revision als Maßstab zur Überprüfung der Beweiswürdigung herangezogen werden können (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.).

    Aufgabe des Tatrichters wäre es dann gewesen, - wie auch bei anderen Beweisergebnissen - den Inhalt dieser mündlich vorgetragenen Einlassung festzustellen, in den Urteilsgründen wiederzugeben und im erforderlichen Umfang zu würdigen (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.).

  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH StV 1991, 548; siehe ferner jeweils m.w. Nachw.: Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 77; Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 40; Pikart in KK a.a.O. § 337 Rdn. 3).

    Dort handelte es sich um eine Aussage, die in der Hauptverhandlung wörtlich protokolliert worden war (StV 1991, 548), und um den besonderen Fall, daß das Tatgericht selbst die frühere Aussage herangezogen und sich auf Aussagekonstanz gestützt hatte, obwohl sich die Aussagen widersprochen haben sollen (StV 1992, 2).

  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers

    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgestellt ist, bindet das Revisionsgericht (vgl. BGHSt 38, 14, 15; BGH NStZ 1992, 506; Urt. v. 09.10.2002 - 5 StR 42/02 insoweit in BGHSt 48, 34 nicht abgedruckt; Senat B. v. 22.03.2005 - 3 Ss 22/05).

    Dass der Inhalt einer Urkunde vom Tatrichter bei seiner Überzeugungsbildung übergangen wurde, kann daher nur dann ausnahmsweise mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst für das Revisionsgericht erkennbar ergibt, dass der in der Urkunde fixierte Umstand im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich war (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 41, 30, 25, 22; BGH StV 1993, 115; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 337 Rdnr. 82).

  • BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (PKK); Inbegriff

  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

  • BGH, 27.02.2007 - 3 StR 38/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (zu Protokoll gereichte Erklärung des

  • OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01

    Umfassende Beweiswürdigung; Beweisaufnahme; Zulässigkeit der Verfahrensrüge

  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14

    Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage

  • BGH, 07.12.2010 - 4 StR 401/10

    Im Urteil belegte unzutreffende Erfassung eines verlesenen Behördengutachtens

  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Kronzeugenregelung;

  • OLG Hamm, 20.08.2014 - 1 RBs 122/14

    Protokoll; Beweiskraft; Inhalt einer Zeugenaussage

  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 522/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; rechtsfehlerhafte Vorentscheidung;

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 20/03

    Beweiswürdigung (Vollständigkeit; Ausschöpfung des Inbegriffs der

  • OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20

    Strafverfahren: Unterzeichnung des Protokolls durch den Vorsitzenden und den

  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle

  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06

    Beweiswürdigung beim Mordvorwurf

  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05

    Betrug; widersprüchliche Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; Erschöpfung der

  • KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12

    Verpflichtung des des erkennenden Gerichts zur Information der Prozessbeteiligten

  • OLG Köln, 12.03.2001 - Ss 73/01

    Befahren einer Bundesautobahn mit einem LKW ohne gültige Gebührenbescheinigung;

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 22/23

    Revision: Inbegriffsrüge und Rekonstruktionsverbot

  • BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verletzung der Aufklärungspflicht;

  • OLG Köln, 13.11.2000 - Ss 73/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verurteilung eines Führers eines Lastzuges zur

  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 361/91

    Zulässigkeit der Ermittlung schwarz zugekauften Mineralöls allein anhand des

  • BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91

    Notwendigkeit der Erörterung wesentlicher beweiserheblicher Umstände in den

  • OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94

    Ermittlung wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall sowie

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